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Palästina · 1903-01-01 · Heft 1-2 (1904.None.1903) · p. Seite 55

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Journal
Palästina
Volume
2 (1903-1904)
Issue
Heft 1-2 (1904.None.1903)
Article
Der Prospekt der Jüdischen Orient-Kolonisations-Gesellschaft
Date
1903-01-01
Page
Seite 55 (sequence 4)
Language
German
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— 55 — 2. die Geschäfts guthaben der Genossenschaftler erhalten 4°/0 Jahreszinsen, zahlbar in von der Generalversammlung zu bestimmenden Terminen;2) 3. von dem nach diesen Abzügen übrig bleibenden Reingewinn des Betriebes gelangen 50% a^s Kapitaldividende — berechnet auf die Geschäftsguthaben — zur Auszahlung; 4. die zweiten 50% des Reingewinns kommen — im Verhältnis der ausgezahlten Arbeitslöhne — den Arbeitern zu gute. Sobald die Ansiedelung in vollem Gedeihen ist und die daselbst angesiedelten Kolonisten und Arbeiter ein genügendes Kapital zurückgelegt haben, resp. sobald der Wert der Ansiedelung hoch genug gestiegen ist, um auf dem Wege regulärer hypothekarischer Beleihung den nötigen Kredit aufnehmen zu können, wird die Gesellschaft ihren Besitz zum Buchwerte zuzüglich eines mässigen Aufschlages3) an die nunmehr zu bildende Siedelungsgenossenschaft der auf dem Gute angesiedelten Kolonisten und Arbeiter auflassen. Es wird in diesem Falle den nunmehrigen Mitgliedern der Siedelungsgenossenschaft gestattet sein, aus der Gesellschaft auszutreten und die frei werdenden Geschäftsanteile auf die Siedelungsgenossenschaft zu übertragen, die damit sofort einen Teil des zur Anzahlung erforderlichen Kapitals zugeführt erhält. Fortan wird also nicht mehr die Jüdische Orient-Kolonisations- Gesellschaft4), sondern die neugebildete Siedelungsgenossenschaft Eigentümerin resp. Erbpächterin des gesamten Bodens sein, der im Gemeinbesitz verbleibt, und sind die Besitzer der Heimstätten dann Erbpächter resp. Unterpächter der neu gebildeten Genossenschaft gegen Zahlung höchstens der von Anfang an vereinbarten jährlichen Pachtsumme. Aus endstehender Rentabilitätsberechnung, bei der Olivenbau zu Grunde gelegt ist, und die auf dem zuverlässigsten Material basiert, geht hervor, dass 1 ha Oliven bei voller Ertragsfähigkeit eine Ernte von mindestens 500 M. bringt. In den ersten Jahren bis zur vollen Ertragsfähigkeit der Oliven kann der Kolonist, wie schon vorher erwähnt, auf seinem Felde als Unterkultur Gemüsebau betreiben und neben seinem eigenen Bedarf sehr bald noch einen beträchtlichen Ueberschuss zum Verkauf erzielen, so dass ein Misserfolg nach Möglichkeit als ausgeschlossen zu betrachten ist, besonders da die Arbeit von einer Centrale aus ständig überwacht und fachmännisch geleitet werden soll. 2) Sollte der Gewirin eines Jahres nicht hinreichen, um die Kapitaldividende von 4°/0 zu erreichen, so ist der Minderbetrag aus dem Gewinn des ersten resp. der nächsten Jahre nachzuzahlen. 3) Die Gründer wünschen die Festsetzung eines Gewinnes auch hei der Eigentunisübertragung der Kolonie lediglich aus propagandistischen Gründen. Der Betrieb soll als Muster einer Kolonisationsmethode dienen, welche die Ansiedelung in grösstem Massstabe möglich macht. Die dazu erforderlichen beträchtlichen Kapitalien sind unmöglich von philanthropischen Millionären, sondern nur dann aufzubringen, wenn dem Kapital sein legitimer Gewinn gesichert wird. Will ein Genosse oder wollen eine Anzahl von Genossen auf den Gewinnanteil aus dem Verkauf des Betriebes verzichten, so steht es ihnen ja frei, ihren vertragsmässigen Gewinn zu Gunsten öffentlicher Einrichtungen der betreffenden Siedelungen oder in irgend einer anderen Weise im Interesse der Sache zu verwenden. 4) An anderen Stellen dieses Prospektes kurz „Gesellschaft" genannt — zum Unterschied von der „Genossenschaft" der angesiedelten Kolonisten.

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