Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 11 (1928)
- Issue
- Heft 1-2 (Januar 1928)
- Article
- Die jüdische landwirtschaftliche Kolonisation in Russland
- Date
- 1928-01-01
- Page
- Seite 8 (sequence 7)
- Language
- German
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8 Grenze gelegenen ukrainischen Kreisen Schitomir, Schepetovka, Gorostyn, Proskurow, Moldavische Republik, Tulczyn zur landwirtschaftlichen Ansiedlung zuläßt. Sie begründet diese Einschränkung damit, daß in diesen Bezirken die Zahl der Juden am größten und ihre Lage am schlechtesten ist, so daß ihre Ueberführung in die Landwirtschaft besonders dringend ist. In den anderen ukrainischen Kreisen sei die jüdische Bevölkerung erheblich kleiner und hier habe sie auch eher die Möglichkeit, zur Industrie überzugehen. Juden aus Weißrußland, die sich landwirtschaftlich ansiedeln wollen, haben nur die Möglichkeit, entweder in Weißrußland selbst oder in der Krim Land zu bekommen, die Ukraine ist ihnen verschlossen. b) Zuteilung des Bodens. Nachdem der Komzet für das laufende Jahr von der Regierung bestimmte Bodenflächen zugeteilt bekommen und sich vergewissert hat, ob und wo auf diesen Flächen Wasser vorhanden ist, teilt er den von den lokalen Regierungsbehörden ausgewählten Kandidaten in jedem Orte mit, daß sie einen Vertreter zur Besichtigung und Auswahl des Bodens an Ort und Stelle entsenden sollen. Die Kandidaten in jeder Stadt wählen dann einen oder mehrere Vertreter, die in die ihnen bezeichnete Gegend reisen und dort zusammen mit den örtlichen Vertretern des Komzet Boden für ihre Genossen aussuchen. Hierbei ergibt sich allerdings die Schwierigkeit, daß von der Zeit, wo sich ein Jude als Kandidat für Landansiedlung einschreibt, bis zu jener Zeit, wo ihm Boden definitiv zugeteilt wird, eine längere Zeit, oft mehr als ein Jahr, vergeht und daß der Jude in der Zwischenzeit oft eine andere Erwerbsmöglichkeit gefunden hat und von seinem Plane, sich der Landwirtschaft zuzuwenden, wieder abgeht. Auf meine Frage haben mir die Vertreter des Komzet in der Ukraine erklärt, daß fast 50 Prozent der registrierten Kandidaten den ihnen zugeteilten Boden nicht in Besitz nehmen. Da diese Kandidaten andererseits auf den Boden auch nicht definitiv verzichten, sondern die Sache so lange wie möglich in der Schwebe halten, so entsteht hierdurch für den Komzet oft eine unangenehme Lage. Nach den gesetzlichen Vorschriften muß er den Boden nach der definitiven Zuteilung noch 1V2 Jahre für die Kandidaten reservieren. Das ist einerseits mit großen Schwierigkeiten verbunden, da der Boden irgendwie bearbeitet werden muß, andererseits verhindert es den Komzet, über den Boden zugunsten von anderen Kandidaten zu verfügen, die bereit sind, den Boden sofort in Besitz zu nehmen. Die Größe der Fläche, die einer Gruppe von Siedlern zugeteilt wird, schwankt in der Regel zwischen 1000 und 3000 Desjatinen und die Zahl der Siedler in einer Siedlung zwischen 50 und 150 Familien. c) Größe der Parzellen, Die Zuteilung der Böden in Rußland erfolgt an alle Landwirte eines Gebietes nach einer einheitlichen Norm. In der Krim besteht diese Norm darin, daß jeder Siedler zunächst 8x/3 Desjatinen erhält und dazu noch für sich selbst und für jedes weitere arbeitende Familienmitglied 4 Desjatinen und für jedes nicht arbeitende Familienmitglied, z. B. ein kleines Kind, V/4 Desjatinen. Eine Familie von Mann, Frau, einer erwachsenen arbeitenden Tochter und einem kleinen Sohn erhält also 81/3 plus 12 plus "I14 Desjatinen, d. h. 217/12 Desjatinen. In der Ukraine wird die Norm anders festgesetzt. Man gibt dort für jede Wirtschaft 15 Desjatinen.