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Palästina · 1927-01-01 · Heft 10-11 · p. Seite 539

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Journal
Palästina
Volume
10 (1927)
Issue
Heft 10-11
Article
Die Kongressbeschlüsse
Date
1927-01-01
Page
Seite 539 (sequence 4)
Language
German
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539 allen Lagern manches geschaffen haben, das von Dauer und Bestand ist. Ein wenig unlogisch ist nur. der Beschluß Nr. XVII über die neue Kolonisation des Jahres 1927, welcher die schnelle Durchführung der Kolonisierung jener Gruppen, -die 1927 mit der Arbeit begonnen -haben, verlangt. War können uns des. Eindrucks nicht ganz erwehren, daß hier in einer gewissen Inkonsequenz gegenüber der allgemeinen Tendenz der Beschlüsse etwas nachträglich gutgeheißen wurde, was im Laufe des Jahres Ziel heftiger Angriffe war, nur weil man doch nicht die Entschlossenheit aufbrachte, seine eigenen Beschlüsse (A. C.-Sitzung) öffentlich nachträglich zu desavouieren. Außerordentlich begrüßenswert sind die völlig einmütig angenommenen Beschlüsse über Bodenpolitik und Bodenspekulation, die wir ihrer prinzipiellen Bedeutung willen wörtlich zitieren: Bei der Bewilligung von Krediten an private Bodenkäufer und Bodenkaufsgesellschaften unter privater Leitung sollen die zionistischen Institutionen nur diejenigen Personen und Gesellschaften unterstützen, welche die Sicherheit bieten, daß sie ihre Ankäufe in einer mit den Interessen des jüdischen nationalen Heimes zu vereinbarenden Weise verwerten werden. Die Exekutive wird aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Aktionskomitee Bestimmungen zu treffen, nach denen sich die betreffenden Institutionen zu richten haben, um dieses Prinzip zu verwirklichen. Der Kongreß stellt fest, daß durch die gefährliche Erscheinung der Bodenspekulation, die sich in den Jahren der großen Einwanderung in erschreckendem Maße in Palästina ausgebreitet hat, schwerster Schaden für unser ganzes Aufbauwerk verursacht worden ist: sinnlose Hochtreibung der Bodenpreise, Verschwendung jüdischen Kapitals, Ausbeutung der Mittel und Energien der einwandernden Massen, Ruin vieler Familien. Der Kongreß bedauert, daß keine öffentliche Körperschaft den ernsten Versuch gemacht hat, sich der Gefahr dieser Spekulation entgegenzustellen und sie auszumerzen. Der Kongreß erklärt es für Pflicht der Zionistischen Organisation, alle Mittel zu ergreifen, um die Bodenspekulation in all ihren Formen unmöglich zu machen, und zwar sowohl durch Vermehrung der Mittel und Bodenerwerbung des K. K. L. als auch durch die Kontrolle und den Einfluß der zionistischen Institutionen und Fonds. Der Kongreß begrüßt alle Arbeiten in der Landwirtschaft auf dem Gebiete der Pflanzungen und der Ansiedlung, die im Jahre 1927 in Palästina von Privatleuten begonnen wurden und wünscht ihnen besten Erfolg.*) Diese Beschlüsse schaffen wirkungsvolle Maßnahmen gegen den bisher herrschenden merkwürdigen Zustand, daß mit Geldern nationaler Institute Bodenpolitik getrieben werden konnte, die unseren nationalen Intentionen entgegengesetzt war. Sie schaffen wenigstens auf einem der komplizierten Gebiete des Verhältnisses der privaten Bodenkaufgesellschaften zur Organisation reinen Tisch. Der zweite Teil dieses Beschlusses ist scharf, aber 'berechtigt und wird, wenn die Frage der Bodenspekulation wieder einmal akut ist, was »ja in einer Kolonisationsbewegung täglich der Fall sein kann, der Zionistischen Organisation scharfe Maßnahmen gegen das Ueberhandnehmen der Bodenspekulation ermöglichen. Leider wird auch hier durch den Antrag Supraski, noch rasch den Privatwirtschaftlern zu 'bescheinigen, daß man auch auf dem Boden der Privatinitiative national wertvolle Arbeit leisten kann, die Klarheit des Be- *) Anm.: Mit dem ersten Absatz wird die wichtigste These der Londoner Beschlüsse (1920) neuerdings bestätigt, die in der Praxis bisher nicht befolgt wurde. Siehe dazu: Dr. Granowsky:> Boden- und Finanzpolitik in Nr. 8-9 dieses Blattes. Die Red.

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