Mannheim
Compact Memory

Der Orient · 1843-03-14 · Heft 11 (14.3.1843) · p. Seite 81

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Heft 11 (14.3.1843)
Article
Die sächsischen Kammerverhandlungen über die Petition der Dresdner isr. Gemeinde
Date
1843-03-14
Page
Seite 81 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2360092-2360256-2360268-2368684--3100-2368708
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Vierter Jahrgang Berichte, Studien und Kritiken für , Da§ .Abonnement für ein Jahr ist 5 Lhlr. Man abonnirt bei allen löbl. Postämtern und allen solid. Buchhandlungen auf ein Jahr. Mische Geschichte und Literatur. Herausgegeben von Von dieser Zeitschrift erscheinen wöchentlich das Literaturblatt mitgerechnet, zwei Bogen, und zwar an jedem Dienstag regelmäßig. »r. Julius Fürst. 11. _ Leipzig, den 14. März , 1843. Hauptartikel. Die sächsischen Kammerverhandlungen'über die Petition der Dresdner isr. Gemeinde (Fortsetzung u. Schluß). — Deutschland. Pose n. Ueber Bruno Bauers Judenfrage. Bewegung in den Angelegenheiten der Juden. Heftiger Streit in einer Synagoge. Gefährliche Krankheit des Oberrabbiners Tiktin in Vreslan. Dr. Gebhard. Isaak Borchard. Der Rabbiner in Schmiegel befördert. — Hohenems. Zurückhaltung des gesammelten Geldes für die Abgebrannten zu Smyrna. — Dresden. Widerlegung einer Beschuldigung, daß die Juden kein Handwerk trieben. Mendelssohn-Verein. Hr. I. M e n d e l s so H n. Dr. Beer. Böhmen und Mahren. Tachau. Berichtigung. Proßnitz. Legat des Herrn B. Schwarz. — Miscellen. —LB. des Dr. Die sächsischen Kamm erverhandlrm gen über die Petition der Dresdner isr. Gemeinde. Dresden, 27. Febr. Die oben in den Beilagen zu Nr. 9 und JO mitgetheilten Verhandlungen der sächsischen Kammer über die Petition der isr- Gemeinde zu Dresden, welche die L. A. Z. im Auszug gegeben, theile ich hier weiter mit, vorzüglich da sie in diesem Jahre vorläufig -noch die einzige -ist, die in der Emancipationsgeschichte bekannt geworden. Bei dem Beginnen der Debatte über den eigentlichen Gegenstand der Tagesordnung, die Petition der jüdischen Gemeinde alll/ier, beantragte Abg. Sachße, außer der Reihe gleich mit der Berathung des fünften Punktes (Aufhebung des Verbots, daß die jüdischen Meister nicht mit andern als selbstgesertigten Waaren handeln dürfen) aus dem Grunde zu beginnen, weil gleich ihm Manche für den dritten Punkt stimmen würden, wenn der fünfte abgelehnt würde, um den Juden nicht doppelte Vortheile zuzmvenden. Nach Annahme dieses Antrags begann die Debatte. Abg. Müller: Man habe schon den Handel der christlichen Meister mit nicht selbstgesertigten Waaren im Interesse des Handels zu bedauern, um so weniger könne man ihn daher dm Juden einräumen. Viceprasident Eisenstuck: Die Deputation scheine den Zweck des Gesetzes von 1838 ganz zu verkennen; er sei gewesen, den Klagen der Juden, daß sie nicht Handwerker werden dürften, abzuhelfen, dies sei denn auch geschehen durch Zulassung derselbm. zu dm Handwerken im Mrhältniß der Zahl der jüdischen Bevölkerung zur christlichen. Getreu der Tendenz des Gesetzes, die Juden , vom Handel abzuziehen, habe man durch das fragliche Verbot, verhütet, den Handel als Hauptsache, das Handwerk dagegen nur als Nebensache zu betreiben z sonst würden sie sich in Masse den Handwerken, wo sie, wie bei der Nadlerprofession, handeln könnten und nicht zu arbeiten brauchten, zuwenden, und der Zweck des Gesetzes würde untergraben sein. Die Möglichkeit, daß, wie bei den Uhrmachern, eine Ausnahme stattfinden könne, bestreite er nicht; aber deshalb dürfe man. ihnen nicht alle Thüren zum Handel öffnen, durch welchen sie das Interesse der Christen gefährdeten, und dies verdiene, da sich die Juden zu den Christen, wie Eins zu Hundert verhielten, denn doch auch Berücksichtigung. Wolle man etwas Gründliches für die Verbesserung der Juden thun, so dürfe der Zweck, sie vom Handel abzriziehen, nicht aus den Augen gesetzt werden. Abg. Dr. v. Mayer: Wegen der Grundsätze der Gerechtigkeit, welche verbietet, den jüdischen Meistern abzuschneiden, was man unter gleichen Verhältnissen den christlichen zugestehe, stimme er für das Deputarionsgutachten. Die Vorsorge für die Juden scheine ihm denn doch etwas zu weit getrieben zu sein, wenn man. diese zum Vorwände der Verweigerung nehme; gerechter und billiger sei es daher, gleich zu bestimmen: die Juden dürfen kein Handwerk treiben, womit Handel verbunist, als ihnen ein solches, zu gestatten, ohne diesen Handel. Dies sei nicht, anders, als wenn man Jemanden den Handel erlaube, aber nur mit der Beschränkung, mit inländischen Fabrikaten zu handeln. Eine ähnliche Beschränkung bestehe in ganz- Deutschland nicht, und sie gereiche den beiden Städ- 11

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.