Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Heft 11 (14.3.1843)
- Article
- Die sächsischen Kammerverhandlungen über die Petition der Dresdner isr. Gemeinde
- Date
- 1843-03-14
- Page
- Seite 82 (sequence 2)
- Language
- German
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82 ten Dresden und Leipzig, so.hoch dieselben auch wegen ihrer Intelligenz ständen, wahrhaftig nicht zum Ruhme. Abg. Leuner: Die Ablehnung des Detailhandels und die Zugestehung des fünften Punktes würde eine Inkonsequenz sein, eine um so auffallendere, als zur selbstständigen Betreibung jenes, es einer zwölfjährigen Vorbereitung bedürfe, während man beim Handwerkshandel nach einer fünfjährigen schon zum Zieles, gelange Wenn die dresdener Juden isolirt ständen, würde er weniger dagegen haben; da aber diesnicht der Fall sei, so würde eine Masse auswärtiger jüdischer Schwindler die Gelegenheit ergreifen, hier Waarenlager auszustellen. Abg. von Thielau: Er müsse das Gesetz nach der ihm jetzt untergelegten Tendenz für einen Spott mit der jüdischen Bevölkerung halten: wenn christliche Meister Handel trieben, dürsten es jüdische unter gleichen Verhältnissen nicht; wenn sie Handwerke treiben wollten, lasse man ihnen dabei keine Wahl; wenn ein Jude seinen 'Sohn ein Handwerk erlernen lassen wolle, wisse, er nicht, ob dieser werde Meister werden können. Das sei Spott, man solle ihnen doch Mittel geben, Handwerke zu betreiben, wenn man sie ernstlich vom Handel abbrmgen wolle, selbst die Regierung habe nicht an solche Beschränkungen gedacht. Man betrachte den Juden als Menschen, wenn man eine Regung der Großmuth ohne Benachteiligung seines eignen Interesse laut lassen werden könne, erkläre ihn aber außer dem Gesetz, wenn man ihm etwas einräumen solle. Abg. Sachße: Durch Annahme des Deputationsgutachtens handle man dem Zwecke des Gesetzes von 1838 entgegen. Erttäugne das volle Recht der Juden auf Gewährung der fraglichen Befugnis; sie seien fremde Einwanderer und nicht in das Land gerufen worden; sie hätten ihren Handel nicht mit den besten Mitteln getrieben, sie hätten Andere für sich arbeiten lassen, für sich selbst aber die Vortheile auf leichte Weise gezogen. Daraus entstehe die große Besorgniß, welche sich in der öffentlichen Meinung gegen die Juden ausspreche; die gegen sie ausgetretenen Petenten bewegten sich ganz auf. bem£ Boden der Gefahr des Ueberflügeltwerdens, und diese werden sich selbst durch einen einhelligen Kammerbeschluß nicht erschüttern lassen. Abg. Oberländer: Er stimme ganz mit dem Abg. von Thielau überein, und bemerke nur noch, daß, wenn man die Juden vorbereiten wolle, tüchtige Handwerker zu werden, man keine Beschränkungen cintreten lassen dürfe, durch welche ihre Hinführung zu diesen vereitelt werde. Abg. Todt: Grade um des Zweckes des Gesetzes willen müsse man für das Deputationsgutachren stimmen, man müsse alle Bestimmungen treffen, welche die Erreichung desselben ermöglichten; es leuchte von selbst ein, daß es den jüdischen Meistern unmöglich falle, mit solchen Mitmeistern Konkurrenz zu halten, die eine größere Freiheit genössen, wolle man daher den Ausschluß der Juden von dem fraglichen Handwerkshandel, so möge man Lieber ihre Ausschließung von den . betreffenden Handwerken aussprechen; die Notwendigkeit, von dem fraglichen Verbot in einzelnen Fällen zu dispensiren, zeige die Unaussührbarkeit der ganzen Bestimmung. Daß deo Abg. Sachße heute zugebe, daß man den Petitionen ein Gewicht beilegen müsse, freue ihn um so mehr, als derselbe noch vor kurzem bei einer andern Gelegenheit, nämlich der Frage über Oeffentlühkeie und Mündlichkeit des Criminalverfabres, die entgegensetzte Ansicht geltend gemacht habe. Abg. Sachße: Hier sei es etwas ganz Anderes; die den Berathungsgegenstand betreffenden Petitionen kämen aus der Erfahrung, nicht aus der Belesenheit. Abg. Zische: Es sei noch nicht lange her, so habe man ein Gesetz gegen die Rehe und Hasen gegeben, Petitionen lagen der Kammer vor mit Klagen über die dadurch verletzten Interessen, er verspreche sich davon nicht den Erfolg einer Abänderung dieses Gesetzes zu Gunsten der Petenten, aber die gewünschte Abänderung des Juden-Gesetzes finde Bevorwortung; da finde man es ganz charmant, daß die Juden schon jetzt damit zum Vorschein kämen. Er kenne christliche Mitbürger, die noch Leibzoll an ihre Gerichtsherrschaften entrichteten, und bei dem Leibzolle der Juden empfinde man einen ^Schauder! Denjenigen, die so sehr für die Juden eingenommen wären, wünsche er, sie in Geschäften'als Konkurrenten, wodurch Mancher eines Bessern belehrt werden würde. Abg. Meisel: Er stimme dem Vicepräsidenten bei und finde, daß die Unmöglichkeit des Betriebs jener Handwerke ohne die Eclaubniß des Handels nicht nachgewiesen sei. Wäre die Tendenz des Gesetzes, die Juden vom Handel zu entfernen, so begreife er nicht, warum man sie diesem durch den Handwerkshandel wieder zuführen wolle. Abg. Sörnitz: Das fünfte Petitum falle mit dem zweiten zusammen, müsse daher abgelehnt werden. Nachdem die Abgg. Jam und Müller noch gesprochen hatten, Ersterer zur Berichtigung einer Bemerkung des Abg. Zische über den christlichen Leibzoll, Letzterer zur Widerlegung der Behauptung, daß die Juden die fraglichen Handwerke ohne die Befugniß zum Handel nicht betreiben könnten', erhob sich Vicepräsident Eisenstuck: Der Tadel, daß das fragliche Gesetz ein Spottgesetz'sei, tadle sich selbst, die allgemeine Stimmung der Handwerker sei, zu Gunsten der Juden nicht weiter fortzuschreiten, die humanste Gesinnung verliere ihren Werth, wenn sie von Denen ausgesprochen werde, die bei der Sache nicht beteiligt seien, die gewünschte Begünstigung würde die größte Unzufriedenheit von 70,000 Bewohnern gegen 700 hervorbringen. Die Juden hätten auch keine Ursache sich zu beklagen, wenn sie der Geschichte ihrer Aufnahme und ihres Verbleibens in Sachsen eingedenk wären, sie hätten Ursache mit bcm für sie Geschehenen zufrieden zu sein, wie ihnen dies selbst noch ein Hamburger Oberrabbiner im vorigen Jahre dargelegt habe. Abg. Dr. von Mayer: Der Entwurf des- Gesetzes habe die gedachten Beschränkungen nicht gehabt, sie rührten daher-nicht von der Regierung her, sondern von den Kammern; Gründe für die Beibehaltung dieser Beschränkungen habe man nicht, man. sei von der Ungerechtigkeit derselben innerlich überzeugt, deshalb habe ihn das Haschen nach Gründen sehr unangenehm berührt. Wer frei sein wolle, müsse auch Andern Freiheit gewähren! Abg. Poppe: Er erkenne-die Gründe des Spre-