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Palästina · 1902-03-01 · Heft 3-4 (März 1902) · p. Seite 97

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Journal
Palästina
Volume
1 (1902)
Issue
Heft 3-4 (März 1902)
Article
Ein Blick auf die gegenwärtige Lage der Kolonien in Palästina
Date
1902-03-01
Page
Seite 97 (sequence 3)
Language
German
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- 97 — ausführen, welcher ihnen auch erlaubt, die nötigen Gelder für Ueberwachung und fachmännische Leitung auszugeben. Noch etwas kommt hierzu: ein rationeller landwirtschaftlicher Betrieb kann kaum von Einzelnen durchgeführt werden, ausser in den" schon bestehenden Kolonien. Es wäre daher notwendig, wo immer solche Unternehmungen geplant werden, sie nach Art der amerikanischen Farmen in einer - Gegend zu gruppieren, wodurch besser für die Sicherheit des Lebens und des Eigentums, sowie für kommunale Bedürfnisse gesorgt wäre. Was nun die Ermutigung solcher Unternehmungen und die ihnen gegenüber einzunehmende Haltung der Kolonisationsfaktoren betrifft, so kommen nach meiner Meinung in Betracht: 1. Moralische Unterstützungen. a) Den Juden, welche sich mit Kolonisations-Angelegenheiten befassen wollen, sollten zuverlässige Informationen und Ratschläge zur Verfügung gestellt werden, u. z. am besten durch Vermittlung eines zu diesem^ Zweck entsprechend organisierten und mit den nötigen Mitteln versehenen Bureaus. b) Jede mögliche Erleichterung des Erwerbs von Land innerhalb, oder in der Nähe der bestehenden Kolonien, sowie Vermittlung bei den lokalen Autoritäten (speziell in Bezug auf die Steuerverhältnisse) etc. etc. 2. Materielle Unterstützungen. Die Kolonisationsfaktoren sollten — bei sonst gleichen Verhältnissen — immer denjenigen, welche selbst einen Teil des Geldes in ihren Unternehmungen anlegen, vor denen, welche nichts zu verlieren haben, den Vorzug geben; besonders da die letzte Kategorie in allzu vielen Fällen den Wert der ihnen gewordenen Hilfe nicht zu schätzen weiss. Nur sollten nicht, wie meist bisher, Personen, welche durchaus ungenügende Gelder zur Verfügung haben, bei der Idee belassen werden, dass sie nun unter der Obhut dieser Institutionen seien, und dass sie quasi ein „Recht auf immerwährende Unterstützungen" erworben hätten. Es ist vielmehr nötig, dass das Verhältnis der Gesellschaften und der Unterstützten den Charakter einer Beteiligung mit gegenseitigen Garantien und Verantwortlichkeiten trägt. Z. B.: Jemand will einen landwirtschaftlichen Betrieb einrichten, ohne genug Mittel zur Durchzuführung der Sache zu haben. Die Kolonisationsgesellschaft tritt dann, nachdem sie den Plan geprüft und gebilligt (keineswegs aber vorgeschrieben), mit dem Betreffenden in ein Sozietätsverhältnis. Sie beobachtet und kontrolliert seine Handlungen. Sie nimmt die Gelder des Betreffenden in Verwahrung und zahlt ihm jeweilig die für den Betrieb nötigen Beträge. Wenn die eigenen Gelder der Kolonisten erschöpft sind, liefert die Kolonisationsgesellschaft die weiteren Gelder, welche zur Fortführung der Arbeiten nötig sind. Immer in Uebereinstimmung mit dem Kontrakt und nach dem wenigstens in seinen Hauptzügen festgelegten Plan. Dank den zahlreichen bisherigen Erfahrungen auf allen Gebieten hat man nicht mehr in dem Grade wie irüher mit unvorhergesehenen Dingen zu rechnen. Immerhin wird es stets gewisse Veränderungen geben, und es wird gut sein, für die

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