Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 4 (1843)
- Issue
- Beilage zu Nr. 9 (28.2.1843)
- Date
- 1843-02-28
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
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- 2; - denes Verlangen und werde daher für das Deputationsgut- . achten stimmen, soweit es .sich für Gewährung derselben aus-' spreche, gegen dasselbe, soweit dies nicht der Fall sei, weshalb er sich die Stellung geeigneter Amendements Vorbehalte. Abg. Messet : Er sei kein blinder Feind der Juden, aber er müsse sich wegen der gemachten Erfahrungen' dafür aussprechen, daß man ihnen schrittweise nur beschränkte Concessionen ertheile; denn eine Gleichstellung mit den christlichen Gewerbtreibenden sichre einen Kampf herbei, in welchem diese mit ungleichen Waffen kämpften. Es sei schön, dem Ideale bürgerlicher Freiheit zu huldigen, nur möge man die Mahnungen der Erfahrung nicht überhören, nicht vergessen, daß die Kammer nicht blos das Interesse von 800 Köpfen nicht-christlichen Glaubens, sondern, auch die Interessen von mehr als' anderthalb Millionen christlicher Mitbürger vertrete. Bei seinen Besorgnissen rücbsichtlich der verderblichen Folgen der Emancipation leite ihn keine Gespensterfurcht, sondern nur die Stimme der Erfahrung. Die Petenten gegen dieJudenemaneipation stien jetzt in der Lage, daß sie bei den Mächtigen nur um Schutz gegen die Superiorität ansprächen. Man möge doch den Gewerbtreibenden erst die Zeit gönnen, gegen die sich andrängenden Gefahren die Mittel der Vertheidigung zu sammeln. Uebrig'ens sei das gesetzliche arithmetische Verhältniß der Zahl der jüdischen Gewerbtreibenden zur christlichen Bevölkerung bereits verletzt worden. Zum Schlüsse versichere er, daß er nicht Verfasser des eingegangenen anonymen Aufsatzes sei. Referent: Ihm fei nicht bekannt, daß dieses arithmetische Verhältniß irgendwie verletzt worden sei; das Gleiche sagt Minister Nostitz und Jänckendorf. Abg. Messet: Diese Verletzung finde bei dem Grosso- > Handel statt, zu welchem mehr Concessionen an Juden ertheilt worden seien, als das arithmetische Verhältniß, daß nach den Landtagsakten auch hierbei Beachtung finden 'solle, gestatte. Königl. Commissar Günther: Der Grossohandel falle nicht unter die gesetzlichen Gewerbeberechtigungen der Juden, und es unterliege deshalb die Conccssionirung auch keiner Beschränkung. Abg. v. Lhielau: Dem, Abgeordneten bemerke er, daß die Ansichten Einzelner keine Normativreskripte seien. Abg. v. Mayer: Die Annahme einer Beschränkung der Zahl der Grossohändler widerspreche der Absicht des Gesetzes. Abg. Müller (aus Chemnitz): Die Absicht, von welcher die Freunde der Judenemancipation geleitet würden, sei edel, aber sie überhörten auch oft die Mahnungen der Erfahrung, die bei dem unbegrenzten jüdischen Speculationsgeiste, bei einer an der Wahl der Mittel nicht sehr bedenklichen Gewinnsucht allerdings Behutsamkeit gebiete. Man muffe' auch auf die Ansichten der Mehrzahl der Regierten Rücksicht nehmen, und die Volksansicht sei einer Emancipation allerdings nicht günstig; er sei daher für keine vollständige Emancipation. Zu seiner Verwahrung sage er, daß sich Das, was er als die gemachten Erfahrungen geschildert, keineswegs auf die dresdner und leipziger Juden beziehe. Abg. Schumann: Die Ansprüche der Juden auf Verbesserung ihrer Lage seien all; man brauche sie aber nicht auß dem Alterthume herzuleiten, sie fänden sich auch in der Bundesakte anerkannt, indem die Stifter d^s deutschen Bundes (Art. 16) eine Gleichstellung der Juden mit den Christen hinsichtlich der bürgerlichen Rechte in Aussicht gestellt hätten. Wenn man daraus, daß dieses Versprechen noch nicht erfüllt worden sei, folgern wolle, die Emancipation sei noch nicht an der Zeit, so sei diese Schlußfolgerung deshalb falsch, weil auch viele andere Verheißungen der Bundesakte, z. B. der Preßfreiheit, noch nicht erfüllt worden feien, obschon man nicht behaupten könne, daß diese' nicht an der Zeit sei. Ein Blick auf die auswärtige Gesetzgebung lehre das Gegentheil. Wenn auch der Mosaismus hinter der christlichen Religion zurückstehe, so könne man doch nicht füglich ein gleiches Zurückstehen der Judenhinter den Christen in Absicht auf Moralität und bürgerliche Qualificarion behaupten. Ein Volk, das Männer 'wie Mendelssohn und Spinoza hervorbringe und so viele andere um Kunst und Wissenschaft verdiente Männer, sei auch des Genusses der bürgerlichen-Rechte eben so fähig als würdig. Die Zulassung der Juden zu Ehrenämtern sei das beste Mittel, ihren Zustand zu heben, ihr Ritualgesetz sei kein Hinderniß gegen deren Annahme, weil die Wahl voraussichtlich nur solche treffen werde, die sich daran nicht bänden. Die Nachtheile der beschränkten Concessionen des Gesetzes von 1838 und seiner kärglichen Gaben seien zu einleuchtend, als daß man die Petition 'der Juden für zu frühzeitig halten konnte. Gegen die Besorgnisse in Bezug auf nachtheilige Folgen der Emancipation seien die in Frankreich und England gemachten Erfahrungen ein beruhigender Trost. Er verlange eine allmälige Emancipation, erkläre sich aber gegen leere Versprechungen. Abg. Brockhaus: Bei den großen Vorurtheiten gegen die Juden verhehle er sich nicht, daß er hinsichtlich seines Votums sich kaum eine Übereinstimmung mit seinen Wählern versprechen dürfe. Er folge indessen seiner Ueberzeugung, nach welcher er im Prinzip für vollständige Emancipation sei. Es sei dies eine Maßregel der Humanität und Gerechtigkeit; die bereits so oft besprochenen Gründe wolle er nicht weiter erörtern, aber er könne nicht umhin, es als seine innerste Ueberzeugung auszusprechen, daß nur eine vollständige Emancipation die befürchteten Nachtheile für die Christen zu beseitigen vermöge. In Frankreich und England, wo man nicht bei halben Maßregeln stehen geblieben, höre man am Wenigsten die Klagen, die man hier vernehme; ein Grund zu solchen sei bei 800 Juden unter einer so tüchtigen und intelligenten Bevölkerung wie die sächsische am Wenigsten zu fürchten. Der Vorwurf gegen die Juden, als ständen sie so tief, sei unbegründet: beweise ihr in beiden Gemeinden so vielfach bethätigter Eifer für die Veredelung des Gottesdienstes, die Verbesserung ihres Armen- und Gemeindewesens, nicht das Gegentheil? Er bedauere deshalb die Beschränkungen des Gesetzes von 1838; er sei dahek mitten von den Juden gefoderten Concessionen unbedingt einverstanden, also auch mit den von der Deputation vorgeschlagenen; nur hatte er gewünscht, daß diese auch in den übrigen Punkten den Forderungen der Petenten volles Gehör geschenkt hätte. Auf den Einmand, die gewünschten Verbesserungen würden in Rücksicht darauf, daß nur erst vor nicht viel länger als vier Jahren deshalb ein Gesetz erlaffen worden sei, zu frühzeirig gefordert, entgegne er, die Ungerechtigkeit eines Gesetzes könne man nicht frühzeitig genug beseitigen; deshalb könne er auch diesen Grund der Deputation nicht anerkennen. Die 11. Kammer stehe hoch in der öffentlichen Meinung; eine Kammer, die sich vor kurzem für Oeffentlichkeit und Mündlichkeit in der Criminalrechtspflege ausgesprochen habe und bald sich auch für Preßfreihiit aussprxchen werde, werde sich auch bei der vorliegenden Frage gerecht und liberal zeigen! Abg. Sornitz: Eine völlige Emancipation stehe mit. der Bestimmung §. 33 der Verfassungsurkunde, daß nur die Angehörigen der christlichen Confessionen gleiche bürgerliche und politische Rechte genießen, alle andern Glaubensgenossen an denselben nur in dem Maße Antheil haben sollten, wie ihnen derselbe vermöge bcsonderer Gesetze zukomme, im Widerspruch. Sie müsse aber auch bedenklich fallen, wenn man erwäge, wie sich nicht btos in Dresden und Leipzig, sondern auch an andern Orten die öffentliche Meinung gegen eine solche Maßregel sträube. Sie erscheine allerdings liberal, ob aber auch im Jntesse der Ge-