Palästina
- Journal
- Palästina
- Volume
- 1 (1902)
- Issue
- Heft 3-4 (März 1902)
- Article
- Ein Blick auf die gegenwärtige Lage der Kolonien in Palästina
- Date
- 1902-03-01
- Page
- Seite 101 (sequence 7)
- Language
- German
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— 101 — gesprochen, nach welchem die Preise nach Gutdünken der höheren Verwaltungsinstanz festgesetzt wurden. Es wäre absolut nötig, eine Art Vereinbarung zu treffen, die für 3—4 Jahre zu gelten hätte, und nach welcher die Traubenpreise, ohne sich wesentlich von den früheren, oder den für die nichtjüdischen Weinbauern existierenden zu unterscheiden, doch den Weinbauern die Möglichkeit geben sollten, über die gegenwärtige Krisis hinwegzukommen. Wir möchten nach der übereinstimmenden Ansicht zahlreicher kompetenter Personen (Kolonisten, Agronomen etc.) einen Preis von 18—20 Frcs. für die gewöhnlichen und von 28—30 Frcs. für die guten Sorten vorschlagen. 3. Besitztitel. Alle Welt war sich stets darüber einig, dass man die Regelung der Frage der Besitztitel auf keinen Fall vernachlässigen dürfe. Seit der Angelegenheit im Hauran hat eine grosse Korrespondenz zwischen der Ica und dem Odessaer Komitee über die Ländereien von Castinie, Chederah, Petach-Tikwah etc. stattgefunden. Bis jetzt ist noch nichts in der Sache geschehen, aber es ist notwendig, dass man endlich ein Ende macht! Wenn man es noch länger verzögert, könnte es zu spät werden. Und gleichzeitig mit der Fixierung der Terrains vom juristischen Standpunkt, sollte man auch die offizielle Teilung (Phraz) unter die Kolonisten vornehmen, wenigstens da, wo es sich machen lässt. Die Frage, ob man die einzelnen Parzellen auf die Namen der Kolonisten eintragen soll, wie wir es immer empfohlen haben, scheint in ähnlicher Weise von allen mit der Situation vertrauten Personen ins Auge gefasst zu sein. 4. Regelung der Beziehungen zwischen den Kolonisten und den Kolonisations-Gesellschaften. Es giebt nichts Demoralisierenderes als die Unsicherheit, in der sich die Kolonisten befinden. Stets misstrauisch gegenüber den zahlreichen Experimenten, welche die Administratoren beständig mit ihnen machen, und zwar oft mit so wenig Erfolg, fast stets ihre eigenen Opfer überschätzend, und allzu oft gezwungen, Verpflichtungen zu unterzeichnen, welche sie von vornherein für undurchführbar halten, befinden sich die Kolonisten fortwährend in schiefen Situationen; nach und nach haben sich sogar die Begriffe von Recht und Pflicht in Palästina ein wenig verschoben und man kann sehr häufig hören, wie Kolonisten mittels einer ganz besonderen Beweisführung darthun, dass man ihnen alles schuldet, während sie fast nichts schuldig sind. Es ist dringend notwendig, hier Wandel zu schaffen, man muss ein für alle Mal sich über die Summen einig werden, welche auf das Konto des Kolonisten zu schreiben und welche von ihm zurückzuzahlen sind, sowie über die Unterstützung, welche er zu beanspruchen haben soll und über die Rückzahlungsmodalitäten. Bei derselben Gelegenheit könnten schon gewisse Summen, welche von den Chowewe-Zion vorgeschossen worden waren, teilweise zurückgezahlt werden. Noch ein Detail, welches aber von grösster Wichtigkeit ist: Es müsste den glücklicherweise seltenen, aber empörenden Transaktionen ein Ziel gesetzt werden, wonach Kolonisten, welche Land, Haus, Viehpacht, Naturalvorschüsse etc. erhalten und noch nichts zurückgezahlt haben, ihre Immobilien und ihr Inventar (noch dazu häufig beschädigt und inkomplett) einer anderen Person übergeben, welche sie mehr oder weniger entschädigt und mit einer Leichtigkeit,