Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 5-7 (Mai 1928)
- Article
- Die Verbilligung der landwirtschaftlichen Kolonisation
- Date
- 1928-05-01
- Page
- Seite 218 (sequence 5)
- Language
- German
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218 nisse bei den Bauten und der Anschaffung der Geräte und Arbeitswerkzeuge erzielt wurden. Wir haben indes die so gewonnenen 60 Pfund pro Familie in einem Moschaw bezw. über 2000 Pfund bei einem Kwuzah- Betriebe von 25 Familien nicht zur Herabsetzung der Ansiedlungsnorm benützt, richtiger: nicht zur voreiligen Ankündigung der bereits vollzogenen Verbilligung der Kolonisation, Wir haben es für richtiger gehalten, diese Ersparnisse zur Erhöhung und Verstärkung einzelner Posten zu gebrauchen, die uns ungenügend bedacht schienen, vor allem jedoch zur Steigerung des Postens für Betriebsvorschüsse und Unvorhergesehenes. Denn setzt man mit der ersten Plankommission vom Jahre 1924 den nötigen Betriebsbedarf (für Saaten und Unterhaltskosten) mit rund 100 Pfund pro Familie ein, dann blieben im Schlüssel vom Jahre 1925 kaum 3% für unvorhergesehene Ausgaben. Wir haben die Reserve auf 5 bis 10% aufgefüllt, was den tatsächlichen Verhältnissen eher entspricht. Die Norm des Siedlungserfordernisses ist vorläufig ein Ziel, dem man zustreben kann und soll. Werden bei neuer Kolonisation die oben skizzierten Bedingungen eingehalten, dann wird der Ansiedlungsschlüssel der verschiedenen Typen seine praktische Anwendbarkeit und volle Gültigkeit beweisen können. Vorläufig haben wir ihn als Norm bei der Errechnung des Geldbedarfes der bestehenden Siedlungen und als Grundlage für die Aufstellung des sogenannten Konsolidierungsetats benützt. Die Kosten der Ansiedlung in den bestehenden Betrieben sind größer und werden höher sein, als die aufgestellte Norm. Die Tabelle 3 gibt die Zahlen in bezug auf die sogenannten konsolidierten Siedlungen, d. h. die Moschawim und Kwuzoth, welche ihren Siedlungskredit bereits erhalten haben und auf eigenen Füßen stehen, obwohl auch bei dieser Gelegenheit hervorgehoben werden muß, daß diese Zahlen noch nicht die endgültigen sind. Es stehen noch gewisse relativ kleine Nachtragszahlungen aus und was mehr ins Gewicht fällt, die Aufstellung enthält nicht die Kosten der Bewässerungsanlagen, die in den meisten dieser konsolidierten Siedlungen seit dem Sommer 1927 errichtet werden. Die Irrigation wird die für eine Familie aufgewandten Beträge um 50 bis 100 Pfund erhöhen. Aber auch ohne diese Zusatzinvestitionen zeigt die Tabelle, daß bis auf die Genossenschaften Gewah und Merchawjah, die ungefähr innerhalb der Norm bleiben, die meisten abgeschlossenen Siedlungen Aufwendungen von 900 bis 1000 Pfund pro Familie aufweisen. (Vergl. auch Agr. J, Ettingers Abhandlung in Nr. 6/7 dieser Zeitschrift vom Jahre 1927. Die Differenzen zwischen Ettingers und unseren Zahlenangaben ergeben sich daraus, daß Ettinger die Bilanzen für das Jahr 5686 benützte, während unsere Aufstellung die Investitionen zu Ende des Jahres 5687 zeigt,) Günstiger sind die Zahlen in bezug auf diejenigen Siedlungen, die auf Grund des Konsolidierungsetats 5687, der von uns dem letzten Kongreß vorgelegt wurde, bis zum September 1929 zum Abschluß gebracht werden sollen, Tabelle 4 zeigt die Höhe der Investitionen in jeder Siedlung bis Ende (und mit Einschluß des ungekürzten Budgets) des Jahres 5687 und ihren weiteren Kreditbedarf bis zur »Selbsterhaltung«. Wie bereits erwähnt, wurde dieses Konsolidierungserfordernis auf Grund des korrigierten Ansiedlungsschlüssels berechnet. Beide Summen ergeben das Anlagekapital des Keren Hajessod in jeder Siedlung und die voraussichtlichen Kosten der Ansiedlung einer Familie in jedem Orte. Auch dieses Verzeichnis zeigt, daß in einer Reihe von Siedlungen — zum Beispiel in Kirjath Anawim, Beth Alpha, Kfar Mlal und Hittin — die Kosten