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Mitteilungen aus dem Verband der Vereine für Jüdische Geschichte und Literatur in Deutschland · 1898-03-01 · Heft 5 (März 1898) · p. Seite 11

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Journal
Mitteilungen aus dem Verband der Vereine für Jüdische Geschichte und Literatur in Deutschland
Volume
1898
Issue
Heft 5 (März 1898)
Date
1898-03-01
Page
Seite 11 (sequence 11)
Language
German
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MW H:'. - 11 - - daß Vereine bis 100 Mitglieder 20 Pfennig, von 100 bis 200 Mitglieder 30 Pfennig, von 200 bis 300 Mitglieder 40 Pfennig, von 300 und darüber 50 Pfennig an den Verband zahlen, ist aber mit einer Herabminderung der Beitragspflicht für die kleineren Vereine einverstanden. Herr Dr. Brann empfiehlt, daß Vereine mit mehr wie 100 Mitgliedern 50 Pfennig zu zahlen haben. Herr Dr. Franken-Aachen will nur Vereine mit über 25 Mitgliedern mit y2o ihrer Jahres- Bruttoeinnahme belastet sehen. Herr Dr. Kamnitzer - Allenstein empfiehlt, nach dem Muster des ostpreußischen Synagogenverbandes einen Minimalbeitrag, der zu einer Stimme berechtigt, festzusetzen, aber den Vereinen die Ermächtigung zu gewähren, durch eine Steigerung des Jahresbeitrages mehr Stimmen zu erwerben. Nachdem Herr W. Bambus den Antrag Berlin befürwortet, gelangt ein Antrag des Herrn M. A. Klausner zur Annahme: „Die gelammten zu § 7 gestellten Abänderungsanträge einer Kommission zur Vorberathung zu überweisen." In diese Kommission werden die Herren M. A. Klausner, W. Löwenthal, Heinrich Fränkel, Benas Levy, Maximilian Heymann und als Ersatzmann Dr. Hirschberg (sämmtlich in Berlin) gewählt. Der Antrag des „Verbandes der rheinisch-westfälischen Geschichts- Vereine", welcher verlangt, daß die alljährlich auszugebenden Mittheilungen des Verbandes auch eine Rechnungsbeilage enthalten sollen, wird angenommen. Damit sind die Verhandlungen der Generalversammlung erledigt. Den Berathungen der Konferenz, die von Herrn. Landgerichtsrath Kalischer geleitet wird, liegt zunächst ein Antrag des rheinisch-westfälischen Verbandes zu Grunde, welcher lautet: „Zur besseren Durchführung der vornehmsten Aufgabe des Centralverbandes gründet dieser thunlichst nach Provinzen abgegrenzte Bezirksverbände, die je einem Vororte unterstellt werden. Alsdann übernimmt er die Verpflichtung, mit Männern von anerkannter Tüchtigkeit, insbesondere solchen, die ihrer größeren Ansprüche wegen schwerer zu gewinnen sind, unaufgefordert in Verbindung zu treten und dieselben zu Vortragseyclen zu engagiren, während es den Bezirksverbänden obliegt, die in ihren Bezirken erreichbaren Kräfte nach Möglichkeit heranzuziehen." Herr Hähnlein-Bochum empfiehlt auf Grund der in Rheinland und Westfall' gesammelten Erfahrungen den Antrag, den die Herren Oberehrer .r. Schäfer und Rabbiner Dr. Samuel-Essen gleichfalls warm befürworten. Herr Dr. Fink-Hamburg will die Thätigkeit, die der Antrag den Bezirksverbänden zuweist, dem Centralverbande erhalten sehen. Herr Rabbiner Dr. David-Düsseldorf bemängelt die unklare Form des Antrages, welcher, wenn wörtlich genommen, einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Einzelvereine über die Person der Vortragenden und die Wahl der Themata enthalte. Herr Rabbiner Dr. Lewinsky-Hildesheim schildert seine Erfahrungen bei dem Bemühen,

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