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Palästina · 1907-06-01 · Heft 6-8 (Juni 1907) · p. Seite 167

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Journal
Palästina
Volume
4 (1907)
Issue
Heft 6-8 (Juni 1907)
Article
Die christlichen Kirchen in Palästina
Date
1907-06-01
Page
Seite 167 (sequence 5)
Language
German
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— 167 — •die Erträgnisse von Gütern, welche das Patriarchat in Palästina, Smyrna, Kreta, Stambul, Kaukasien und Russland besitzt, ferner die Wobnungs- und Verpflegungsgelder der Pilger an die Klöster und die Vergütungen für Seelenmessen und kirchliche Gebete. Die Ausgaben erreichen heute ungefähr dieselbe Höhe wie die Einnahmen. Hierher gehören ausser den genannten die Gehälter für Geistliche und Lehrer — ein Geistlicher bekommt freilich auf dem Lande neben der Ehre des Amtes nur 240 Frcs. p. a., wofür allerdings auch kaum mehr als Lesen und Schreiben verlangt wird; die Lehrer in den Städten beziehen ein Gehalt von 360—960 Frcs. —, die Unterhaltungskosten der Klöster, die Zahlung der Kopfsteuer und der Mietzinsentschädigung für einen grossen Teil der Jerusalemer Gemeinde. Diese Zahlung erfordert jährlich allein 800000 Mk.; sie ist historisch gewachsen — als früher die orthodoxen Hausbesitzer in Jerusalem ihr Besitzrecht vor der muhammedanischen Willkür nur mit Mühe aufrecht erhalten konnten, übernahm das Kloster des heiligen Grabes diese Häuser auf seinen Namen und verpflichtete sich dafür, allen Gliedern der Gemeinde unentgeltlich Wohnungen zu verschaffen oder statt dessen Mietzinsentschädigung zu gewähren. Das Mönchsleben hat sich in der griechischen Kirche nicht in die zahlreichen, nach ihren Zielen unterschiedenen Orden der römischen Kirche differenziert, sondern es ist auf der ursprünglichen Stufe des Eremitenlebens und der klösterlichen Mönchsvereine stehen geblieben. Beide Formen sind in Palästina vertreten, bei der zweiten ist aber zu unterscheiden zwischen den eigentlichen Klöstern und den im Volksmunde so genannten, den Kirchengutsverwaltungen. Der letzteren gibt es 33; sie bilden mit ihren Vorstehern, den Rejes, den Mittel- und Stützpunkt der betr. Ortsgemeinde namentlich gegen Übergriffe einer muhammedanischen Majorität; ausserdem hat der Rejes, in der Regel ein nationalgriechischer Mönch, das betr. Kirchengut (Wakf) pachtweise in Verwaltung. Klöster im strengen Sinne des Wortes zählt man 22; davon sind 19 in Jerusalem, und zwar 13 Männerklöster mit 200 Mönchen und ß Frauenklöster mit 75 Nonnen. Araber werden in den Klöstern nur ausnahmsweise zugelassen; im ganzen zählt man etwa 360 Mönche und 80 —lOu Nonnen, da auch die kirchlichen Verwaltungsgebäude mönchs- und nonnenartige Bedienung haben. Der Klosterdienst geht in der Übung der vorgeschriebenen

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