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Palästina · 1928-05-01 · Heft 5-7 (Mai 1928) · p. Seite 223

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Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 5-7 (Mai 1928)
Article
Die Verbilligung der landwirtschaftlichen Kolonisation
Date
1928-05-01
Page
Seite 223 (sequence 10)
Language
German
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223 Wir haben oben ausgeführt, daß der Betriebskredit zunächst eine Funktion der Anlagedauer der Wirtschaft ist. Je kürzer die Zeit, in der der Siedlungskredit zur Auszahlung gelangt und der Betrieb ausgebaut wird, umso geringer seine Unterbilanz in der Anlageperiode und die erforderlichen Zuschüsse. Darum wäre es besser, die Wirtschaft in zwei Jahren anstatt in drei Jahren anzulegen. Wunder braucht man sich freilich von einer solchen oder noch größeren Beschleunigung des Ansiedlungsprozesses nicht zu versprechen. Dadurch werden die Erträge des Ackerbaues nicht sofort steigen, die Färse wird nicht rascher zu einer Kuh heranwachsen, der Weinberg wird nicht vor dem vierten Jahr Frucht tragen. Aber es ist sicher, daß man durch Kürzung der Ausbauperiode und rechtzeitige Auszahlung des Kredits sparen, jedenfalls die »unvorhergesehenen« Ausgaben auf ein Minimum, ja auf Null reduzieren kann. Ein weiterer Weg zur Herabsetzung des Betriebszuschusses scheint uns die Einführung einer Bodenreserve, insbesondere bei den Typen A und B zu sein. In unserer Abhandlung über »Zustand und Methoden der zionistischen Kolonisation in Palästina«*) haben wir Berechnungen über die Rentabilität von Großbetrieben dieser zwei Typen riach Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Anlage veröffentlicht. Sie zeigen die Ueberlegenheit des Typus B, natürlich dank der gegebenen Bewässerungsmöglichkeit. Die veranschlagte Bareinnahme einer Kwuzah auf 2000 Dunam, d. h. Bruttoeinnahme nach Abzug des eigenen Körnerbedarfes für Menschen, Vieh und Geflügel, ist 5350 Pfd., der Barausgaben in der Höhe von 4380 Pfd. gegenüberstehen. Der verbleibende Ueberschuß von 970 Pfd. gewährleistet die Rückzahlung der Siedlungsanleihe an den KH. (etwa 3%% von 16.500 Pfd. 577.50 Pfd. jährlich), die Zahlung einer l%%igen Bodenrente an den Nationalfonds (ca. 120—150 Pfund) und läßt noch einen kleinen Ueberschuß für Rücklagen oder für Besserung der Lebenslage zu. Viel ungünstiger steht ein Betrieb vom Typus A. Die in gleicher Weise wie bei Typus B veranschlagte Jahreseinnahme in bar einer Kwuzah-Wirtschaft auf 2500 Dunam ohne Bewässerung beträgt 4515 Pfd. und nach Abzug der mit 4000 Pfd. berechneten Jahresausgaben verbleibt ein Ueberschuß von nur 515 Pfd., der nicht einmal zur Deckung der Zahlungen an den KH. ausreicht (3.5% von 15.000 Pfd. sind 525 Pfd.). Der Betrieb wäre nicht imstande, die Bodenrente an den KKL. zu entrichten, geschweige denn Rücklagen für schlechte Jahre zu machen. Diese Berechnungen gelten ebenso für den einzelbäuerlichen Betrieb im Moschaw. Es scheint, daß der Moschaw insoferne günstiger gestellt ist, als es seinen Ansiedlern eher möglich ist, in den fünf Jahren nach Vollendung der Wirtschaftsanlage ihren Milchviehbestand zu vergrößern. Der Stall im Moschaw ist für vier bis fünf Kühe gebaut und es ist anzunehmen, daß der Ansiedler während der fünf Freijahre seinen Kuhbestand von zwei auf vier Häupter erhöhen wird. Das verbessert seinen Jahresabschluß um wenigstens 20 Pfd. im Jahre. Freilich sind die allgemeinen und die Gemeindeausgaben im Moschaw gewöhnlich größer als in der Kwuzah, was diesen Vorteil wettmacht. Die Kwuzah kann ihre Nutzviehhaltung nicht in gleicher Weise erweitern, denn ihr Kuhstall ist nur für 50 Köpfe berechnet, und es ist nicht anzunehmen, daß sie in den ersten fünf Jahren ihrer Selbständigkeit aus den Ueberschüssen des Betriebes neue Wirtschaftsbauten wird hinzubauen können. *) Siehe Bericht des landwirtschaftlichen Kolonisations-Departements an den XV. Kongreß, Anhang S. 101 ff.

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