Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1843
- Issue
- 8 (21.2.1843)
- Article
- Das rabbinische Judenthum
- Date
- 1843-02-21
- Page
- Spalte 115-116 (sequence 2)
- Language
- German
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115 Das rabbinische Iudenthum. Abverlangtes, aber ungedrucktes Botum vom Rabb. Fasse!. 116 Satzung (ad 2). Mit der Bildung streitende Grundsätze giebt es überhaupt im Iudenthum nichts (aä 1.) 4. „Ob ein Mann, welcher eine freie, wissenschaftliche jüdisch-theologische Ueberzeugung gewonnen hat, sie vertritt,- und ihr Anerkennung zu verschaffen strebt, berechtigt ist, das Rabbinerawt in einer jüdischen Gemeinde zu versehen, oder von demselben fern gehalten werden muß?" Sind die Worte, welche er veröffentlicht, nicht gegen die Dogmen des rabbinischen Iudenthums, sondern nur gegen einzelne Satzungen, oder auch gegen die Dogmen, aber nur , Ln Form einer wiffenschastlichen Untersuchung gerichtet, so bleibt er immer fähig das Rabbineramt zu versehen. Gehet aber aus seinen veröffentlichten Worten hervor, daß er an einen Grundsatz des rabbinischen Iudenthums nicht glaubt, oder wäre er der Übertretung von Satzungen überwiesen, so muß er vom Rabbineramte fern gehalten werden, (ad 2.) Wobei ich mir aber zu bemerken erlaube, daß sehr wichtige Gründe sein müssen, einen im Amte stehenden Rabbiner davon zu entfernen, oder zu suspendiren; möge es auch geschehen, von welcher Partei es immer wolle. (Iore Deah Abschn. 245. §. 22.) Und nun will ich auch, Ihrem Wunsche gemäß, meine subjektiven unmaaßgeblichen Ansichten über die mir zur Beurteilung vorgelegte „Darstellung-des Sachverhältnisses von Hrn. S. A. Tiktin, Oberrabbiner zu Breslau, dd. Juni 1842" aussprechen. Versteht sich, nicht Betreffs des eigentlichen Streites, sondern nur insofern Meinungen da ausgestellt werden, die für ganz Israel von Bedeutung werden können. Ich selbst glaube fest, wie oben bemerkt, an die Göttlichkeit der talmudischen Tradition, und zwar nach den Worten des weisen H i L l e l s zu jenem Neubekehrten, der die mündliche Lehre anzuerkennen anstand: „Mußt du doch hinsichtlich der schriftlichen Lehre meinen Worten vertrauen, so glaube denn auch, was ich dir von der mündlichen Ueberlieferung sage"'(Sabbat fol. 31 a). Auch neige ich mich zur Ansicht Mai m o nid es, daß nicht die Gesetze durch die Exegese allein entstanden, sondern traditionellen Ursprunges seien, und die Hexausdeutung aus der Bibel, mehr mnemonisches Mittel war. Denn aus exegetischen Ansichten allein, mögen auch die allgemeinen Regeln derselben traditionell sein, entsteht kein solches Gebäude wie das rabbinische Ceremonialgesetz. Bemühet man sich nun, diese Regeln unlogisch zu nennen, und das exegetische Bewußtsein als ein getrübtes darzustellen, so wird man um so mehr gezwungen sein, den größten Theil dieser Gesetze selber als traditionell zu betrachten. Wer aber mit Nachmanides annimmt, daß die bloße Exegese der Rabbinen Gesetze geschaffen habe, wird zugeben müssen, daß die Rabbinen hierin, nur von der ihnen zustehenden Machtvollkommenheit Gebrauch machten. Wie sie dieß thaten, ob zum Nutzen und Heil Israels, dazu gehört ein anderer Maaßstab, als die subjektive Ansicht eines Einzelnen, oder die allgemeine Meinung der Gegenwart, der so häufig das richtige Verständniß der Vergangenheit abgeht, oder die von einigen fremden Ausgeburten mittelalterlicher Finsterniß, 'auf den gelammten Rabbinismus schließt. Ich bekenne mich also durchaus nicht zur Ansicht Derer, die den Talmud verläugnen, seine Autorität untergraben, ja sogar lächerlich zu machen suchen, das Heilige und Ehrwürdige niederreißen, und Alles und Jedes auch dem Wesen nach neologosiren wollen; nach deren System kein traditionelles Iudenthum wehr bestehen würde. Dieses Treiben führt gerade zu jenem Stillstand, von dessen Bekämpfung es zunächst ausgegangen ist. Denn mit dem Mosaismus allein können wir'keineswegs auslangen, da es auch hier der Buchstabe wäre, der alles Geistige tobtet, und Alles ein Starres, Festes, Unabänderliches, das durchaus keiner Vervollkommnung fähig wäre. Schon die Reinigungsgesetze bei Berührung eines Aases z. B., die im Sinne des Mosaismus für uns noch immer bindend wären, und für die Karäer es wirklich sind, das Verbot des Bartabnehmens, das nach) dem mosaischen Sabbatgesetze notwendige Verharren an diesem Tage in Finsterniß und in der Kälte, u. a. m. wiegen weit auf alle rabbinische Erschwerungen. Darum, wie gesagt, nur die rabbinische Autorität allein bedingt die Möglichkeit eines geistigen Fortschrittes im Iudenthum. Ich zähle mich aber auch nicht zu Jenen, die keine Kenntniß haben von der Zeit, in der sie leben, und von dem, was sie fordert, die in längst entschwundenen Jahrhunderten denken, empfinden, und wirken, als lebten wir noch in barbarischen Zeiten, abgesondert und abgeschlossen von allen Kreisen der Völker, und so dem starren Festhalten an Allem, was alt ist, huldigen, und nichts Neues, wenn auch nur der Form nach, wollen aufkommen lassen. Ein solcher Geist der Finsterniß wehet in der „Darstellung". Auf die Verschönerung des Gottesdienstes, und auf das Halten deutscher Predigten, wird als auf eine Neuerung hingedeutet. (S. 7.) Welchen Begriff haben diese Herren von Neuerungen? Ich gestehe selbst, daß wirklich Neues im Glauben Israels nicht aufkommen könne, daß das Neue diesem uralten Glauben nicht angehöre, so wie auch in der uralten Natur nichts Neues unter der Sonne geschehen kann. Aber es giebt da wohl Manches, von dem der beschränkte, kurzsichtige Mensch zu sagen pflegt: „Siehe das ist neu"; allein es war schon von'jeher also" (Prediger J, 10), nur ist es im Laufe der Zeiten vergessen worden. Wie, braucht man mehr, als die h. Schrift zu öffnen, um zu sehen, daß es das angelegentlichste Geschäft Davids und Salomos war, den Gottesdienst durch Choralgesänge und Tonkunst zu verherrlichen? Braucht man mehr, als einen Blick in den Talmud und in die Ritualbücher zu werfen, um zu erfahren, daß auch bei Leichenbegängnissen Gesang und Musik üblich waren? (KetuboL fol. 46. Orach Chajim Abschn. 325. §. 15 und Abschn. 547. §.2., Lore Deah Abschu.