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Der Orient · 1843-02-28 · Beilage zu Nr. 9 (28.2.1843) · p. Seite 3

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Journal
Der Orient
Volume
4 (1843)
Issue
Beilage zu Nr. 9 (28.2.1843)
Date
1843-02-28
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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- 3 — sa'mmtheit nützlich, daß sei sehr die Frage; .weil sehr zweifelhaft sei, ob "die Juden mit Ertheilung größerer Rechte auch Lust an den Pflichten fänden.- Er lehne daher jede Erweiterung des Gesetzes ab, und fürchte nicht, deshalb illiberal zu scheinen; er denke': mit dem Volke für das Volk. 1 Referent : Die Verfassungsurkunde werde durch diese Maßregel nicht abgeändert, weil die gesetzgebenden Organe die Ermächtigung hätten, in dieser Beziehung neue Gesetze zu beschließen. Abg. v. Watzdorf! Von einer Abänderung der Verfaffungsurkunde sei nicht die Rede, weil nach der angezogenen Bestimmung der Kreis der Berechtigungen nicht nach den bestehenden, sondern den künftigen Gesetzen zu ziehen sei. Abg. Tzschucke: Wie die von der Verabschiedung des betreffenden Paragraphen der Verfassungsurkunde handelnde Stelle der Landtagsakten von 1831 lehre, sei jene Bestimmung von zukünftigen Gesetzen zu verstehen. Abg. Nahlcnbeck: Es befremde ihn, daß die jüdische Gemeinde zu Leipzig der Petition sich nicht angeschlosftn habe, es sei daher zu besorgen, daß diese noch bei dem Schluffe der Beratyung mit einer Petition vor der Kammer erscheine. Bei den Nachtheilen einer zu zeitigen'Abänderung'eines Gesetzes erkenne er dankbar an, daß die Deputation es nicht für angemessen gehalten, ein noch fo junges Gesetz in noch mehr Stücken abzuändern; er halte dafür, daß es vielleicht rathsamer gewesen sein würde, die Petenten an die nächste Ständeversammlung zu weisen, was verhindert hätte, daß die Ehrfurcht vor dem Gesetze verletzt würde. In der Gesetzgebung sei ein ruhiger Gang an der Hand der Erfahrung der richtigere Weg. Abg. Dr. v. Mayer: Seine Gesinnung sei bekannt, und wenn er auch seitdem, daß er über die Frage zum ersten Male hier gesprochen habe, zehn Jahre alter geworden sei, so sei doch seine Meinung heute noch die nämliche.. Die Emancipation der Juden sei eine Frage der Humanitär, der bürgerlichen Freiheit und des Fortschritts. Gegen ihre Lösung entspinne, sich bei dem aus Vorurrheil, Privilegien und Corporationsgeist erklärlichen Widerstande der nämliche Kampf wie bei andern großen Fragen der Zeit. Wie man im Jahr 1815 mit Versprechungen groß gezogen worden sei, die nicht in Erfüllung gegangen wären, wie' im Jahr 1830 die Federungen wieder gestiegen und dann wieder zurückgegangen seien: so verhalte es sich auch mit dieser Frage. Die Ansicht Bruno Bauers, die Juden müßten gleich den Christen sich erst von dem starren Positivismus befreien, sei nicht neu, er habe sie schon 1833 in diesem Saale vernommen. Bei reiferm Alter überzeuge man sich, daß sich nicht alle Bestrebungen für die bürgerliche Freiheit mit der gewünschten Schnelligkeit zum Ziele führen ließen, und daß es oft in den Verhältnissen liege, daß man mit Reformen Schritt vor Schritt gehen müsse; aber von einer vollen Emancip-rtion sei auch gar nicht die Rede; es.zeige dies ein Vergleich der wenigen Rechte der Juden mir denen der Christen; es handele sich nur' um die Aufhebung von Beschränkungen, die den Zweck des Gesetzes vereiteln. Die Juden hätten alle staatsbürgerliche Rechte; daraus folge, wie sehp man durch die oft gehörten Vorwürfe gegen die Wahrheit sündige. Abg. Oberländer: Wer sollte die Grundsätze der Humanität und (Zivilisation nicht theilen? Die Religion schließe Niemanden.von dem Genüsse der bürgerlichen Rechte aus; denn diese dürfe nicht vermengt werden mit den Interessen der Erde, weil ihr Gebot die Liebe sei und der Staat kein Recht habe, bei Austheilung der bürgerlichen Rechte auf den inner» Glauben zu sehen, und weil. es für. ihn hierin keinen Unterschied machen dürfe, ob sich Jemand die Fortdauer nach dem Tod als ein gemächliches Ruhen in Abraham's Schoos oder anders denke. Aber die^Religion der Juden äußere sich nicht blos auf das Innere, sondern auch auf die äußere Gesittung. So lange die Juden mit uns nicht Eine Nation sein wollten, seien auch Gründe vorhanden, mit der Austheilung der bürgerlichen Rechte Anstand zu nehmen.!Sie hofften noch auf einen weltlichen Herrn und würden vielleicht auf und davon laufen, wenn dieser erscheine. Die Absicht, mit uns sich nicht zu vereinigen, hätten sie deutlich zu erkennen gegeben: sie feierten, wenn wir arbeiteten. In der großen Masse des jüdischen Volks sehe man den Geist der edlen Vorbilder eines Mendelssohn und Spinoza noch nicht. Man müsse auch auf die Gesinnungen der Committenten Rücksicht nehmen, unter welchen ein großes Mistrauen gegen die Juden und die Besorgniß herrsche, daß sie im gewerblichen' Leben die ihnen ertheilten Rechte zum Nachtheite der Christen misbrauchen würden, wovon ihm auch aus der von ihm vertretenen Stadt, wo Juden einen conceffionirten Wollhandel, getrieben hätten, Beispiele bekannt seien. Die Thatsache der Furcht vor,einer Hand voll Juden beweise, daß sie tief liege. Wenn sie alle Bedingungen des vollen Staatsbürgerthums erfüllten, dann sei ihre Emancipation an der Zeit, er wünsche sie aufrichtig, verlange aber auch Garantien für ihren rechten Gebrauch. Die Berufung auf die Bundesacte sei etwas Fremdartiges, weil dieser selbst das Princip des Constitutionalismus fremd sei. Er stimme für das Deputationsgutachten und finde die Gewährung selbst Dessen unbedenklich, was die Juden forderten, weil sie ein Mittel sei, ihre Befähigung zur vollen Emancipation zu erforschen: aber er wünsche nur auch, daß man zuvor die betheiligten Gemeinden höre. ' Abg. Braun: Erfahrungen, wie sie gegen die Juden angeführt werden, könne man andre entgegengesetzter Art gegenüberstellen. In England und Frankreich hätten sie nach den gültigsten Zeugn;ssen die Übeln Nachreden ihrer Feinde Lügen gestraft, durch ihr Verhallen im öffentlichen Leben der Teilnahme cm demselben sich würdig gezeigt. Wie sollten sie sich mit uns vereinigen, wenn wir ihnen widerstrebten? Wir wollten sie nicht, deshalb könnten sie es nicht. Abg. Leuner: Die Bemerkungen übe^ die Juden in Frankreich seien nicht ganz richtig. Außerhalb Paris stäken sie noch tief in dem Rost ihrer alten Sitten und Gewohnheiten. In der Hauptstadt hätten sie, mit fortgeriffen von dem religiösen Jndifferentismus, sich, über das Ritualgesetz ganz hinweggesetzt, mit den-Christen sich deshalb ganz assimilirt. Abg.,von Watzdorf: Das-würden sie bei voller Emancipation,auch bei uns thun. Abg. Braun: Die angeführten Zeugnisse beträfen nicht den Glauben, sondern bestätigten das rühmliche Benehmen der Juden als Staatsbürger. Abg. Klinger: Statt durch eine Erörterung der Frage wolle er seine Meinung durch eine geschichtliche Thatsache zu erkennen geben. — Bis zum Jahre 1808 hätten sich in Frankreich die Klagen . über die Juden, namentlich über ihr wucherliches Treiben fo gesteigert, daß dieser Zustand unerträglich geworden sei. Napoleon habe zu dieser Zeit aus den Rath der erfahrensten Männer die bekannten Judendecrete erlassen und durch diese bestimmt, daß die Juden innerhalb 10 Jahren vollständig emancipirt werden sollten. So sehr die christliche Bevölkerung dieser Decrete anfangs wie eine Landescalamität verschrieen habe, für eine so große Wohlthat seien sie später erkannt worden, als sich die Segnungen der Emancipation gezeigt hätten. Abg. Dr. v. Mayer: Auf den Einwand der Bettzeiligung des städtischen Interesses bei der vorliegenden Frage entgegne er, daß durch dieses das constirutionelle gesetzgebende Befugniß nicht eingeschränkt werde. Abg. Todt: Daß er füreine wollige Emancipation sei, habe er schon 1837 zu erkennen gegeben. Wenn man davon spreche, daß diese Maßregel „nach und neu!;" in's Leben geführt werden solle, so frage er, was es

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