Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 10 (1927)
- Issue
- Heft 6-7
- Article
- Die Reform der Agrarsteuern
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 299 (sequence 2)
- Language
- German
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299 mische Tatsachen, wie das Wachstum der 'ländlichen Bevölkerung in der Nachbarschaft, verbesserte Verkehrsmittel usw. gerechtfertigt. Kann die bloße Eigentumsüibertragung vom .arabischen Effendi an einen Juden rechtferigen, daß die Steuer auf das betreffende Landstück sieben- bis achtmal so hoch sein soll als früher? Nehmen wir z.um Beispiel die Ländereien von Nuris im Emek. Als sie dem Effendi (Herrn Sursouk) gehörten, betrug die Werko 120 ägypt Pf. Seit sie an die Juden verkauft wurden, sind sie bis auf 930 ägypt. Pf. gesteigert worden, das heißt von 5 -auf 40 MiMiemes per Dunaan (1 Millieme ist ein tausendstel Pfund). Das gleiche ist bei den Hunderttausenden von Dun-am, welche die Juden seit 1920 kauften, der Fall. (Siehe -unsere Anmerkung. — Die Red.) Was ist die Rechtferigung dieser Steigerung, die bloß die Juden trifft, da diese fast die einzigen Käufer von Boden im Lande sind? Das Ergebnis ist, daß jedes Kel (75 kg) jüdischen Weizens oder Gerste 4 Piaster mehr kostet als das Produkt eines anderen Bauern, so daß unsere Konkurrenzfähigkeit leidet. Um nicht den Anschein zu erwecken, gegen die Niohtjuden ungerecht zu sein, ist die Regierung nicht geneigt, den Oscher per Dunam einzuheben, obgleich dies bei den J.uden anwendbar ist, deren Land genau vermessen ist. (Der Verfasser meint damit, daß die Regierung es ablehnt, die Oschersteuer in eine feste Grundsteuer zu verwandeln; siehe darüber den schon erwähnten Artikel in Heft 4-5. — Anm. d. Red.) Aber wenn das so ist, warum macht sie von demselben Maßsystem Gebrauch, um das Ausmaß der Werko bei den Juden zu erhöhen?' Ist Ungleichheit nur dort erlaubt, wo sie zum Nachteil der Juden ausfällt? Ein altes türkisches Gesetz verordnet, daß Gesellschaften, welche Land /besitzen, einen Zuschlag zur normalen Steuer zahlen sollen. Die Türkei führte diese Bestimmung aus Angst vor den Kapitulationsrechten der fremden Staatsangehörigen nicht aus. Sie wurde aber 1923 von der englischen Verwaltung wieder in Kraft gesetzt. Eine solche zusätzliche Taxe, welche -gerechtfertigt wäre, bei Gesellschaften, die auf Gewinn arbeiten, ist unseren Siedlern gegenüber eine Unigerechtigkeit. Die Gesellschaften, welche in Palästina große Landstücke besitzen, sind der Keren Kajemeth, die Pica und andere gemeinnützige. Körperschaften, welche aus ihrem Landbesitz keinen Gewinn ziehen, so daß jede auf diesen gelegte zusätzliche Last sich automatisch auf die Siedler überträgt und damit eine weitere angerechtfertigte Erhöhung der Werko schafft. . Es ist jetzt klar, daß eine wirklich ernste Reform der Agrarsteuer, auf welche wir so lange gerechnet haben, auf weitere 10 Jahre vertagt worden ist. (Die eingesetzte Kommission erklärte, daß erst das Land genau vermessen werden müsse. Dies wird aber mindestens 10 Jahre in Anspruch nehmen. Siehe den öfters zitierten Artikel— Amm. d. 'Red.) Daher sollte die Regierung,- falls sie die Vorschläge der Oscherkommission in bezug auf die Korn-