Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 15 (11.4.1843)
- Article
- Beleuchtung des Aufsatzes: Vorwärts oder Rückwärts in der Preußischen Judenemancipation
- Date
- 1843-04-11
- Page
- Seite 114 (sequence 2)
- Language
- German
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114 tigt würden, und wir fordern daher mit Recht ihre Unterwerfung. Aber welchen Maaßstab hat die christliche Behörde, um zu urtheilen, welche Anträge die Orthodoxie aus wahrer Frömmigkeit, und we'lche sie aus Schlechtigkeit und Dummheit gethan hat? Auch diese Frage hat uns in den letzten Deeennien sehr geschadet, jedem freien Fortschritt einen Hemmschuh angelegt, sie diente.als Rechtfertigung, um jede Jnita- Live der Behörde zurückzuhalten, immer wurde die zarte Gewissenhaftigkeit vorgeschützt, nicht in eine fremde Religion gewaltsam einzugreifen. Wurde doch diese so ängstliche Rücksicht so weit getrieben, daß in einer großen Gemeinde, wo die Synagoge der Schauplatz des empörendsten Unfugs war, das polizeiliche Einschreiten unterblieb — weil keine Befugniß da sei, sich in die innern Angelegenheiten der Synagoge zu mischen. In der Lhat aber wäre die Beantwortung der Frage nicht schwer, wenn einige fromme Achtung.für die Synagoge Vorhanden wäre. Die Dummheit und die Bosheit tragen ihr Kennzeichen an der Stirn, man ist nur geneigter, dieAtribute der Synagoge zuzuschreiben, als den Personen , die sie begehen. „In meines Vaters Haus sind viele Wohnungen," Alles, was sich gegen diesen Ausspruch auflehnt, ist dumm oder boshaft, und die christliche Behörde kann es mit gutem Gewissen als solches zurückweisen. Der streng altgläubige Jude bat das Recht nach seiner Ansicht zu leben u. zu lehren, sowie er aber dem Fortschritte entgegentritt, sowie er abweichende Lehren als Ketzerei verschreit, als Eingriffe in den ihm vom Staate zugesagten Schutz denuncirt, dann hat er sich em Urtheil selbst gesprochen. Die Anerkennung dieses Grundsatzes fordere ich-streng. Was anfänglich als die Meinung einiger Wenigen sich als Ketzerei verborgen gehalten, die Ueberzeugung, daß die vielen Ceremonial- und Speisegesetze mosaischen oder spätern Ursprungs nicht den Kern der Religion ausmachen, daß sie mit unserer Zeit, Sitte, Bildungsstufe nicht zu vereinen seien, daß so wie zur Zeit des frühesten Rabbinismus die Lalmudisten das geschriebene mosaische Gesetz . den damaligen Umständen gemäß modisicirten, so wir die Pflicht und das Recht übernommen haben, unfern Zuständen gemäß, Um- und Abänderungen zu bestimmen: diese Meinung ist allmälig das Eigenthum gar vieler gebildeter Luden geworden. Diese nun müssen, wollen sie anders nicht in der Sünde der Heuchelei fortleben, wollen sie ihre Kinder nicht in dem Zwiespalt zwischen -er Religilonslehre der Rabbinen und dem praktischen Leben der Eltern erziehen, offen und redlich ihr Bekenntniß manisestiren und Rabbinen dieser Schule wählen. Die altgläubigen mögen ferner nach herkömmlicher Weise ihr Heil m Befolgung all' jener ängstlichen Vorschriften suchen und finden. Da ich diesen Gegenstand in einem Aufsatze: „Ueber Inden-Eide" näher besprochen habe, so erlaube ich mir, Sie darauf aufmerksam zu machen, hier will ich nur zwei Momente berühren. Der eine ist das Bedenken des Staats; es kann gefragt werden: soll also der Staat nun gar zwei Judengattungen statt einer haben? Ich könnte antworten: und warum nicht? Hat sich unser hochherzige, geist- und - gcmüthreicher König ohnehin^die Aufgabe gestellt, Harmonie in das Manigfache zu bringen. In der Lhat aber ist diese Antwort nicht nothig, weil den Staat, außer der Kenntnisnahme, diese Unterabtheilung in der jüdischen Religions-Gesellschaft gar nicht kümmert. Das preußische Gesetz hat bis jetzt den Begriff: Jude, nicht festgestellt, und die Formel: Jude ist derjenige, der die göttliche Offenbarung der heiligen Schrift des alten Lestaments anerkennt, würde beide Abtheilungen in sich fassen und jede Kollision beseitigen. Der zweite Moment ist, das Verhältm'ß beider Gesellschaften zu einander zu ordnen; auch das bietet keine großen Schwierigkeiten dar. Bisthümer und Abteien sind glücklicherweise nicht zu sekularisiren und Religionskriege daher eben so wenig zu besorgen. Hospital und Begräbnißplatz verbleibt natürlich beiden gemeinschaftlich und auch gewissermaßen die Synagoge. Es ist nämlich eine gar nicht zu sanguinische Voraussetzung, baß die wahrhaft frommen Häupter beider Parteien sich über denSynagogal-Ritus leicht vereinigen werden. Beibehaltung der ältesten ursprünglichen Gebete und des Glaubensbekenntnisses in hebräischer Sprache wird von der reformirenden, Einführung deutscher Lieder und Reden, vorzüglich aber Zurückweisung mancher mittelalterlicher, theiis unverständlicher, theils geschmackloser und unwürdiger Gebetstücke, wird von der strenggläubigen Partei emgeräumt werden, und sollte auch diese Hoffnung nicht erfüllt werden, so werden m größern Synagogen leicht zwei Synagogen unterhalten werden können, und in kleinern, sobald es nur'die Negierung will, wird die Synagoge zum Symultan-Gottesdienste eingerichtet werden. Es ist nicht zu bezweifeln, und die Erfahrung spricht hinlänglich allenthalben dafür, daß das Neue und Bessere immer mehr Lheilnehmer gewinnen, immer größere Anerkennung finden wird, sofern nur die echtjüdischen Elemente nicht aufgegeben werden. Deshalb fordere ich auch eben, was sie wahrscheinlich befremdet, Beibehaltung der Hebräischen Sprache für.das Ursprüngliche im Gottesdienste. Je weniger die Juden noch ein Volk sind und sein sollen, um desto nöthiger ist ihrem schönsten Kosmopolismus, der gemeinsamen Religion, auch eine gemeinsame Sprache. Die Erbe mit ihren Partikular-Jntereffen sondert die Menschen, der Himmel, die Verbindung mit Gott, umfaßt Alle mit einem Bande der Liebe. Das Verständiß dieser einfachen Worte ist aber von der Lugend bald erlernt. Das Einzige, was bei dieser vorgeschlagenen Sonderung der Parteien, die aber zum wahren innern Frieden sicherer führt, als die jetzige übertünchte Einheit, auch von jeder besonders zu berücksichtigen sein wird, ist der Religions-Unterricht. Die Altgläubigen müssen, wollen sie nicht inkonsequent sein, sortfahren, alle jene tausend und abermals tausend Satzungen und Vorschriften in den heiligen Kreis der Religion zu ziehe», die Fortschreitenden dagegen werden' alles Zeit- und