Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1843
- Issue
- 8 (21.2.1843)
- Article
- Das rabbinische Judenthum
- Date
- 1843-02-21
- Page
- Spalte 117-118 (sequence 3)
- Language
- German
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117 Das rabbinische Judenthum. AbverlangLes, 143. §. 4 und Abschn. 344, §, 3., Eben Haeser Abschn. 89. ß. 1. u. a. m.) Diese weihevollen, gottesdienstlichen Töne nun, die uralt sind, und nur durch die Verfolgungen des Mittelalters verstummen mußten, sollen gegenwärtig eine Neuerung heißen? Nein, solche Ansichten sind nicht zu entschuldigen! und wenn sich auch ihre Verfechter unter Bollwerken von könrgl. Dekreten verbarricadiren. Denn die Welt wird und kann es nicht glauben, daß eine so hochweise Regierung wie die preußische, dem religiösen Fortschritte eines großen Th eiles Ihrer Unterthanen abhold, und aus eigen e m Antriebe der wahren Religiosität hemmende Schranken entgegen setzen werde. Auf wen fällt nun die Schuld dieser verderblichen Reskripte? Auf die Finsterlinge, die diese gottverehrenden Verschönerungen als schädliche Neuerungen angegeben haben. Soll etwa jedes Abschaffen bestehender Mißbräuche eine Neuerung heißen, so wäre auch Elia ein Neuerer, der den siebenzigjährigen Baalsdienst verbannen, und den frühem Gottesdienst wieder Herstellen wollte. So wäre auch Ieremia ein Neuerer, der es sich zur Aufgabe machte, das Opfer, welches manche Jahrhunderte hindurch, König und Volk der Himmelskönigin dargebracht, wieder abzuschaffen. Und so wären auch srommgesinnte Könige Ln Israel Neuerer, die die alten Opserhöhen niederriffen, um den Tempetdienst wieder einzuführen. Von unserer milden und huldvollen Österreich. Regierung wird jeder Verschönerung des israel. Gottesdienstes Vorschub geleistet, und das Anstellen tüchtiger Kanzelredner so sehr begünstigt, daß selbst Ausländer für die Synagogen zu Wien und Prag berufen wurden: und gewiß wird kein Mensch der hohen Weisheit der glorreichen Österreich. Regierung zumuthen, daß sie unstatthafte Neuerungen aufkommen lasse. Darum muß das Verfahren jener Finsterlinge Entrüstung erregen, denn sie haben Israel in die gefährliche Nothwendigkeit versetzt, seine geschmähete Religion gegen Unverstand und Bosheit vertheidigen zu müssen; siesind schuld, daß erleuchtete Männer unter uns, in derselben Grundsätze ahnen, die mit aller Bildung streiten sollen, und zweifeln, ob ein Fortschritt im Iudenthum möglich sei. Sodomitische Grundsätze sind es, welche diese zu verbreiten suchen; denn nach dem Midrasch (Rabba sollen die Männer von Sodom zu Lot gesagt haben: „Du unterstehest dich Gebrauche zu übertreten, die unsere Vorfahren eingeführt; sie setzten fest, keinen Armen zu unterstützen, keinen Gast zu beherbergen, undssolche uralte Gebräuche willst du aufheben?" — Wozu haben sie nun die Religion gemacht? Zu einem Petrefakt, zu einem Thale voll zerstreuter trockenen Knochen; und mit all ihrem Weissagen, bringen sie es nur dahin, daß sich reihet Knochen an Knochen, und Sehnen über sie kommen, und Fleisch sich darüber ziehet, und obenauf eine Haut sich spannt, und es zu einem Körper, zu einem zusammenschließenden Systeme wird, aber der Geist' fehlt, er hat in die Gebeine nicht gehaucht, und darum leben sie auch nicht. — aber ungedrucktes Votum von Rabb. Fasset. 118 Ich muß Hrn. Min dafür loben, daß er den Lheilungsantrag nicht annahm; denn Einheit soll in Israel so viel als möglich erhalten werden. Aber wenn ihm diese Einheit so theuer war, so sollte er sie auch durch andere Maaßregeln zu erhalten suchen, und sich nicht jeder Verbesserung und Verschönerung mit aller Gewalt entgegen stemmen. Dem Hrn. Oberrabbmer Eg er muß ich ausdrücklich widersprechen. Er macht in seinem Gutachten (S. 25 und ,26) die Meinung des Schulchan Aruch geltend, daß ein Israelit, der über Werth und Gültigkeit mancher Satzungen andere Ansichten hegt, kein glaubwürdiger Zeuge sein könne. Wie ich ad 2. bereits erwiesen habe, ist ein Solcher nach dem .strengsten rabbinischen Rechte nur als Verirrter, aber ganzsicher als glaubwürdiger Jude anzusehen, und dessen Zeugenschaft nicht im Geringsten zu verdächtigen. — Doch es scheint, Hr. Eger habe von dem Eifer, eine wichtige ihm .gerecht und notwendig scheinende Prozedur zu vertheidigen, und Anerkennung zu verschaffen, hingerissen, die Sache nur seicht und oberflächlich berührt, um nur bald zur Eonclusion zu gelangen: Hr. Dr. Geiger (den er doch rmbezweifelt meint) sei znr Verwaltung des Rabbineramtes religiös unfähig. Uebrigens brauche ich Hrn. Dr. Geiger nicht zu vertheidigen, falls die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen ungegründet sind; wären sie es aber nicht, würde ich ihn wieder nicht vertheidigen. Noch viel schwerer dürste es dem Nabbinate zu Lissa (das sich nicht zu nennen beliebt) werden, seine ausgesprochenen Dogmen zu vertheidigen, die, sonderbarer Weise, als categorische Imprative vom Tripodium herab ertönen. Wie, seit wann ist es denn Sitte eines israel. Bet Dins, Resultate ohne Belege, von sich zu erlassen? Oder glaubt das Rabbinat zu Lissa das höchste Gericht Israels zu sein, das über "seine UrLheile keine Motive anzugeben braucht? (Ehoschen Mischpat Abschn. 14. §. 4). Hören wir einmal, was dieses Rabbinat spricht: (S. 27) „Es ist ein im Iudenthum feststehendes Dogma-und kein einziges dieser Gebote und Verbote, es mag einen Charakter haben, welchen es wolle, von irgend einer menschlichen Autorität je aufgehoben oder modisicirt werden kann." — Wahrlich diesem Rabbinate kann ich nicht anders rathen, als alle die Stellen, die ich ad Z. angeführt und noch viele andere mehr, aus den Büchern des Talmuds und des Rituals zu streichen, sonst werden Menoach Elia, Esra, alle Lalmudistm, Maimonides, und die übrigen Verfasser des Rituals als Minim und Apikorßim anzusehen sein; denn diese haben es ja gewagt, Gesetze für die Zeit aufzuheben, und Diese Macht auch den spätern Religionsbehörden einzuräumen. Ja sie müssen die ganze Existenz des Talmuds negiren; denn das Niederschreiben der mündlichen Lehre selbst, war eine Aufhebung des Gesetzes aus Zeitbedürfniß. —> Das Rabbinat zu Lissa fährt nun fort: „Dieses Dogma bringt es also mit sich, daß keinem Lehrer der jüdischen Religion gestattet sein kann, irgend eine in Schrift oder Tradition wurzelnde Satzung Ln Frage zu stellen — — und 8*