Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 10 (1927)
- Issue
- Heft 1-2
- Article
- Die Finanzierung des Siedlungswerkes
- Date
- 1927-01-01
- Page
- Seite 33 (sequence 8)
- Language
- German
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33 fuß zu erhalten. Wenn zum Beispiel die Idee von Henry Morgerithau verwirklicht wird, durch eine Kommission, von Bankiers und Kaufleuten unsere Tätigkeit in Palästina daraufhin prüfen zu lassen, ob sie bereits „anleihereif' ist, so wird.«unseres Eraehtens durch die Settlement Bank die /Möglichkeit gegeben, diese Frage für die landwirtschaftliche Kolonisation zu bejahen. . Wenn die (Land Settlement Bank an 1500 landwirtschaftliche Siedler (1000 mit gemischter Wirtschaft und 500 Orangenpflanzer) höchstens bis zur Hälfte des Wertes der einzelnen ilandwirtschaftlichen Betriebe erststellige Hypothekenkredite gewährt, so würden für 100 gemischte Wärtschaften jährlich Pfd. SterL 350.000 und für 500 Orangenpflanzer jährlich Pfd. Sterl. 250.000, zusammen also Pfd. Sterl. 600.000 jährlich erforderlich sein. Das ist der Betrag, den die Siedlungsbank ihrerseits durch Ausgabe von Obligationen als Anleihe jährlich aufzubringen hätte. 2. Überweisung von Regierungsländereien. Im obigen haben wir die verstärkte Sicherheit für landwirtschaftliche Anleihen in der Verschärfung der formalen Bedingungen gesucht, unter denen die Anleihe gegeben wird, und in der Steigerung der Zahlungsfähigkeit des Landwirtes durch Gewährung von Steuererleichterungen. Es besteht aber noch eine weitere Möglichkeit zur Verstärkung der Sicherheit darin, daß die Regierung die freien Regierungsländereien („Djiftlik"- oder ,,Mevat"-Ländereien) der «Land Settlement Bank übergibt. Nach Artikel 6 des Palästinamandats soll die Regierung die landwirtschaftliche Ansiedlung von Juden -durch Zuweisung von Staatsland iund Brachland, das nicht für öffentliche Zwecke benötigt ist, ermutigen. Sie hat trotz wiederholter Vorstellungen seitens der Zionistischen Exekutive -und des. Waad Leumi bisher diese Verpflichtung — abgesehen, von der. Ueberweisung eines .Sumpfgebietes an die ICA — nicht erfüllt mit der Begründung, daß sie, bevor sie irgend welche Ländereien übergebe, erst eine genaue Vermessung des ganzen Bodens in Palästina vornehmen müsse, um -späteren iRechtsstredti^keiten, vorzubeugen. Da eine solche Vermessung aber viele Jahre in Anspruch nimmt, so bedeutet (das Verhalten der Regierung praktisch eine Vertagung ad calendas graecas. Es wäre, wenn die Regierung 'den ernstlichen Willen dazu hat, durchaus möglich, die Zuweisung des 'Staatslandes nicht von einer Vermessung ganz Palästinas abhängig zu machen, sondern sofort an die Vermessung derjenigen Böden zu schreiten, die füreine Zuweisung an Juden in Betracht kommen. Zwar ist es eine Illusion zu glauben, daß die Regierungsböden für den Bedarf der ganzen jüdischen Kolonisation ausreichen würden. Die Böden, die die Regierung besitzt und die als kultivierbar gelten können, betragen hur zirka eine Million Dunam. Davon ist etwa ein Drittel, nämlich der ,,Djiftlik"-Boden bei Bleisan (soweit er noch nicht vergeben ist) guter Boden, der Rest besteht dagegen größtenteils aus