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Palästina · 1927-01-01 · Heft 4-5 · p. Seite 211

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
10 (1927)
Issue
Heft 4-5
Article
Schutz den Heilquellen Palästinas!
Date
1927-01-01
Page
Seite 211 (sequence 2)
Language
German
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211 nicht alles zu verderben. Ein Unternehmer sendet Prospekte in -die Welt, in denen er ankündigt, daß er ein Hotel in Tiiberias erbauen wolle, in das ständig Thermalwasser aus den Quallen zugeleitet werden würde. Das klingt für den Laien recht harmlos, ist es .aber leider durchaus nicht. Eine Mineralquelle nämlich ist ein überaus empfindliches Gebilde. Ihre bloße Existenz hat zur Voraussetzung, daß ihr Wasser aus den Tiefen unvermischt mit dem überall vorhandenen Grundwasser aufgestiegen ist. Nun sind nach den Erfahrungen, die allerdings nur den wenigen Spezialkennern dieser Materie bekannt sind, die Dichtungen dieser Thermen gegen das sonstige Wasser oft von einer ganz unwahrscheinlichen Zartheit und bleiben nur dicht, weil und so lange sie gleichem Druck von beiden Seiten ausgesetzt sind. Jeder Eingriff in den Boden in der näheren Umgebung einer Therme kann derartige Dichtungen anschlagen und zunächst Verluststellen schaffen, die unbemerkt bleiben,* aber im Lauf e der Zeit zu einem völligen Verlust der Quelle führ en können. Es ist darum in Ländern, die bereits auf eine längere Erfahrung mit Heilquellen zurückblicken, nicht gestattet, in der Nähe solcher Heilquellen ohne weiteres Erdarbeiten auszuführen, und in Preußen, das man wohl als das klassische Land der Quellenkunde bezeichnen dürfte, gibt es seit dem Jahre 1908 ein eigenes „Q u e 11 e n s c h u t z g e s e t z", das sich außerordentlich gut bewährt hat. Dieses Gesetz sieht einen besonderen Schutz der als „gemeinnützig" bezeichneten Quellen vor. Auf Antrag des Besitzers einer Mineralquelle oder auch von Amts wegen wird für eine solche Quelle ein Schutzbezirk festgesetzt, innerhalb dessen Erdarbeiten aller Art, die die Ergiebigkeit oder die Zusammensetzung der Quelle beeinflussen können, nur mit vorheriger Genehmigung des Oberbergamtes und des Regierungspräsidenten vorgenommen werden dürfen. Gäbe es heute schon ein solches Quellenschutzgesetz in Palästina, so wäre ein Eingriff von privater und wahrscheinlich auch schlechtberatener Seite in ein so wichtiges -nationales Besitztum unmöglich. Es wird dringende Aufgabe der Regierung und eventuell der zionistischen Exekutive sein, zu prüfen, was jetzt noch geschehen kann, um die Tiberiasquellen wenigstens vor einer Schädigung zu bewahren, bis einmal eine wirklich sachverständige Fassung ausgeführt ist, auf die allein sich auch nur ein Bauprogramm für Badeanlagen und sonstige Kurmittel stützen kann. Aber beides: das Q u e 11 e n s c h u t z ge se t z und die Quellfassung sind noch aus einem anderen Grunde unaufschiebbar. Die Arbeiten an der Durchführung des Ruthenberg-Projektes sollen beginnen. Damit wird der Wasserstand des Genezaretsees, in dessen unmittelbarster Nähe die Quellen

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