Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1928)
- Article
- Die jüdische landwirtschaftliche Kolonisation in Russland
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 8)
- Language
- German
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9 Zählt die Familie des Siedlers mehr als 5 Personen, so wird für jede Person über fünf 1% Desjatinen zugefügt, bis zu einem Maximum von 22% Desjatinen, Zählt die Familie weniger als 5 Personen, so wird für jede fehlende Person 1% Desjatinen von den 15 Desjatinen abgezogen. Alle 12 Jahre wird neu festgestellt, ob sich inzwischen die Zusammensetzung der Familie geändert hat und dementsprechend wird der Bodenbesitz des Siedlers vergrößert oder verkleinert. In manchen Dörfern hält die Regierung einen gewissen Prozentsatz des Bodens als Gemeinbesitz aller Siedler zurück und teilt aus diesem Gemeinbesitz dem Siedler, dessen Familie sich vergrößert, auch bereits innerhalb der 12 Jahre auf seinen Wunsch eine zusätzliche Fläche zu. d) Steuernachlaß und sonstige Vergünstigungen seitens der Regierung. - Die Regierung hat alle Siedler für die ersten drei Jahre nach ihrer Ansiedlung von allen Steuern befreit. Sie haben in dieser Zeit weder Pacht für den Boden, noch Einkommensteuer zu zahlen. Die Regierung erwägt jetzt, ob sie die Steuerbefreiung für die Kolonien, die bereits drei Jahre bestehen, auf weitere zwei Jahre ausdehnen, d. h. für die ersten fünf Jahre nach der Ansiedlung auf Steuern und Bodenpacht verzichten soll. Die Regierung gewährt außerdem dem Siedler auf der Eisenbahn eine Tarifermäßigung von 75 Prozent für ihn selbst und seine Familienmitglieder sowie für den Transport des Hausgerätes und sonstigen Inventars vom Wohnort des Siedlers zu seinem neuen Ansiedlungsorte. In manchen Fällen hat die Regierung aus ihren Wäldern den Siedlern auch Bauholz zu ermäßigten Preisen zur Verfügung gestellt. Sie gibt dem Siedler auch im ersten Jahre unentgeltlich das Saatgut, das er für das erste Säen seiner Fläche braucht und einen Barkredit von 100 bis 200 Rubel. Insgesamt hat die russische Regierung in den Jahren 1925 bis 1927 mehr wie 3 Millionen Rubel für die jüdische Kolonisation im Gebiete der Ukraine und der Krim ausgegeben. e) Die jüdischen Kolonisationsgesellschaften. Trotz dieser Hilfe der Regierung würde die Ansiedlung von Juden so gut wie unmöglich sein, wenn nicht außerdem noch jüdische Ansiedlungsgesellschaften zu Hilfe kämen. Da die Juden, die sich als Ansiedlungskandidaten melden, in manchen Fällen gar keine Mittel und in den meisten Fällen nur einige hundert Rubel besitzen und die Regierung ihrerseits nur 100 bis 200 Rubel Darlehen für jeden Siedler zur Verfügung stellt, so würden diese Beträge der Regierung und des Siedlers zusammen nicht den Betrag ergeben, der zur Ansiedlung erforderlich ist. Dieser Betrag schwankt, wie wir weiter unten sehen werden, nach den bisherigen Berechnungen von 1100 bis 2000 Rubel. Die jüdischen Siedlungsgesellschaften müssen also in der Regel für jeden Siedler einen Betrag von 500 bis 1000 Rubel zur Verfügung stellen und haben tatsächlich von 1925 bis 1927 etwa 7 Millionen Rubel aufgewendet. Die jüdischen Siedlungsgesellschaften, die sich dieser Aufgabe unterziehen, sind folgende vier: 1. Der Agrojoint, die russische Tochtergesellschaft des American Joint Distribution Committee, 2. die Jewish Colonisation Assoziation in Paris durch ihre russische Tochtergesellschaft (Jeko),