Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 8 (1911)
- Issue
- Heft 1-2
- Article
- Die Anlage von Pflanzungen in Palästina
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 38 (sequence 5)
- Language
- German
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gefähr 15.000 Frs. ausgeben müssen. (Die Anlage von Weingärten lassen wir wegen der augenblickliehen geringen Rentabilität der Weingärten unberücksichtigt.) Hierbei ist zu bemerken, daß für Leute, die nur über 15.000 Frs. verfügen, die Anlage einer unbewässerten („trockenen") Pflanzung (Mandeln, Oliven, Aprikosen) vorzuziehen ist. Die Anlage von Orangenpflanzungen eignet sich mehr für solche Leute, die wenigstens 60.000 Frs. besitzen und sofort eine Pflanzung von zirka 60 Dunam anlegen können. Am besten ist es, in einer trockenen Pflanzung nicht nur eine, sondern wenigstens zwei Fruchtsorten zu pflanzen, weil auf diese Weise die Gefahr einer völligen Mißernte vermindert wird; sehr gut passen Mandeln (oder Aprikosen) und Oliven zu einander. Von dem Kapital, das zur Anlage einer Pflanzung notwendig ist, ist ungefähr die Hälfte bereits im Anfang (zum Ankauf und der ersten Bearbeitung des Bodens) zu zahlen. Ein weiteres Sechstel ist im zweiten und dritten Jahre und das letzte Drittel ratenweise in den übrigen Jahren bis zur vollen Fruchttragung erforderlich. Es gibt in Europa zweifellos viele kleine Kapitalisten, welche Pflanzungen in Palästina anlegen würden, wenn sie dies mit genügender Sicherheit und Leichtigkeit tun könnten, und es gibt auf der anderen Seite in Palästina die Palestine Land Development Company, die Gesellschaft Agudath Netaim und eine große Zahl zuverlässiger Kolonisten, welche es gerne übernehmen würden, Pflanzungen für Rechnung europäischer Kapitalisten anzulegen und bis zur Fruchttragung zu pflegen. Es fehlte aber bisher eine leichte Möglichkeit, die europäischen Kapitalisten mit den palästinensischen Gesellschaften und Kolonisten in geschäftliche Verbindung zu bringen und außerdem mag mancher Kapitalist infolge seiner Unerfahrenheit in der Landwirtschaft und mangelnder Kenntnisse der Verhältnisse in Palästina von der Verwendung seines Geldes zu Pflanzungszwecken abgeschreckt worden sein. Es unterliegt aber keinem Zweifel, daß die Anlage von Pflanzungen in Palästina eine ebenso sichere wie rentable Kapitalsanlage sein kann, sobald sie mit der nötigen Vorsicht gemacht wird. Diese Vorsicht bezieht sich auf mehrere Punkte: 1. darf der Kapitalist die Pflanzung nur in solchem Umfange anlegen lassen, daß er das dazu notwendige Kapital ohne Schwierigkeit beschaffen kann und noch eine Reserve für unvorgesehene Schwierigkeiten behält. 2. muß die Gesellschaft oder der Kolonist, dem die Anpflanzung anvertraut wird, in Bezug auf Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse absolut vertrauenswürdig sein; 3. müssen die Bedingungen, zu denen die Anpflanzung der Gesellschaft oder dem Kolonisten übertragen wird, in einem Vertrage festgelegt sein, der die Interessen beider Parteien gerecht abwägt und für alle Eventualitäten Vorsorge trifft. Was die erste Bedingung anbetrifft, so können auf Grund der eingangs gegebenen Daten die Kosten, die die Pflanzung erfordert, ermittelt werden und es ist damit jedem Kapitalisten die Möglichkeit gegeben, die Pflanzung nur in solchem Umfange anzulegen, daß er sicher ist, die Kosten bestreiten zu können. Die zweite Voraussetzung ist auch unschwer zu erfüllen, da die zionistischen Institute in Palästina gern bereit sein werden, zuverlässige Kolonisten in den einzelnen Kolonien namhaft zu machen. Insbesondere ist das Palästinaamt in Jaffa hierzu gern erbötig. Außerdem sind die Gesellschaften Agudath Netajim (türkische Aktiengesellschaft) und die Palestine Land Development Company (englische Aktiengesellschaft) zur Uebernahme von Pflanzungen bereit, besonders an solchen Orten, wo sie bereits einen landwirtschaftlichen Betrieb unterhalten (Agudath Netajim in Rechoboth und Chedera, die Palestine Land Development Company am Tiberiassee, in der Nähe von Haifa und in Kfar Saba bei Pethach Tikwah). 38