Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 1 (1902)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1902)
- Article
- Eine nationale Lehranstalt in Palästina
- Date
- 1902-03-01
- Page
- Seite 111 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2379786-2379787-2379791-2380408--00235-2380466- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 111 — Diese Mittel kann man mit 40000 Francs bestimmen. Diese Summe kann aber schon vom ersten Anfange an sowohl die Vergrösserung des Gebäudes, als auch die Vermehrung des Schulinventars bis zu solchem Grade ermöglichen, dass es möglich wäre bis 50 Schüler aufzunehmen. Diese Summe erscheint als eine unbedeutend kleine, im Verhältnis zu der Idee, die durch diese Schule verwirklicht werden soll. Das jüdische Volk hat während der letzten Zeit immer mehr und mehr bewiesen, dass es zu allen möglichen Opfern bereit ist, wenn es sich um seine nationale Wiedergeburt, um die Wiedergeburt seiner alten Heimat, um die Wiedergeburt seiner nationalen Sprache handelt. Man kann ganz sicher sein, dass auch für die Errichtung einer Nationalschule, die an dieser dreifachen Wiedergeburt mitwirken wird, sich in kürzester Zeit Mittel finden werden. Als selbständige Anstalt kann die Schule die Rückzahlung der für ihre Gründung nötigen Summen selbst übernehmen. Diese Spenden und Subventionen sind also nur als Darlehen zu betrachten. Die gesamte Summe von 100000 Francs wird in 10000 Shares eingeteilt zu je 10 Francs per Aktie. Diese Aktien werden wiederum in 25 Serien eingeteilt und jedes Jahr durch Losung bestimmt, welche Serie zurückgezahlt wird. Der Bequemlichkeit wegen besteht jede Serie nur aus 100 Aktien und werden jährlich 4 Serien zurückgezahlt. Das ganze ausgeliehene Kapital wird auf diese Weise in 25 Jahren zurückgezahlt. Die Rückzahlung beginnt erst 5 Jahre nach Eröffnung der Schule und wird somit nach Verlauf von 30 Jahren eine vollständige sein. Da das geliehene Kapital für eine dem allgemeinen Wohle dienende Sache verwendet wird, so werden dafür keine Prozente angeboten. Man könnte aber den Aktionären folgende Prämien vorlegen: Jährlich werden mehrere Stipendien für die Aktionäre ausgelost. Der Aktionär, der so ein Stipendium gewonnen hat, ist berechtigt, einen Stipendisten in der Schule unterzubringen. Die Zahl dieser Stipendien-Prämien wird später festgesetzt werden. Dasselbe Privilegium kann auch Privaten, beziehungsweise Gesellschaften verliehen werden, die 100 nicht rückzahlbare Aktien subskribierten. Sollten«* sich Leute finden, die die von ihnen für die Schule gezeichneten Gelder nicht zurückbekommen wollen, so bilden diese Summen einen beständigen Schulfonds, der für die Ausbreitung, resp. für den neuen Landerwerb, für das Errichten neuer Gebäude verwendet wird. Dieser Fonds könnte auch den Zöglingen bei ihrer Selbständigmachurig zur Seite stehen. Für diesen Fonds wird auch jährlich ein gewisser Teil (bis 10 Prozent) der Einkünfte der Schule abgetragen.