Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 2 (1903-1904)
- Issue
- Heft 3-6
- Article
- Das jüdische Kolonisations-Programm
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 202 (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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— .202 — Wir dürfen also künftighin nicht mehr von KleinkolonisatiöD, sondern von Kolonisation schlechthin sprechen. Ja, in einer Hinsicht darf und soll unsere Wirksamkeit sich sogar in grösstmöglichem Massstabe entfalten. 7. 5. Inwieweit die faktische Besiedelung zurzeit auf rechtliche oder wirtschaftliche Hindernisse stösst, soll der für das jüdische Ansiedelungswerk; ausersehene Boden ehestens angekauft werden. Hier empfehlen alle wirtschaftlichen Rücksichten Eile und Vorgehen in grossem Stil. Palästina lenkt immer mehr die Aufmerksamkeit der Völker auf sich. Wir bekommen von Jahr zu Jahr zahlreichere Konkurrenten; immer mehr Gebiete gehen in Hände von Nichtjuden über und für die übrigen steigen die Preise immer höher. Das jüdische Volk muss die grosse Idee der Geulah haerez, des Loskaufes des jüdischen Bodens, in ihrer ganzen Dringlichkeit und Tragweite erkennen; es handelt sich darum, zunächst und ehestens in den faktischen, materiellen Besitz Palästinas zu gelangen, statt an die sofortige politische Besitzergreifung zu denken, die sich als undurchführbar herausgestellt hat. Freilich dürfen wir bei dieser praktischen Ueberführung des Bodens in jüdische Hände, welche mit den Mitteln der Kolonisationsvereine, des Nationalfonds, der J. C. A. und grosser jüdischer Philanthropen ins Werk gesetzt werden muss, nicht stehenbleiben. 6. Das jüdische Ansiedelungswerk muss ein legales sein und sich mit dem Erstreben immer höherer rechtlicher Garantien und politischer Konzessionen verbinden. So aussichtslos es ist, auf diplomatischem Wege Hoheitsrechte in einem Lande zu erwerben oder gar sich öffentlich-rechtliche Sicherung zu verschaffen, bevor man im faktischen Besitz des Landes ist; so schwer es wäre, sich des Landes im Handumdrehen wirtschaftlich zu bemächtigen, wenn man sogar diplomatische Zugeständnisse errungen hätte: ebenso wahrscheinlich und-natürlich ist es, dass die faktischen Besitzer, die wirtschaftlichen Herren des Landes rechtliche Garantien immer höherer Art von der türkischen Regierung erlangen werden. Wir brauchen bei unserem Werke auch nicht um einen Schritt vom legalen Wege abzuweichen. Unser erstes Ziel muss die Aufhebung des EinwanclerungsVerbotes sein. Mit der laxen Handhabung dieses Verbotes, welche schon gegenwärtig neue Ansiedelungen ausländischer Juden zulässt, wollen wir uns nicht begnügen. Je ausgedehnter unser Besitz in Palästina sein wird, desto eher werden unsere Unterhandlungen von Erfolg gekrönt sein. Und was ein einzelner,