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Der Orient · 1843-08-15 · Heft 33 (15.8.1843) · p. Seite 263

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 33 (15.8.1843)
Article
Die neue jüdische Reform-Sekte
Date
1843-08-15
Page
Seite 263 (sequence 4)
Language
German
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263 düng, die Euch Euer Gewissen eingiebt; aber um Alles in der Welt hütet Euch vor einem Bündniß mit der Gewalt, das Euch und Eure Sache für alle Zeiten brandmarken und Euch und sie einen tiefen Haß und und für den Fall eines Umschwunges der Verhältnisse schlimmen Reaktionen preisgegeben würde. Selbst die Ehre des Kampfes würde diesem gewaltsamen Beginnen von vorn herein abgeschnitten sein und zwar aus einem nahe Liegenden Grunde. Seit einem Menschenalter haben zahlreiche israelitische Väter an vielen Orten besonders des nördlichen Deutschlands ihre Kinder bei der Geburt taufen lassen und sind selbst Juden geblieben. Nirgends hat ein Rabbiner oder sonst ein Orthodoxer den Muth gehabt, fid; diesem Verfahren in irgend einer Weise zu widersetzen, einem solchen Vater sein Iudenthum ofsieiell abzusprechen oder ihn sonst irgend zu behelligen. Keine Sophistik wird aber hinreichen, um uns zu überreden, daß der jüdische Vater, der die Beschneidung seines Kindes unterläßt, nach der jüdischen Ansicht weniger eine Sünde begeht, wenn er es zugleich taufen läßt. Die Gründe jener vorsichtigen Zurückhaltung sind vielmehr begreiflicher Weise allein in dem Bewußtsein zu suchen, daß. man mit einem Versuche der Art bei der herrschenden Gewalt sehr schlimm angekommen sein würde. Und nun, wenn sich jüdische Familienväter finden, die ihre Kinder dem Geiste des Iudenthums — so wie sie es auffassen, wenigstens erhalten wollen, deren Gewissen oder Gefühl sich aber gegen eine Ceremonie sträubt, die ihrer Empfindung mehr als eine barbarische, denn als eine religiöse erscheint, nun wollte die Orthodoxie aus ihrem klugen Versteck hervorkriechen und ihr Geschrei vor die Ohren der hohen Polizei bringen? Warum? Etwa, weil sie in diesem Fall in den Interessen der herrschenden Kirche einen Bundesgenossen zu finden hofft, während der Familienvater nichts für sie hat als die Grundsätze des natürlichen Rechts und der Freiheit, mit denen es in Deutschland jeder Wicht aufnehmen zu können meint? Aber seht Euch vor! Freiheit und Recht könnten doch einmal an die Reihe der Geltung kommen und es wäre nicht gut, wenn sie dann eine so schwere Rechnung mit Euch auszugleichen hätten. Daß es auch an jedem innern Grunde fehlt, um für diesen Fall ein gewaltsames Verfahren zu versuchen, von welchem seit der Aufhebung des Bannes und anderer Kirchenstrafen in keiner anderen Hinsicht mehr die Rede ist, fällt in die Augen. Die Albernheit, daß das unbeschnitrene Kind kein Jude sei und man daher nicht wisse, wohin es gehöre, bringt ja die einigermaaßen kundige Orthodoxie selbst nicht mehr zu Markte, sondern sie redet blos von der Unterlaffnngs-Sünde des Vaters. Ob nun diese Sünde geradezu einem Heraustreten aus dem Iudenthum glcichkommt, darüber hat die Theologie zu entscheiden und ich maße wir kein Urtheil darüber an. Aber wenn ich gleich kein Theologe bin, so habe ich doch'den Pentateuch auch gelesen, und ich glaube nicht, daß wer ihn unbefangen liest, zu der Ueberzeugung gelangen kann, daß die Beschneidnng vor dem Sabbatgebote oder vor dem gestammten System der übrigen Eeremonial-Gesetze etwas so Specifisches und Wesentliches voraus habe daß hier eine ganz besondere, abnorme Gewalt-Proeedur für nöthig müsse gehalten werden. Besteht und blüht das Iudenthum, wahrend die Beobachtung aller übrigen Vorschriften keine andere Stütze mehr hat, als die freie Ueberzeugung der Einzelnen nnd während sich Viele mit größter Oeffentlichkeit und Beharrlichkeit über dieselben hiwegsetzen, so wird es zu bestehen und zu blühen fortfahren, wenn auch dieser letzte, im höchsten Grade verwerfliche und widersinnige Zwang zu einer Ceremonie, deren Verletzung wahrlich weniger als die irgend einer anderen die Oeffentlichkeit berührt, erst völlig hinweggefallen sein wird. Von der stupiden Analogie zwischen Tauft und Beschneidung sollte man sich, und wenn sie auch zureichte, hie und da einen Beamten zu dem Versuch einer Zwangsmaaß reget zu bestimmen, fürwahr schämen Gebrauch zu machen. Kurz, ich hoffe, daß die Orthodoxie Einsicht genug haben wird, um sich mir Würde in ein Ergebniß zu finden, das früher oder später allenthalben eintreten wird, so wie es in den West-Europäischen Ländern schon längst eingetreten ist, und nicht einen Kampf zu beginnen, der, so wie er mit anderen Waffen, als mit Gründen geführt wird, von den verderblichsten Folgen begleitet sein muß. Wenn die leider in den Zeitungen verbreitete Thatsache von einem finanziellen Zwange, welcher in Frankfurt am M. zu Gunsten der Beschneidung versucht worden sei, gegründet ist, so scheint es freilich, als wenn das Vertrauen, daß ich in die Einsicht der Orthodoxie setze, zu groß ist; doch hoffe ich noch immer, daß sie wenigstens nach einiger Ueberlegung begreifen wird, wie eine solche Brutalität nur dazu dienen kann, ihre Sache zugleich lächerlich, verhaßt und verächtlich zu machen. Aber eine himmelweit von der so eben behandelten Frage der individuellen Freiheit verschiedene und eine viel schwierigere und zweifelhaftere Frage ist die, ob denn ein Verein, welcher die Unterlassung der Befthneidung zu seinen Grundsätzen zählte, noch eine Wurzel im Iudenthum habe, und ob er vollends aus dessen Reform und künftige Gestaltung noch irgend einen Einfluß würde üben können. Diese Frage hat die Theologie zu beantworten, und wenn sie dieselbe einstimmig verneinte, jo. würden die Mitglieder eines solches Vereins, insofern sie in ihrer individuellen Freiheit unangefochten blieben, sich darüber nicht zu beklagen haben. Es ist ein Widerspruch, sich erst auf den Standpunkt der Freiheit zu stellen und diejenigen Handlungen, die eben für das persönliche Bewußtsein bedeutungslos geworden sind, zu unterlassen und dann wieder die Anerkennung, daß man einer bestimmten Glaubensgemeinschaft angehöre, sich um keinen Preis rauben laßen zu wollen. Ich für mein Theil werde es, selbst ganz abgesehen von dem Punkte der Beschneidnng, Keinem verübeln, wenn er, seiner Ansicht vom Iudenthum treu, uns, die wir seit Jahren die gesummten Ccremonialgesetze, und zwar nicht blos unter der Hand, wie man etwas Verbotenes thuc, sondern offen und entschieden, weil sie unserem Bewußtsein und unserer Empfindung fremd geworden sind, nicht mehr beo-

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