Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1843
- Issue
- 10 (7.3.1843)
- Article
- Römische Gesetzgebung über die Juden
- Date
- 1843-03-07
- Page
- Spalte 147-148 (sequence 2)
- Language
- German
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147 Römische Gesetzgebung über die Juden. 148 ihnen verfahren. Denn auch bei dieser finden wir, mehr als anderswo, das Entstehen des Spätern aus dem Frühem, und können daher verfolgen, welchen Einfluß die einmal entstandenen Traditionen und Ansichten auf die Entwickelung der christlichen Religion selbst bis auf den heutigen Tag noch geübt. Um so wichtiger aber ist dieser Gesichtspunkt, je größer der Einfluß gerade dieser Zeit auf die ganze Entwickelung des Menschengeschlechts geworden. Das Christenthum erwarb in der römischen Welt zuerst eine festere Gestaltung und die deutschen noch ungebildeten Völkerschaften, die sich willig den Einflüssen der höhern Civilisation Hingaben, erhielten auch das Christenthum in einer römischen Färbung. Dazu kommt die Bedeutung, welche die Gesetzgebung der ersten christlichen Kaiserzeit im neuern Europa erworben, so daß für die ganze Geschichte der Juden jener Zeitpunkt einer'der wichtigsten geworden und daher gewiß einer nähern Betrachtung werth ist. Wir wollen hier versuchen, auf den Zustand derselben in jener Zeit zumeist Ln Hinsicht auf die Gesetzgebung näher einzugehen, denn diese ist immer der Spiegel der Zeit und am Wenigsten falscher Auffassungen und Mißdeutungen unterworfen. Um aber auch hier die organische Entwickelung des Ganzen nicht aus den Augen zu verlieren, müssen wir itt einem kurzen Üeberblick die Schicksale der Juden von der Zeit der. römischen Eroberung bis auf den Sieg des Christenthums verfolgen. Wir haben hier die Juden in einer doppelten Beziehung zu betrachten, einmal als besiegte und unterjochte Nation, und dann als besondere Religionspactei. Beides hat auf einander eingewirkt und auf ihr Geschick den wesentlichsten Einfluß ausgeübt. Als Eroberer verfuhren die Römer mit ihnen wie mit jedem unterworfenen Volke. Sie brandschatzten Land und Volk auf ihre gewöhnliche Weise, und erfuhren auch hier das Schicksal aller Unterdrücker. Blutige Aufstände und Empörungen wiederholten sich schnell nach einander, und nur durch neue Gewalt konnte der alte Druck fortgesetzt werden. Die Juden genossen, zumal im Vechaltniße zu ihrer geringen Anzahl, einen außerordentlichen Ruf im Alterthum. Der Tempel zu Jerusalem hatte nicht blos die Habsucht römischer Eroberer an sich gezogen, die Völker des Orients hofften auch von hier aus, gleichsam wie von einem zweiten Capitol, die Freiheit vom drückenden Joch hervorgehen zu sehen, und es war dem Vespast'an Vorbehalten, diesem Glauben eine andere Deutung zu geben. Je größer jene.Hoffnungen und je heftiger der Freiheitskampf gewesen, desto strenger war auch das Urtheil des durch den verzweifelten Widerstand erbitterten Siegers. Die Juden waren überdies eine in ihrer, ganzen' Erscheinung dem Römer fremdartige und selbst widerwärtige Erscheinung. Ihre Absonderung von allen andern Völkern, ihre zum Theil dem Alterthum höchst auffallend erscheinenden Sitten und Gebräuche , ihre den römischen Ansichten so widerstrebende Religion waren unerträglich. Die Römer, deren Religion jedem Element fceistand, das nur nicht in stolzer Verachtung derselben sich selbst ausschloß, konnten es nicht begreifen, wie dieses Volk allein die Menschheit zu besitzen glaubte, und in seiner Unbedeutsamkeit über die Meinungen aller übrigen Menschen sich erhob. Ihre Religion war eine freundliche, ihre Götter Menschen mit menschlichen Begierden und Unvollkommenheiten; die der Juden streng, ernst, nicht Gunst bietend, sondern^ Pflichterfüllung fordernd. In Italien, -wo zu den Zeiten der ersten Kaiser eine nicht geringe Zahl Juden sich befand-, waren sie deshalb schon mehrmals Verfolgungen ausgesetzt gewesen, ein härteres Schicksal erwartete sie, als sie endlich völlig besiegt waren. Es wäre vielleicht hier mit der jüdischen Nationalität ganz vorbei' gewesen, wenn nicht durch frühere Schicksale die Juden schon bereits durch alle Theile der römischen Welt sich zerstreut befunden hätten. Die unglücklichen aus Palästina vertriebenen Brüder fanden in fremden Landen Schutz und Aufnahme, so weit die Erbitterung der Sieger dies züließ. ' Es bildete sich eine Anzahl jüdischer Gemeinden in Europa, Kleinasien und Afrika, freilich vom Staate nicht anerkannt und in ihrem Gebiete ganz auf das religiöse Element eingeschränkt. Das jetzt sich immer mehr ausbceitende Christenthum brachte theils Zwiespalt und'Abfall im Judenthum hervor, theils zog es demselben einen Theil der Verfolgungen zu, die jenem zugedacht waren, wie umgekehrt auch oft Christen für eine jüdische Sekte sind angesehen worden und als Juden leiden mußten. Wo indeß nicht besondere Umstande eintraten, die den langgenährten Haß der Bevölkerungen ausbrechen ließen, genossen die Juden, besonders seit den Zeiten Caracalla's, alle Rechte römischer Unterthanen und Bürger, hatten aber auch alle Pflichten derselben, und lebten so in einem verhaltnißmaßig ruhigen Zustande. Besondere Gesetze zum Nachtheil der Juden finden wir zu den Zeiten der heidnischen Kaiser noch nicht, wenn wir nicht etwa hierher das eine Zeitlang geltende Verbot des Beschneidens rechnen wollen. Auch scheint es, als ob vor der Regierung der Kaiser Antonin und Sever ihnen die Erlangung von Magistratsamtern untersagt war; doch laßt sich die betreffende unten noch anzuführende Stelle des corpus Juris *) auch dahin deuten, daß man einzelne Juden, die aus zu strenger Sorgfalt für Beobachtung ihres Gesetzes nicht ganz den von römischer Seite an sie gemachten Forderungen genügen konnten, ausgeschlossen hatte, bis jene Kaiser den Juden erlaubten, jene Aemter unbeschadet der von ihrer Religion ihnen auftrlegten Pflichten bekleiden zu können. Eine allgemeine Ausschließung der Religion wegen, kann zumal im Geiste des röm. Staatswesens durchaus nicht liegen. Ihre *) 3. D. 50. 2.