Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1928)
- Article
- Die jüdische landwirtschaftliche Kolonisation in Russland
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 12 (sequence 11)
- Language
- German
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12 insbesondere falls inzwischen sein Haus bereits fertig ist, im zweiten Jahre seine ganze Familie auf das Land und liquidiert das Geschäft, das er in seinem Heimatsorte hatte. Die Rückkehr der Siedler im ersten Jahre vom Siedlungsorte zum Wohnort ist wohl der Grund dafür, daß nach den mir vom Komzet gegebenen Ziffern in den Jahren 1925 und 1926 1637 jüdische Familien in der Krim angesiedelt wurden, während bei der Volkszählung vom 17. Dezember 1926 in den Dörfern der Krim nur 1112 jüdische Haushaltungen vorhanden waren. Es ist allerdings auch möglich, daß die Kollektivwirtschaften mit mehreren Siedlern nur als ein Haushalt gezählt wurden. Es ergeben sich in der Frage, wann der Siedler seine Familie auf das Land bringen soll, gewisse Konflikte zwischen dem Siedler und der Ansiedlungsgesellschaft. In denjenigen Fällen, in denen die Familie des Siedlers in seinem Heimatorte keine lohnbringende Tätigkeit hat, hat der Siedler ein Interesse daran, sie schnell zu sich aufs Land zu nehmen, und in diesem Falle drängt er die Siedlungsgesellschaft, ihm sein Haus schnellstens fertigzustellen und beklagt sich, daß dies so lange dauert. In denjenigen Fällen, wo die Familie im Heimatorte des Siedlers Geld verdient, ist es dem Siedler ganz recht, daß sein Haus nicht so schnell gebaut wird, weil er dann die Familie in seinem Heimatorte lassen und selbst jedes Jahr zu ihr zurückkehren kann, was ihm nicht mehr erlaubt ist, sobald er sein eigenes Haus hat. Es ist in diesen Fällen für die Kolonisationsgesellschaft oft schwierig, den Siedler dazu zu bringen, sein provisorisches Unterkommen in den alten Wirtschaftsgebäuden des früheren Großgrundbesitzers aufzugeben und in sein eigenes Haus zu ziehen. Die Siedlungsgesellschaft ihrerseits ist natürlich daran interessiert, daß die Häuser, die sie baut, auch sofort von dem Siedler in Besitz genommen werden, da erst von diesem Momente ab die Führung einer, geordneten Wirtschaft, insbesondere das Halten von Kühen und von Geflügel möglich ist. b) Erste Bearbeitung des Bodens und Fruchtfolge. Im allgemeinen braucht der Boden in der Ukraine und der Krim keine besonderen Ameliorationen. Sümpfe, die ausgetrocknet werden müßten, sind fast nicht vorhanden. Ebenso ist eine Entsteinung nicht erforderlich. Der Boden ist flach und tiefgründig und von mittelschwerer Beschaffenheit. Er ist allerdings, da er meist viele Jahre hindurch nicht ordentlich bearbeitet worden ist, in vielen Fällen verunkrautet und verkrustet und verlangt deshalb vor der ersten Aussaat ein besonders sorgfältiges und tiefes Pflügen. Die Ochsen, welche die jüdischen Siedlungsgesellschaften aus Gründen der Billigkeit und der leichteren Behandlung dem jüdischen Siedler als Zugtiere geben, können dieses erste Tiefpflügen in der Regel nicht leisten. Deshalb besorgt der Agrojoint in den von ihm unterstützten Siedlungen das Tiefpflügen mit Hilfe von Traktoren, zu deren Bedienung er besondere Mechaniker anstellt. Der Siedler hat also im ersten Jahr nur das Eggen des Bodens und die Aussaat zu besorgen. Früher war in der Ukraine und in der Krim die Dreifelder-Wirtschaft häufig. In den deutschen Kolonien ist sie bis zum heutigen Tage die Regel. In den neuen jüdischen Siedlungen ist dagegen nach einem Vorschlage des Chefagronom Lubarski des Agrojoint ein sechsjähriger Fruchtwechsel eingeführt worden, den die ukrainische Regierung auch den ukrainischen Bauern empfiehlt. Dieser Fruchtwechsel besteht aus: