Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 11 (14.3.1843)
- Article
- Die sächsischen Kammerverhandlungen über die Petition der Dresdner isr. Gemeinde
- Date
- 1843-03-14
- Page
- Seite 84 (sequence 4)
- Language
- German
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84 Lheile der Niederlassung in der HeimaLH auch für den Juden ein Grund sein müssen, im Vaterlande zu bleiben. Der Referent sprach hierauf zur Vertheidigung des Deputationsgutachtens und zeigte namentlich, daß die in Vorschlag gebrachte Erweiterung für die Juden doch einigen momentanen Nutzen haben könne, worauf das Deputationsgutachten mit 39 gegen 19 Stimmen angenommen wurde. Die Debatte über den vierten Punkt, die Aufhebung des Verbots der Annahme der christlicher Lehrlinge betreffend, begann Abg. Tschucke: Wenn in einem Handwerke ein jüdischer Meister schon vorhanden sei, und in demselben nach dem Gesetze kein Jude mehr das Meisterrecht erwerben könne, so werde der jüdische Meister auch keinen jüdischen Lehrling finden, und dadurch werde er im Betriebe seines Gewerbes gehemmt. Den Befürchtungen , welche die Erlaubniß zur Annahme christlicher Lehrlinge Hervorrufe, namentlich der, daß dieselben von den Meistern gemisbraucht und zu ungeeigneten Arbeiten angehalten werden könnten, begegneten die Generalinnungsartikel von 1810 hinreichend z-der Einwand, als ob nachtheilige Eindrücke auf die religiösen Begriffe der Lehrlinge zu befürchten seien, sei deshalb unhaltbar, weil dann das Gleiche hinsichtlich der Christenkinder anzunehmen wäre, die sich im Alter von 14 bis 18 Jahren .in jüdischen Hausern als Dienstboten befänden. Er gehöre deshalb zur Minorität der Deputation und sei für die Aufhebung dieses Verbots. Abg. Scholze: Er stimme mit dem Sprecher vor ihm, namentlich hinsichtlich der Schwierigkeit, Lehrlinge zu finden, ganz überein, und gehöre deshalb auch zur Minorität. Vi cepräsident Eisenstuck: Er sei für die Ansicht der. Majorität, nicht aus Furcht vor Proselytenmacherei, sondern aus. ganz andern Gründen: der christliche Lehrling werde, beim jüdischen Meister am Sonnabend arbeiten müssen, weil es nicht seines Meisters Sonntag sei; dann sei auch die Befürchtung einer nachtheiligen Einwirkung auf die Religionsbegriffe in einem so zarten Alter nicht ohne Grund. Uebrigens bezweifle er nicht die Möglichkeit für die jüdischen Meister, die nothigen Lehrlinge aus der Judenschaft selbst zu rekrutiren. Abg. Oberländer: Die Deputation sei im Principe für die Emancipation, .und deshalb mir sich selbst im Widerspruche. Wenn ein Vater seinen Sohn einem Juden in die Lehre gebe, so müsse jener ein Ehrenmann sein, deshalb, stehe der Aufhebung des Verbots um so weniger ein haltbarer Grund entgegen, als sich etwanige Jnkonvenienzen hinsichtlich der Sabbatsseier leicht beseitigen ließen.- Abg. Müller: Es sei ihm mehr als Ein Beispiel bekannt, daß jüdische Meister Christcnknaben wegen der Sabbats feier nicht in der Lehre hätten behalten können. Abg. v. Watzdorf: Ex stimme mit der Minorität, denn wer ein Recht habe, müsse auch die Mittel habenbei der Beschränkung der Zahl der jüdischen Meister liege es auf der Hand, daß es diesen nicht blos oft sehr schwer, sondern sogar unmöglich .fallen werde, einen jüdischen Lehrling zu finden. Was die Deputation über nachtheilige Eindrücke auf die Religionsbegriffe bemerke, sei ihm nicht klar, um so weniger, als es, wenn man einmal von einer solchen Gefahr rede, doch augenscheinlich gefährlicher sei, einem katholischen Meister einen protestantischen Lehrling zu geben, oder auch umgekehrt. Abg. Sachße: Er stimme dem Redner vor ihm bei, weil es gewiß sei, daß etwanige Beschwerden wegen der Sabbatsfeier leicht Abhilfe finden würden, und weil die Beschränkung der Zahl der jüdischen Meister die Erlangung ron Lehrlingen ihnen sehr erschwere. Nachdem der Referent züm Schluffe gesprochen hatte, erfolgte die Abstimmung, und es wurde das Deputationsgutachten gegen 10 Stimmen angenommen, sonach das Gesuch der Petenten abgelehnt. D res den, 28. Febr. Bei der heurigen Berathung über die noch übrigen beiden Punkte des Deputationsberichts ergriff bei dem Beginnen der Diskussion über den sechsten Punkt (die Aufhebung des Verbotes, mehr als Ein Grundstück zu besitzen und dasselbe vor Ablauf von zehn Jahren zu veräußern) zuerst das Wort Vicepräsident Eisenstuck: Er müsse wieder auf die Tendenz des Gesetzes hinsichtlich dieser Beschränkungen zurückkommen. Man habe für dieselben mehr als Einen Grund gehabt, und nicht der unwichtigste sei gewesen, daß man auch in Betreff des Häuserhandels der eingewurzelten Neigung der Juden zum Handel habe entgegenarbeiten und verhüten wollen, daß sie Häuser wie Menbles verhandelten, worüber man in Baiern, wo der Häuserhandel für die Juden zu einem stehenden Handelsartikel geworden sei, allerdings traurige Erfahrungen gemacht habe. Daß die Beschränkung des Gesetzes von 1838 gut und nothwendig gewesen, folge daraus, daß unter derselben die Juden keine Häuser gekauft hätten; der Wunsch nach ihrer Aushebung gehe aus dem Verlangen nach dem Häuserhandel hervor. Deshalb werde ihnen mit der von der Deputation vorgeschlagenen Beschränkung des zehnjährigen Besis-zwanges auf 'einen fünfjährigen nicht einmal gedient sein; dem Grundeigenthum muffe man Festigkeit geben und den Häuserhandel nicht in jüdische Hände kommen lassen. Referent: Zur Berichtigung einer Bemerkung des Sprechers vor ihm gebe er den Nachweis, daß seit dem Jahr 1838 allerdings sieben Häuser von Juden durch Kauf acquirirt worden seien; daß solcher Käufe nicht noch mehre wären, dürfe bei nur 200 selbstständigen jüdischen Haushaltungen, wovon die große Mehrzahl durch den Trödelhandel^unterhalten werden kein Wunder nehmen. Uebrigens nütze das Verbot, mehr als Ein Grundstück zu besitzen, auch deshalb nichts, weil es durch Scheinka'ufe auf christliche Namen umgangen werde. Abg. Rahlenbeck: Das Motiv der Petenten, nämlich der Wunsch, wegen des Genusses der freien Luft sich in den Vorstädten anzukausen, errege ein gewisses Befremden um so mehr, als es Tausende christlicher Grundbesitzer.in Dresden gebe, die das nämliche Bedürfniß fühlten und sich darauf beschränkt sähen, es durch Spaziergänge in den reizenden Umgebungen der Stadt zu befriedigen. Wären die Juden in einer engen dumpfen Gasse einer Stadt mit Wall und Graben eingeschloffen, so. würde er der Erste sein, der sich für die Aufhebung jener Beschränkung erklärte. Nachdem des Abg. Müller Antrag: Es möge den Juden gestattet werden, in dem Weichbilde von Dresden und Leipzig außer einem Hausgrundstück auch noch ein Gartengrundstück zu besitzen, Unterstützung in der Kammer gesunden hatte,