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Palästina · 1903-01-01 · Heft 1-2 (1904.None.1903) · p. Seite 54

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Journal
Palästina
Volume
2 (1903-1904)
Issue
Heft 1-2 (1904.None.1903)
Article
Der Prospekt der Jüdischen Orient-Kolonisations-Gesellschaft
Date
1903-01-01
Page
Seite 54 (sequence 3)
Language
German
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— 54 — ersten Jahren angelegten Pflanzungen einen entsprechenden Ertrag bringen, werden an auswanderungslustige Mitglieder der Genossenschaft Heimstätten von genügender Grösse abgegeben, dass die Familie von dem Ertrage der Pflanzungen auskömmlich zu leben vermag. Dafür ist z. B. 1 ha guter Olivenpflanzung bereits ausreichend. Es ist indessen jedem Ansiedler gestattet, innerhalb eines gewissen Maximums — das ja nach den klimatischen und Bodenverhältnissen verschieden sein wird, — so viel Land zu erwerben, als er zu bewirtschaften gedenkt. Diese angesiedelten Genossen sollen Erbpächter der Genossenschaft werden; d. h. sie haben das Land nicht bar zu kaufen, sondern nehmen es in ewige Pacht gegen eine die Selbstkosten deckende Jahreszahlung. Die Kosten der Anpflanzung aber und des Hausbaues haben sie der Genossenschaft zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen womöglich schon vor der Uebersiedelung bar zu erstatten, und zwar entweder durch ratenweise Abzahlung oder durch Einzahlung von entsprechend vielen Geschäftsanteilen der Genossenschaft. Jedoch wird in geeigneten Fällen gestattet werden, dass ein Teil der von der Genossenschaft aufgewendeten Pflanz- und Baukosten erst nach der Uebersiedelung in vertragsmässigen Raten getilgt wird. Dasjenige mit Pflanzungen bestellte Land, das noch nicht in Heimstätten ausgegeben ist, soll inzwischen von der Genossenschaft im Gesamtbetriebe bewirtschaftet werden, und zwar womöglich nicht mit Lohnarbeitern, sondern mit bereits angesiedelten Genossen. Auch die von der Genossenschaft besoldeten Arbeiter sollen zur Erwerbung der Mitgliedschaft zugelassen werden und zu dem Zwecke ihren Geschäftsanteil durch kleine wöchentliche Lohnabzüge ansammeln dürfen. Für den Bezug von Lebensmitteln und Hausbedarfsartikeln, von Sämereien, Stecklingen, Zuchttieren (Geflügel, Rindern) und Produktionsbehelfen aller Art (künstlichen Dünger, Werkzeuge), sowie für den Absatz der Produkte sollen genossenschaftliche Einrichtungen geschaffen werden, z. B. Oelfabriken, Fruchtdarren, Konserven- und Präservenfabriken, Versand frischer Gemüse, Eier und sonstiger Produkte etc. etc. Der Beitritt zu diesen Einrichtungen steht jedem Genossen offen, wodurch Arbeit und Absatz gefördert und der Gewinn wesentlich erhöht wird. Das Endziel der Kolonisation ist, das gesamte Landgut einer aus den daselbst angesiedelten Kolonisten und Arbeitern zusammengeschlossenen eigentlichen Siedelungsgenossenschaft käuflich zu einem niedrigen Preise und günstigen Zahlungsbedingungen zu übertragen, um einerseits den Ansiedlern das volle Eigentumsrecht zu gewähren, und andererseits die vorgeschossenen Kapitalien der Orient- Kolonisations-Gesellschaft für Anlegung weiterer Kolonien frei zu bekommen, die dann immer grösseren Massen von Juden Nahrung und Selbständigkeit gewähren sollen. Bis die Siedelungs-Genossenschaft sich gebildet und das Landgut von der Gesellschaft käuflich erworben hat, soll der Gewinn des Unternehmens folgendermassen verteilt werden: 1. werden die notwendigen Amortisationen und Abschreibungen vorzunehmen sein;

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