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Palästina · 1903-01-01 · Heft 1-2 (1904.None.1903) · p. Seite 101

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Journal
Palästina
Volume
2 (1903-1904)
Issue
Heft 1-2 (1904.None.1903)
Article
Allgemeine Fragen über die Methode und den Umfang der jüdischen Orient-Kolonisation
Date
1903-01-01
Page
Seite 101 (sequence 3)
Language
German
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— 101 — Zahlung der Schulden verlangen. Auf solche Weise kann die Kolonisation aussichtsreich sein. 5. Sollen für die Kolonisation irn Orient zur Zeit nur die inländischen Juden berücksichtigt werden, oder kann auch einer Einwanderung Raum gegeben werden? — Für welche Gebiete ist das erste System vorzuziehen, für welche ist das zweite zulässig? Vorläufig sollen nur inländische Juden für die Kolonisation berücksichtigt werden, und man kann unter denselben ein gutes Element finden. Die Einwanderung der Juden in Palästina ist zur Zeit strengstens verboten. Der fremde Jude hat nur das Recht, zu pilgern, die Niederlassung auf palästinensischem Boden ist ihnen streng untersagt. Ausländischen Juden ist der Ankauf von Grundstücken gänzlich verboten, und der inländische Jude selbst muss, wenn er ein Grundstück kauft, einen offiziellen Kontrakt unterschreiben, in dem es heisst, dass er in keinem Falle eingewanderten Juden einen Wohnort geben wird. — Daraus folgt, dass man vorläufig auf eine Einwanderung in Palästina nicht rechnen kann. So soll man für die Kolonisation in Palästina nur die inländischen Juden in Betracht ziehen. Die ausländischen sollen für die Nachbarländer Palästinas, sowie Cypern und den Sudan in Betracht kommen. Selbst in den übrigen Provinzen der Türkei können sie sich frei niederlassen. Aber eine Einwanderung soll nie in grossem Massstabe geschehen. 6. Welche Rechtsgebräuche herrschen bezüglich der Einwanderung und der Ansiedelung von Juden? — Erleichterungen und Hindernisse. (Momentaner Zustand.) Den ausländischen Juden, und hauptsächlich den russischen, österreichungarischen, rumänischen, überhaupt aus den Ländern mit grosser jüdischer Bevölkerung, ist die Einwanderung in Palästina streng verboten. Sobald es ein Einwanderungsverbot gibt, kann man von keinen Rechtsgebräuchen für EinWanderung und Ansiedelung und besonders von keiner Ansiedelung sprechen. Vielleicht kann man hie und da durch Geldopfer einzelne Einwanderer ansiedeln, indem man denselben die türkischen Staatsbürgerrechte verschafft, aber sobald die Einwanderung Dimensionen annimmt, steht zu erwarten, dass die Verbote verstärkt werden, und es sind keine Mittel vorhanden, um diese Hindernisse zu beseitigen. Der Sultan allein ist imstande, alles zu ändern. Jetzt sind die Verbote sehr streng, aber vielleicht kommt die Zeit, wo sie aufgehoben werden. — Vorläufig aber gibt es im grossen und ganzen keine Erleichterungen. 7. Welche Methode der Kolonisation ist je nach den einzelnen Gebieten oder für den gesamten Orient zu empfehlen? Die Einzelkolonisation? — Ist genossenschaftliche Kolonisation auf Grund einer Gruppeninitiative möglich? — Wie sind die Genossenschaften zu organisieren? — Ist eine Kolonisation auf Grund der Pacht von Domänen und landesherrlichem Besitz möglich? Als Einzel- oder

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