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Palästina · 1911-01-01 · Heft 7-9 · p. Seite 193

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
8 (1911)
Issue
Heft 7-9
Article
Bemerkungen zur arabischen Frage
Date
1911-01-01
Page
Seite 193 (sequence 4)
Language
German
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Sicherlich tragen auch wir die Schuld an der Verschlechterung unserer Beziehungen zu den Arabern. Zwar ist es schwer zu entscheiden, wieviel davon einfach auf das Konto des Glaubenshasses zu stellen ist, aber es wäre zu bequem, wollten wir uns auf ihn allein ausreden. Zweifellos hat die Art der Landerwerbung durch die Juden viel dazu beigetragen, uns in den Reihen der Araber Feinde zu machen. Der Boden, der heute jüdischer Besitz ist, wurde den Arabern abgekauft. Die Verkäufer waren zum geringsten Teile Kleinbauern. Der Fellache liebt seinen Boden und trennt sich nicht gern von ihm. Vielmehr waren es die Großgrundbesitzer, die Effendis, von denen das Land erworben wurde. Nun sind diese Effendis allerdings rechtlich-formal, nicht aber faktisch Besitzer des Bodens, den sie verkaufen. Dr. Jakob Thon schilderte in dieser Zeitschrift erst kürzlich, wie der Effendi den Boden erwirbt. Ich setze das Wichtigste nochmals hieher: „Der Großgrundbesitzer hängt in der Regel gar nicht am Boden, den er meist durch Wucher erworben hat. Die armen Fellachen borgen beim Effendi in Unglücksfällen, nach einer Mißernte oder bei andern Gelegenheiten Geld gegen hohe Zinsen, die nach Landessitte nicht weniger als 50 Prozent betragen. Wohl dem Schuldner, der seine Schuld pünktlich begleicht. Dies ist nicht immer der Fall. Oft treten neue Unfälle ein oder der Ernteertrag reicht zur Deckung der Schuld nicht aus. Dann geht der Gläubiger durchaus nicht streng vor. Im Gegenteil: er verlängert die Schuld oder er pumpt von neuem. Dann ist natürlich der Bauer verloren. Er muß sein Land verpfänden, kann es nachher nicht einlösen, und es fällt dem Gläubiger zu einem Spottpreise zu. Hat der Effendi aber das Land einmal erworben, dann bildet es für ihn nur eine geringe Einnahmsquelle, denn er bewirtschaftet es nur durch arme Pächter, in der Regel durch die früheren Besitzer. Wenn man diesem Effendi für den Boden einen Preis zahlt, der ihm durch Investierung in seinem Handelsgeschäft oder sogar als Depot einer Bank eine bessere Verzinsung garantiert als die Verpachtung, dann zögert er nicht, auf den Verkauf einzugehen". („Palästina", 1911, Nr. 1/2.) Die Sache wird natürlich dadurch nicht besser, daß man etwa die bisherigen Pächter als Arbeiter auf demselben Grunde beließe. Denn einerseits kann es sich der jüdischen Siedelungsbewegung nicht darum handeln, eine Handvoll Grundbesitzer nach Palästina zu setzen, deren Boden Nichtjuden bearbeiten. Andererseits aber müßte in dem Fellachen, der dort als Höriger arbeitet, wo ,er früher Besitzer war, der stete Anblick seines einstigen Besitzes ein nie verlöschendes Gefühl der Erbitterung gegen die neuen Eigentümer erzeugen. „In Wadi Chanin traf es sich, daß eine arabische Arbeiterin mitten in der Arbeit zu weinen begann. Als man sie nach 193

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