Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 50 (12.12.1843)
- Article
- Frankfurt a. M.: Motivirte Anklagen gegen Hrn. Lehren ...
- Date
- 1843-12-12
- Page
- Seite 396 (sequence 3)
- Language
- German
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Woher wußten denn Sie so bestimmt, wo der Brief erbrochen worden, wenn Sie, o heiliger Mann, hierzu weder Auftrag gegeben, noch, wie Sie bctheuern —, durchaus keine Kenntniß davon hatten? Ist dies Ihnen vielleicht idurch den heiligen Geist geoffenbart worden? — denn das sollen doch wohl die.Worte bedeuten, die Sie von dem Schreiber jenes Briefes äußern: t{i wy £*>£££/n jDl" bedeuten? — Dann war es gewiß jener Geist, „der das Bose schafft, indem er das Gute will;" derselbe Geist, der Sie verleitet, mit allen Ihren so reichen Mitteln, mit all' Ihrem' Einflüsse dem Aufbau der Synagoge |v>y üfTD, wie dem beabsichtigten Institut sich zu widersetzen, das mehr als prekaire Spenden, die von Ihrer Vermittelung so entschieden und kräftig zurückgewiesen werden (Orient Nr. 42), die Wohlfahrt unserer palästinensischen Brüder dauernd zu gründen vermag, dem Hospital und der Schule in Jerusalem! Wir verlangen daher Rechenschaft, warum Sie Agenten absetzen, deren Redlichkeit von Allen anerkannt ist, und andere ernennen, die in unserem Lande als Niederträchtige an dem Pranger stehen .... III. Bevor wir zur dritten Anklage schreiten, glauben wir bevorworten zu müssen, daß wir individuell keineswegs aus Mistrauen gegen den anerkannten Ruf des Lehren'schen Handlungshausies öffentliche Rechnungsablage gefordert haben und fordern, ja daß wir selbst das Zeugniß, welches Herr Lehren sich gegenwärtig von seinen Handelsfreunden zur Veröffentlichung unterzeichnen läßt, mit zu un¬ *) Auch Hr. Rabbiner H. Sch w a r z, in Hürden, Bruder des R. Jos. Schwarz in Jerus., hatte sich jahrelang flehentlich an Hrn. Lehren gewendet, um die Abstellung jener, ihm von seinem Bruder berichteten, schändlichen Misbräuche zu erwirken - aber .alle diese menschenfreundlichen Bemühungen scheiterten stets an dem Eigensinn des Hrn. Lehren! ' terzeichnen bereit sind. Da es nun aber ebensowohl B e - trogen e als B etr ü ger giebt, so mag ein so erworbener Ruf wohl gegen den Verdacht eines Betrügers, aber nicht gegen den eines Betrogenen schützen, und daß Herr Lehren zu dieser Kategorie gewiß gehört, glauben wir beweisen zu können. — Wir haben vor uns eine von Herrn H. Lehren eigenhändig angefertigte Kopie eines Kaufbriefes d. d. Jerusalem 12.Tammus 5598, unterzeichnet vom dortigen Rabbinat: Jonah Nabon, Schmuel Didie und Jehuda Raphael N a b o n — demselben, welcherauch das A ’>j e % * ungsdekret gegen H. Lehren unterzeichnet hat (Orient Nr. 42) — worin urkundlich mit allen Formalitäten bezeugt wird, daß H. Akiba Lehren durch Vermittelung seines Bruders des Herrn H. Lehren und durch die Herren Israel und Jesaias Pinzker einen Hof mit einigen Gebäulichkeiten zur Erbauung einer Synagoge erkauft habe, dessen Kaufsumme, sammt allen Spesen dem Katib Pascha durch die erwähnten Agenten bezahlt worden sei, so daß durchaus keine Schuld aus diesem Ekgerrthmrr der Familie Lehren haste. Mit diesem Grundeigenthum könne daher die Familie Lehren nach Belieben verfahren, es verkaufen, verschenken und dgl. Herr Boas bezeugt ferner in seinem gedruckten Zeugnisse d. d. Amst. 15. Jan. 1843, daß die Familie Lehren, den von ihm eingesehenen Büchern zufolge, aus eigenen Mitteln zur Erbauung einer Synagoge die Summe von s. 12,500 gegeben hätte — („entre plusieurs autres donations la fa* mille Lehren a fourni de ses propres fonds une so mm 6 d’ a peu pres f 12,500 pour etablir une Synagogue ou autre Institution pieuse a Jerusalem“). In einem uns vorliegenden Briefe des H. Lehren wird gleichfalls behauptet, daß er, da der erkaufte Hof mit der eingerichteten Synagoge Eigenthum der Lehren'schen Familie sei, die sämmtlichen Kosten bereits aus eigenen Mitte ln bezahlt hätte. Aus dem uns zugesandten Auszug aus den Büchern der erwähnten Agenren Israel und Pinzker, den wir hier in Uebersetzung mitgetheilt haben, ergiebt sich jedoch, daß die Kaufsumme und Spesen dieses Lehren'schen Eigenthums 111,397 Grüsch, 33 Para's (1 Pfd. Sterling a 100 Grüsch) betragen, während die Familie Lehren in 2 Raten nur 75,000 Gr. bezahlt hätte, nämlich eine Zahlung durch den Konsul Laurella mit 40,000 G. und ferner hatte dieselbe aus sich trassiren lassen 540 Lst., welche Tratte aber bei Vorkommen protestirt und erst später auf dringende Ermahnung seiner Agenten honorirt wurde. Unter dieser Summe war aber mit inbegriffen: a) 140 Lst. als der der aschkenasischen Gemeinde zu Zefat und Liberias von H. L. zugesprochene Antheil an den für die im Jahre 5596 durch das Erdbeben Verunglückten gesammelten Spenden, d) 50 Lst. die der selige R. Moses Sofer für die erwähnte Gemeinde an H. Lehren remittirt hatte. Es konnte daher von diesen 540 Lst. auf Rechnung der Lehren'schen Synagoge nur 350 Lst. 35,000 G., verwendet werden. Herr Lehren blieb daher noch für sein an-