Mannheim
Compact Memory

Palästina · 1928-03-01 · Heft 3-4 (März 1928) · p. Seite 148

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 3-4 (März 1928)
Article
Landbesteuerung in Palästina
Date
1928-03-01
Page
Seite 148 (sequence 7)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2379786-2379867-2379870-2385876--06611-2386241
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

148 Wir sprechen den Wunsch aus, daß Granovsky diese Probleme in einer näheren. Studie behandeln möge und sehen dieser mit Interesse entgegen. * Im Anschluß an die obige Besprechung des Buches, von Dr. Granovsky, das nun auch in deutscher Sprache vorliegt, geben wir einen kurzen Auszug aus dessen Inhalt, soweit, er nicht schon aus dieser selbst ersichtlich ist. Die Red. Im ersten Kapitel (Steuern und Staatsbudget) gibt der Autor an, welche ottomanischen Steuern von der Mandatsregierung beibehalten worden sind: Der Zehnte („Oscher'*), die ,,Werko'k (Grund- und Gebäudesteuer), die Ag.hnam (Vdehsteuer) und Rassem (Registriertaxe). In einer Reihe von Tabellen untersucht er den finanziellen Effekt dieser Steuern. Von den Einnahmen der Regierung — wenn man die durchlaufenden Ziffern für die Betriebe, Eisenbahn, Post etc. abzieht — machten aus: Oscher 14%, Werko 8%, Aghnam 2%. Der Ertrag sämtlicher vier Steuern war 2924/25 542.000 Pf, äg. Granovsky zeigt an Hand der durchgeführten Bodentransaktionen, wie sehr die große jüdische Einwanderung, besonders jene von 1924/25, die Eingänge aus Rassem gesteigert hat. Diese waren 1923/24 rund 40.000 Pf. äg., 1924/25: 110.000. Der Wert der Bodentransaktionen stieg von 926.150 im Jahre 1924 auf 2,667.570 Pf. äg. in 1925 (bei Verkauf von 460.058 Dunam). Der Autor bemerkt, daß in dem Budget der Palästina-Regierung die Einkommensteuer (man kann hinzufügen, auch andere direkte Steuern, wie Erwerb-, Vermögens-, Umsatzsteuern etc.) fehlen, ebenso die Verbrauchsabgaben. Während in den modernen Staaten die Lasten mehr oder weniger auf alle Schichten der Bevölkerung^ verteilt werden, weist das palästinensische System eine besondere Belastung der Landwirtschaft auf. Das zweite Kapitel gibt eine Geschichte der Gesetzgebung, mit zahlreichen Quellen belegt, das insbesondere auch die von der palästinensischen Regierung erlassenen Verordnungen enthält. Das dritte Kapitel handelt ausführlich vom Oscher^ seiner Veranlagung, seinem Ertrag und namentlich der Belastung, die er darstellt. Granovsky berechnet diese zunächst für die einzelnen Produkte und kommt zu ganz: exorbitanten Ziffern des Verhältnisses des tatsächlich «gezahlten Oschers, der 10% vom geschätzten Rohertrag ausmacht, zum Reinertrag, z. B. (in Prozenten) bei Orangen 17.5, Weizen 22.2, Erbsen 30.2, Lupinen 42.9, Mandeln 57.1; dabei sind bei besonders schlechten Ernten diese Ziffern noch höher. Es kommen, da der Oscher vom Rohertrag entrichtet werden muß, auch Fälle vor, wo man trotz Defiziten Oscher zahlen muß. Granovsky kritisiert auch das Veranlagungs- und Schätzverfahren und gibt eine Tabelle mit Ziffern aus dem Nurisikomplex, aus der hervorgeht, daß der wirkliche Ertrag ausnahmslos stark hinter der Schätzung zurückblieb, in einem Falle sogar bis 60%, so daß der Oscher in Wirklichkeit bis 25.4% des Rohertrages ausmachte (bekanntlich wird der Oscher jetzt pauschaliert und diese Reform sukzessive durchgeführt. Siehe Nr. 12, 1927, S. 597). Auch in der Bestimmung der „Ablösungspreise" bei der Schätzung herrscht, mangels fester Grundlage, unvermeidliche Willkür. Die Belastung durch Oscher und landwirtschaftliche Werko betrug nach Berechnungen des Autors per Kopf der gesamten Bevölkerung in Piaster 1920/21: 82.2, 1921/22: 53.6 und bloß der landwirtschaftlichen Bevölkerung in diesen zwei Jahren Piaster 160 und 112. Zu den schädlichen Wirkungen des Systems rechnet der Autor u. a., daß der Oscher eine Prämie auf Nichtbebauung des Bodens darstellt, den Besitzer schlechterer Böden mehr belastet als den guter u. a. m. (Was die Werko betrifft, so bringen wir in dieser Nummer einen Artikel des Autors über die von der Regierung geplante Reform.) Die Viehsteuer ist eine Art Vermögenssteuer, da sie vom Wert des Viehs berechnet wird. Der Landwirt muß aber auch für das Futter Steuer (Osoher) zahlen und ist daher schwer belastet. Die Verkehrssteue-r ist an Prozenten festgesetzt, bei Verkauf z. B. 3%. Die Sätze sind zu hoch, die Entrichtung vom Kaufpreis nicht gerecht. Die Juden sind besonders benachteiligt, weil sie meist gezwungen sind, den Boden indirekt, durch eine Gesellschaft zu kaufen (z. B. PLDC), so daß 4er Rassem zweimal entrichtet werden muß. Granovsky gibt sodann eine Uebersicht über die Landbesteuerung <in Aegypten. Cypern, Algier, Tunis, Marokko, der Türkei und stellt die Grundsätze eines für Palästina geeigneten Steuersystems auf, das nicht nur den Interessen des Fiskus gerecht werden, sondern auch der wirtschaftlichen Entwicklung und der sozialen Gerechtigkeit dienen muß. Zu einer Einkommensteuer ist das Land noch nicht reif. Empfehlenswerter wäre das System der Ertragssteuern. Auch die Grundsteuer müßte eine winkliche Ertragssteuer werden, d. h. eine solche vom Reinertrag. Von besonderer Bedeutung wäre für Palästina die Festsetzung eines steuerfreien Existenzminimums. Die Reform des:

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.