Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 10 (1927)
- Issue
- Heft 8-9
- Article
- Zur Frage der Agrarreform
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 356 (sequence 5)
- Language
- German
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356 turen mehr noch als für andere Länder den Weg des ökonomischen Fortschrittes, und jede Tatsache, die diesen Uebergang, aus welchem Grunde immer, zu verhindern oder zu verzögern geeignet ist, verzögert dadurch zugleich die allgemeine Entwicklung des Landes. Noch schlimmer würden die Folgen für die Preisbewegung des Bodens sein. Bedeutet schon der Rückgang des Angebotes an und für sich ein preisstimulierendes Moment, so würden die Verhandlungen mit der großen Zahl der wenig kultivierten, dafür aber sehr habgierigen und durch Grundsätze der geschäftlichen Moral wenig gebundenen Bauern eine starke Belastung und dadurch auch Verteuerung des Bodenkaufprozesses bedeuten, die die jüdische Kolonisation sofort in ihrer Entwicklung spüren müßte, um so mehr, als auch auf jüdischer Seite der Bodenkauf bis zum heutigen Tage keineswegs zentralisiert ist. Und da es kaum anzunehmen ist, daß bei Durchführung der Agrarreform im gegenwärtigen Augenblick die Juden einen nennenswerten Bruchteil des freiwerdenden Bodens bekommen würden, so würde die jüdische Kolonisation in diesem Falle bald an eine eiserne Wand stoßen, an der das ganze Kolonisationswerk zerschellen kann. Weder im jüdischen, moch im allgemeinen Interesse liegt somit die radikale Durchführung der Agrarreform irn gegenwärtigen Augenblick. Erst die kulturelle Hebung der Bevölkerimg, der Uebergang zu intensiven Wirtschaftsformen und — last, not least — die Fundierung und Ausbreitung der jüdischen Kolonisation und Stärkung des jüdischen politischen Einflusses könnten die nötigen Vorbedingungen für einen derartigen Schritt schaffen. Es heißt also vorsichtig die Gesundung der landwirtschaftlichen Verhältnisse im Lande anzustreben. Den ersten Schritt dazu muß der weitgehende Ausbau des Pächterschutzes bedeuten, der schon durch die Mandatarregierung in die Wege geleitet worden ist. Der Pächter muß die Sicherheit haben, daß ihm der Boden nicht nach Belieben des Grundeigentümers entzogen und daß von ihm kein Pachtzins gefordert werden wird,Mer seine ökonomischen Möglichkeiten übersteigt und sein Lebensniveau unnatürlich niedrig gestaltet. Gesetzliche 'Regulierung der Pac:htbedingungen, in erster Reihe Festsetzung von längeren Pachtterminen, Zwang zur Verlängerung des Pachtkointraktes, sofern keine außerordentlichen Umstände vorliegen, angemessene Entschädigung des Pächters im Falle des Bodenverkaufes und amtliche Kontrolle der Höhe des Pachtzinses (sowohl des in Geld, wie auch des in natura gezahlten), sind die Etappen dieses Prozesses, die rasch und entschlossen durchgemacht werden müssen. Hand in Hand damit muß aber der Prozeß der kulturellen Hebung omd der fachlichen Bildung der Bevölkerung vor sich gehen. Ausbreitung des Netzes der Volksschulen, Anstellung von landwirtschaftlichen Instruktoren, Ausbau des Genossenschaftswesens, all dies sind Sachen, die einen integralen Bestandteil der Agrarreform in Palästina ausmachen müssen und bei den gegenwärtigen Umständen eine viel größere