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Palästina · 1911-01-01 · Heft 1-2 · p. Seite 37

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Palästina
Volume
8 (1911)
Issue
Heft 1-2
Article
Die Anlage von Pflanzungen in Palästina
Date
1911-01-01
Page
Seite 37 (sequence 4)
Language
German
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Pflanzungen in Palästina. -ä< SS C vo c3 <U ^•ö O T\ c 1. Ungefährer Bodenpreis pro Dunam (919 qm) in Frcs............ 2. Ist künstliche Bewässerung notwendig? . 3. Ungefähre Zahl der Bäume pro Dunam . 4. Ungefähre Zeitdauer (in Jahren) von der Anpflanzung bis a) zur ersten Fruchttragung..... b) zur vollen Fruchttragung..... 5. Gesamtkosten (Anlagekapital) einschl. des Bodenpreises pro Dunam in Frcs. a) bis zur ersten Fruchttragung . . . b) bis zur vollen Fruchttragung . . . 6. Jährliche Unterhaltungs- und Aberntungskosten nach der vollen Fruchttragung in Frcs. ................ 7. Bruttoertrag pro Dunam im ersten Jahre der Fruchttragung: a) in Früchten . . . .......kg b) in Geld...........Frcs. 8. Bruttoertrag pro Dunam in Jahren des vollen Fruchtertrags: a) in Früchten..........kg b) in Geld...........Frcs. 9. Nettoertrag pro Dunam in Frcs.: a) im ersten Jahre der Fruchttragung . b) in Jahren des vollen Fruchtertrags . 45 nein 250 125 175 20 300 16 600 32 12 150 ja 60 5 7-9 800 1000 100 20Kist. ä35kg 55 80Kist. ä35 kg 220 120 40 nein 50 5 7-9 120 150 15 10 40 32 17 40 nein 10 7-8 12 140 180 15 80 12 300 45 30 Die Ansätze zur Berechnung des Reingewinns sind mit größter Vorsicht gemacht worden, doch muß bemerkt werden, daß jede Pflanzung in ihrem Ertrag natürlich vom Wetter abhängig ist und daß besonders ungünstige Witterungsverhältnisse in manchen Jahren den Ertrag mehr oder weniger herabdrücken können. Auf der andern Seite kann der Ertrag in besonders günstigen Jahren höher sein. Die Ansätze in der Tabelle haben zur Grundlage die Verhältnisse, die jetzt in den jüdischen Kolonien Judäas und ihrer Nachbarschaft bestehen, und beziehen sich auf den sandigen Boden, der in Judäa gewöhnlich zu Pflanzungen benutzt und in den jüdischen Kolonien als „Pflanzungsboden" bezeichnet wird. Sie können aber mit kleinen Abweichungen für ganz Palästina als maßgehend gelten. Vorausgesetzt ist bei den Berechnungen der Tabelle, daß der Pflanzungsbesitzer die Pflanzung, bis sie Früchte trägt, durch fremde bezahlte Arbeiter pflegen läßt, daß er aber, sobald die Pflanzung Erträge liefert, die Pflege selbst in die Hand nimmt. Hierunter ist nicht verstanden, daß er selbst wie ein Arbeiter in der Pflanzung arbeitet, sondern daß er die Arbeit beaufsichtigt, bei allen Ausgaben ökonomisch verfährt und bei Verwertung der Pflanzungsprodukte kaufmännisch vorgeht. Nimmt man an, daß eine Familie von fünf Köpfen in den Kolonien zu einem einfachen bürgerlichen Lebensunterhalte jährlich 2000 Frs. bedarf, so würde sie, um ein entsprechendes Einkommen zu erzielen, entweder 120 Dunam Mandeln (oder Aprikosen) oder ca. 70 Dunam Oliven oder zirka 17 Dunam Orangen anpflanzen und dafür im Verlaufe von 5 bis 9 Jahren insgesamt 12.600 bis 18.000 Frs., im Durchschnitt also un- 37

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