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Palästina · 1927-01-01 · Heft 1-2 · p. Seite 32

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Journal
Palästina
Volume
10 (1927)
Issue
Heft 1-2
Article
Die Finanzierung des Siedlungswerkes
Date
1927-01-01
Page
Seite 32 (sequence 7)
Language
German
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32 größere Mehrkosten verursacht hat als die Zinsen der ersten Hypothek in den ersten fünf Jahren;7 das heißt in den schwersten Anfangsjahren ausmachen würden. Sie waren der Ansicht, daß, wenn durch die Gründung der Siedlungsbäriik in unser Siedlungswerk Stetigkeit und Sicherheit hineinkommt, die Siedler die Zinsen für die erste Hypothek' ohne Beeinträchtigung ihres Existenzminimums werden leisten können. dd), Für die; neu anzulegenden Orangenpflanzungen würde der den Siedlern durch die Fixierung des Oschers in der Uebergangszeit erwachsende Vorteil 'noch größer sein. Eine Orangenpflanzung bringt nach eingetretener Fruchttragung <da$ heißt etwa vom sechsten Jahre an) Pfd. Sterl. 1 bis 2 per Dunam Oscher. Da der Boden vor der Bepflanzung in arabischer Hand so gut Wie nichts . an Oischer einbrachte, -so verbleiben dem Besitzer einer kleinen Pflanzung von 10 Dunam bei der oben erwähnten; Steuervereinbarung für eine Reihe von Jahren Pfd. Sterl. 10 bis 20, die er ohne die Vereinbarung Hätte für Oscher zahlen müssen und die: fast zur Zahlung der Hälfte der Zinsen auf die erste Hypothek ausreichen. Wir bemerkeri hiebei, daß schon die türkische Regierung die Anpflanzung von Oliven dadurch zu fördern suchte, daß sie -sie für fünfzehn Jahre vom Oscher befreite. Es liegt also für unsere Forderung bereits ein Präzedens vor. * v ee) Ein Siedler, der 100 Dunam bewirtschaftet, bebaut in der Regel 80 Dunam mit Getreide. Der Mindestertrag per Dunam ist 80 Kilogramm, d. h. etwa 80 Piaster, von 80 Dunam also Pfd.: Sterl. 64. In den Betrieben, die schon mehrere Jahre bestehen,, zum Beispiel in Nahalal, Daganjah, Merchawiah, steigt der Durchschnittsertrag auf 120 bis 150 Kilogramm per Dunam, d. h. bei. 80 Dunam auf zirka Pfd. Sterl. 100;. wir legen aber den Mindestertrag zugrunde. Der Landwirt, der Pfd. Sterl. 21 bis 241h Zinsen für idie erste Hypothek, und wenn, wir die Regierungssteuer (Oischer und Werko) mit Pfd. Sterl. 2 rechnen, insgesamt Pfd. Sterl. 23 bis 26V2 zu zahlen hat, hat also fast dreimal so viel Getreide aus seiner Ernte, als seine. Schuld für die' Zinsen der Hypothek und für die Regierungsabgäben beträgt. Es ist deshalb kein Zweifel, daß es möglich ist, von der Ernte diese Zahlung voll einzutreiben.;; f) Die Regierung soll die Kontrolle darübet haben, daß die Siedlungsbank ihre Statuten genau beobachtet. Diese Kontrolle wird durch einen besonderen1 Regderungsikommissär ausgeübt. < g) Die Inhaber der Obligationen sind berechtigt; durch eineft 'Trust die Geschäftsführung der Bank, irisbesondere soweit sie die Sicherheit der Verzinsung und Rückzahlung der Obligationen betrifft, zu beaufsichtigen. Wir glauben, daß eine nach diesön Grundsätzen aufgebaute Settl^ment Bank mit der moralischen "Ünterstiitzung des Völker-- bundes Aussicht hat, eine große Anleihe zu einem mäßigen Zins-

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