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Palästina · 1928-01-01 · Heft 1-2 (Januar 1928) · p. Seite 79

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Journal
Palästina
Volume
11 (1928)
Issue
Heft 1-2 (Januar 1928)
Article
Politik. VOn Dr. Hans Kohn, Jerusalem.
Date
1928-01-01
Page
Seite 79 (sequence 2)
Language
German
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79 gierungs- und städtischen Arbeiten fördern. Die Festsetzung eines solchen Lohnes würde vielleicht das jetzige Lohnniveau des Arabers überschreiten, ohne das jüdische zu erreichen, aber bereits eine Festsetzung von etwa 12 Piastern würde erzieherisch auf den arabischen Arbeiter und auf den Unternehmer einwirken. Heute kommt es oft vor, daß die arabischen Unternehmer höhere Lohnsätze in ihre Kalkulation einstellen als sie dem Arbeiter bezahlen. Auch dem könnte durch Festsetzung eines Minimallohnes vorgebeugt werden. Von größerer Bedeutung als es den ersten Anschein hatte, war auch das Gesetz über Erziehung, das die Regierung herausgege-ben hat. Nach diesem Gesetze übergeht die Leitung der Elementarerziehung an die einzelnen Gemeinden, während die Regierung sich nur eine Kontrolle über die Elementarerziehung behält und in eigener Verwaltung nur die Mittelschulen und die höhere Bildung beläßt. Die Uebertragung der Fürsorge der Erziehung an die Gemeinden ist prinzipiell zu begrüßen. Sie gibt den lokalen Selbstverwaltungskörperschaften ein weiteres Betätigungsfeld, und sie ermöglicht auch, den Schulbedürfnissen in der Weise entgegenzukommen, wie es die Eltern wünschen. Es ist Tatsache, daß nach dem großen Aufschwung, den das Regierungserziehungswesen unter Sir Herbert Samuel im Jahre 1922/23 genommen hat, wo in vielen Dörfern Elementarschulen begründet wurden, ein Stillstand eingetreten ist und daß die vorhandenen arabischen Regierungsschulen dem Schulbedürfnis der arabischen Bevölkerung nicht genügen. Andererseits ist auch die Beteiligung der Regierung an dem jüdischen Schulwerk viel zu gering und nach dem Maße dessen bestimmt, was die Regierung für die übrige Bevölkerung des Landes "festgesetzt hat, obgleich dieses Maß auch für den arabischen Teil der Bevölkerung nicht genügend ist. Hierin drückt sich widerum die Tendenz der Regierung aus, das soziale und kulturelle Niveau des Landes nach dem niedriger stehenden Bevölkerungsteil, statt nach dem höher stehenden oder nach einem angemessenen Durchschnitt zu bestimmen. Es ist selbstverständlich, daß sich die Regierung eine Kontrolle über das Schulwesen vorbehält. Das^ ist in jedem modernen zentraleuropäischen Staate der Fall. Andererseits sind die Finanzverhältnisse der Gemeinden nicht stark genug, um die Last des Schulwesens tragen zu können. Die Regierung wird nicht nur bedeutende Zuschüsse leisten müssen, sondern die Gemeinden werden auch dazu übergehen müssen, die Steuerkraft des städtischen Bürgertums stärker zu erfassen und wenigstens Ansätze von Einkommen- und Gewerbesteuern einzuführen. So wird sich auch dieses neue Schulgesetz darin gut auswirken, daß es zu der staatsbürgerlichen Erziehung der Bewohner beitragen und sie lehren wird, die Verantwortung für die kulturellen und sozialen Aufgaben zu tragen und auch materiell nach ihren Kräften beizusteuern. Von hier aus müßte sich die in Palästina so dringend notwendige allgemeine Reform des Steuerwesens ergeben. Die Einführung der gewählten Stadträte war der erste Schritt auf dem Wege der Einführung der Selbstverwaltung im Lande, Heute, nach einer Arbeit von mehreren Monaten der neu gewählten Stadträte, kann man mit Recht darauf hinweisen, daß die Ergebnisse gute waren. Das Interesse der Bevölkerung an den Fragen der Selbstverwaltung ist gestiegen. Es wäre Zeit, daß die Regierung die den Städten und Gemeinden gewährte Autonomie erweitert. Heute ist diese Autonomie im Grunde mehr formell als inhaltlich. In allen Fragen, vor allem in denen, die das Budget betreffen, wahrt sich die Regierung die letzte Entscheidung und schreibt den Gemeinden Maßnahmen vor, die dem Willen der Stadtverordneten nicht entsprechen. Jede Vergebung öffentlicher Arbeiten und jede Anstellung neuer Beamten wird von der Regierung geprüft und bestätigt. Die wichtigsten Departements der städtischen Verwaltung befinden sich in den Händen englischer Beamter und infolgedessen unter beinahe direkter Kontrolle der Regierung. Auch die Budgetvoranschläge der jüdischen Gemeinden von Tel Awiw und Petach Tikwah wurden in letzter Zeit häufig von den palästinensischen Distriktsbehörden abgeändert und Verkleinert. Es wäre an der Zeit, daß die Autonomie der Stadtverwaltungen erweitert wird. Daneben aber wäre es wichtig, der öffentlichen Meinung auch in größeren, die Wohlfahrt des gesamten Landes betreffenden Angelegenheiten eine zumindest beratende Stimme zu geben. Fragen, wie das Erziehungswesen, die Tarifpolitik der Eisenbahn, der Bau von Straßen, die Einführung von Zöllen, Maßnahmen zur Hebung der Landwirtschaft und Förderung der Industrie berühren die Lebensinteressen weiter Kreise der Bevölkerung. Heute geschieht die Verwaltung wichtiger Zweige des öffentlichen Lebens, wie z. B. die Verwaltung der Erziehung oder der Eisenbahn ohne jede Kontrolle seitens der Oeffentlichkeit, Dem könnte dadurch abgeholfen werden, daß den Departements beratende Körperschaften, aus Vertretern der Bevölkerung bestehend, wie etwa der Stadträte, der im Lande bestehenden Handelskammern, industriellen und Arbeiterverbänden, sowie anderer derartiger Interessentenkörperschaften beigegeben werden. Solche Beiräte würden nicht nur einen engeren Kontakt zwischen der Regierung und der Bevölkerung herstellen, sondern auch dazu

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