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Palästina · 1927-01-01 · Heft 3 · p. Seite 122

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Journal
Palästina
Volume
10 (1927)
Issue
Heft 3
Article
Die Bedeutung und Aufgabe der landwirtschaftlichen kooperativen Arbeitergesellschaft "Nir"
Date
1927-01-01
Page
Seite 122 (sequence 4)
Language
German
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122 und in gewissen festgelegten Fragen Begrenzungen unterliegen und daß diese Begrenzungen und die gegenseitigen {Rechte und Pflichten in Juristischer Form, geregelt werden. Aber mit dieser Funktion kann sich die Fülle der „Nir" gestellten Aufgaben nicht erschöpfen. Wir befinden uns in Erez Israel, nicht in einem Lande, in dem es genügt, bereits bestehende Siedlungen zu einer kooperativen Gesellschaft zusammenzufassen. „Alles, was existiert, ist .nur. der 'historische Hebel für die Schaffung der arbeitenden Klasse, die zum Volke werden will." In diesem Sinne sind wir keine Kolonisten, sondern Kolonisatoren." (Ben Gurion auf der landwirtschaftlichen Arbeiterkonferenz, Baifa 1926.) „Nir" kann nicht nur eine kooperative Gesellschaft zur Förderung der bestehenden Siedlungen sein, sondern muß gleichzeitig und in erster Linie eine historische kolonisatorische Aufgabe erfüllen. Geht man von der Ansicht aus, daß in dieser kolonisatorischen Mission die eigentliche Aufgabe der palästinensischen Arbeiterschaft, die nicht nur Mittel, sondern zugleich eigentlicher Träger des zionistischen Werkes ist, liegt, so wird verständlich, warum nicht die einzelnen bestehenden Siedlungen die Träger der Gesellschaft „Nir" sein können (ähnlich etwa, wie sich die englische oder deutsche genossenschaftliche Bewegung zusammensetzt, aus den einzelnen lokalen Vereinen und Genossenschaften) denn der gesamten landwirtschaftlichen und mehr als das: der gesamten Arbeiterschaft überhaupt liegt die große kolonisatorische Aufgabe ob, und nicht nur den zufällig bereits Angesiedelten. So ergibt sich, daß Träger der neuen Gesellschaft ,;Nir" {ähnlich wie von „Solei Boneh", „Mashbir" usw.), a 11 e Landarbeiter sein müssen; und in noch weitergehendem Maße bekommt dadurch, daß „Nir" ihrerseits eine TochtergeseMschaft der von der. Gesamtarbeiterschaft konstituierten „Gesellschaft der Arbeitenden" (Ohevrath Haowdim) ist, sowie infolge des Einflusses, den die Vorzugaktien, die sich in den Bänden dieser „Gesellschaft der Arbeitenden" be- . finden, in der Generalversammlung von „Nir" statutenmäßig ausüben (siehe unten), auch die G e s a m t arbeiterschaft (und nicht (nur die landwirtschaftliche) Einfluß auf die landwirtschaftliche Tätigkeit hat, wenigstens soweit die Neuansiedlung in Betracht kommt. Denn an dieser iNeuansiedlung ist die gesamte Arbeiterschaft als solche interessiert, und das grundlegende Prinzip der Auffassung der Arbeiterschaft liegt eben darin, daß nicht ein begrenzter Interssenkreis über die Besiedlung des Landes und ihre soziale Form entscheiden soll, sondern das ganze Volk und in diesem Falle die fGesamtarbeiters&haft. Das ist die grundlegende Antwort auf Einwände von. verschiedenen Seiten, besonders von „links", die „Nir" so konstruiert wissen wollten, wie es in Europa „allgemein" üblich sei, das heißt als kooperative 'Gesellschaft mit genossenschaftlicher und nicht Einzelmitgliederschaft. Auf welche Weise kann nun „Nir" diese, ihre kolonisatorische Aufgabe erfüllen? Hier setzen die .hauptsächlichsten Fragen und

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