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Der Orient · 1841-11-13 · Heft 46 (13.11.1841) · p. Seite 289

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 46 (13.11.1841)
Article
Dresden: klare Schilderung der Gemeindezustände ...
Date
1841-11-13
Page
Seite 289 (sequence 3)
Language
German
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289 der Unterschied liegt nur im Tone, die Sache bleibt dieselbe. Die Unterrichtsweise einer guten Elementar- oder Bürgerschule wird, wenn diese ihrem Zwecke, fromme Menschen und wackere, tüchtige Bürger zu erziehen, entsprechen soll, stets der Art sein müssen, daß immer die konfessionelle Religion hervorgehoben werde. In einer Elementarschule muß jeder Unterricht Religion, jedes Unterrichtes letzter Zweck muß Erkenntniß Gottes, nach der Lehre der betreffenden Eonsession sein, alle Wendungen müssen immer wieder auf sie zurücksühren, wobei es mitunter trotz der Umsicht des weisen Lehrers ohne Polemik nicht ablaust. Und gerade dieser scheinbar indirecce Religionsunterricht, diese Verwebung der Religion mit allen Gegenständen des Denkens, ist weit wirksamer und nachhaltiger, als der eigentliche Religionsunterricht, und der Widerspruch, in dem die christliche Lehre mit dem danebenhec laufenden jüdischen Religionsunterrichte stehet wird entweder sich zu Gunsten jener lösen, oder das Kind zu Zweifeln und endllch zu demoralisirender Gleichgiltigkeit führen, und dasselbe zu einem eben so schlechten Bürger als Israeliten machen. Ein großes Hinderniß ferner bilden die Sabbat- und Festtage. Die durch den Besuch christlicher Schulen vecanlaßte Entheiligung derselben greift tief in die Seele der Religion ein. Die Kceuzschule, als höhere Anstalt für künftige Gelehrte, deren Schüler schon die Elemente überwunden haben müssen, und von denen man auch Privatfleiß erwarten darf, kann Ausnahmen vorn Schulbesuch zu Gunsten ihrer jüdischen Schüler gestatten, wie ihr auch das Lob ihrer Humanität und der zartesten Berücksichtigung ihrer Zöglinge jüdischen Glaubens zuerkannt werden muß. Nicht so die Elementar- und Bürgerschule. Sie kann, ohne die Disciplin der Schule und das Wohl der jüdischen Zöglinge selbst zu gefährden, den Letzteren nicht die doppelte Schulfreiheit an jüdischen und christlichen Sonn- und Festtagen zulassen. Das Kind muß sich also bequemen, an Sabbat- und Festtagen, statt in der Synagoge durch Gebet und Predigt den Tag zu heiligen und sich zu erbauen, in der christlichen Schule ihn zu profaniren, sich in Nichtachtung und bald in Entheiligung desselben zu üben. Wenn die Kinder aber nicht ins Gotteshaus geführt und zur Gottesfurcht erzogen werden, wozu dann ein Gotteshaus? da es ja heißt: durch der Kinder und Säuglinge Lallen befestigest du dein Reich. Ist das Gebet derer, die in der Synagoge mit ihrem Munde den Sabbat heiligen und ihre Kinder in der Schule denselben faclisch entweihen lassen, nicht mehr Hohn als Verehrung Gottes? — Die freudigsten, dem Gemüthe wohlthuendsten Momente der Religion, Ruh- und Festtage, gehen dem jüdischen Kinde christlicher Schule Herz- und freudlos vorüber, und nur die Beschränkungen, die seine Religion ihm aufeclegt, empfindet es: mit Freuden sieht es dagegen,den christlichen Sonn- und Festtagen entgegen, da sie ihm Ferien bringen: es besucht selten die Synagoge, lernt weder seine Gemeinde, noch den gottesdienstlichen Ritus derselben kennen, nimmt nicht Theil an deren Andacht und Erbauungen. Wie soll da die Seele des Kindes nicht von Juden und Judenthum zurückgeschreckt, statt zu ihnen geführt werden. Auch ist nicht zu übersehen, daß das stolze Bewußtsein, einem anerkannten Institute feiner Glaubensgenossen seine Bildung und Grundlage zum künftigen Berufe zu verdanken, das Judenthum in den Augen des Kindes lieb und werth macht; während dos jüdische Kind, welches diese Segnungen nicht kennt und seine Bildung von der christlichen Schule herholt, scheel und vornehm auf das Judenthum herabblicken lernt. — Ein trauriges Lächeln zwingt jedem wahrhaften Juden der Vorschlag ab, neben dem Besuche chri stlicher Schulen eine israelitische Religionsfchule so nebenher laufen zu lassen, wohl nur um dem Scheine zu genügen. Abgesehen von der Schwierigkeit, die Stunde heraus zu finden, die mit der Unterrichtszeit der vielen von jüdischen Kindern zu besuchenden christlichen Schulen nicht collidire, von der Schwierigkeit eines gleichmäßigen Religionsunterrichtes für so viele an Begriffen und Jahren so verschiedene Kinder: welche Achtung soll denn das israelitische Kind gegen seine Religion hegen, wenn sie nicht einmal den profanen Gegenständen gleich steht, sondern ihm gleichsam als Zugabe gegeben wird? Woher soll denn Lust und Liebe und ein freudiges Gemüth in der Religionsstunde kommen, wenn das Kind mit vielen Ausgaben aus der Schule entlasten, wieder von Neuem in die jüdische Neligionsstunde gehetzt wird? Da wird die Regilion nicht Geistespflege, sondern Plagegeist des Kindes. — Die israelitische Religion kann ferner, da sie nicht Staatsreligion ist, nur durch die ihr und ihren Bekennern innewohnende Ueberzeugungskrast sich aufrecht erhalten; sie fordert daher mehr als Eine, im höheren Grade gründliche Erkenntniß; sie stand und steht in Opposition gegen sie betreffende Vorurtheile, gegen Angriffe mancher Böswilligen und halb oder falsch Unterrichteten, daher muß die Kraft ihrer Bekenner stets zum geistigen Kampfe gestärkt und gestählt werden, und muß der Unterricht in derselben der Art sein, daß die Kinder künftig mit scharfen Augen in Religionsangelegenheiten sehen und untersuchen können und sich nicht durch irgend gehässige Insinuationen irre leiten lassen. In der israelitischen Schulanstalt wird dafür gesorgt, daß die Kinder die Gebete, den Pentateuch, die ersten Propheten, die Psalmen, und die nicht allzu schwierigen Stücke der letzten Propheten, in der Ursprache lesen, vollkommen übersetzen und grammatisch und sächlich erklären können. Ja, sie erhalten Unterricht in Raschi's Kommentar zum Pentateuch (mit Auswahl), um sie an das Lesen der unpunktirten rabbinischen Schrift und das Verstandniß

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