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Der Orient · 1841-11-13 · Heft 46 (13.11.1841) · p. Seite 288

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Journal
Der Orient
Volume
2 (1841)
Issue
Heft 46 (13.11.1841)
Article
Dresden: klare Schilderung der Gemeindezustände ...
Date
1841-11-13
Page
Seite 288 (sequence 2)
Language
German
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288 2 Schächter, 2 Vorsänger, 2 Kirchendiener, Chordirectoc und Chorpersonal„ die auf Entschädigung Seiten der Gemeindemitglieder angewiesen seien, geklagt. Was ist nun von diesen Men überflüssig? Bisher hatte die Dresner Gemeinde stets 2 Schächter; glaubt man nun mit einem auskommen zu können, und bestätigt sich dieß — was aus manchen Gründen noch zu bezweifeln ist — so steht es frei, wenn einmal einer 'abgeht, ihn unersetzt zu lassen; aber die Dresdner Gemeinde wird doch wohl nicht so unerhört handeln sollen, einen seit vielen Jahren im Amte Fungirenden abzusetzen? Wie würde dieses mit der bisher tadellosen Zuverlässigkeit derselben vereinbar sein? Sind 2 Vorsänger — besser Vorbeter — zu viel? Wer näher mit den betreffenden Verhältnissen bekannt ist, weiß, daß unmöglich, in einer so großen Synagoge, eine Person zugleich das anstrengende Amt des Borbeters und das des Vorlesers aus der heiligen Schrift an Sabbat- und Festtagen versehen kann; es ist daher ein Vorleser nothwendig. Dieser versieht zugleich das Vorbeteramt an Wochentagen und ersetzt den Vorbeter, in Behinderungsfällen an Sabbat- und Festtagen. So ist es in allen Gemeinden, und sonst es auch hier. Er wird ferner wissen, daß die Einkünfte 'Beider, den erst von der Zukunft erwartenden Gehalt aus der Gemeindekasse mit eingerechnet, nicht so hoch kommen, als die Besoldung Eines Vorbeters in vielen andern großen Gemeinden beträgt. Von den 2 Kirchendienern gilt dasselbe. Sie sind beide nur auf Accidenzien angewiesen und beide nothwendig, da die Amtsverrichtungen so heterogener Art sind, daß sich unmöglich einer zu beiderlei zugleich eignet. Was den Chordirector und dos Chorpersonal betrifft, das auch überflüssig sein soll, so ist zu bemerken, daß eine Unwahrheit behauptet worden. Weder der Erstere noch der Letztere ist auf Entschädigung Seitens der Gemeindemitglieder angewiesen, noch übermäßig, noch kostspielig. Das Chorpersonal besteht aus Freiwilligen (worunter die meisten Zöglinge der israelitischen Schulanstalt) bis auf drei, von denen zwei a 8 Thlr. und einer, der noch einen kleinen Dienst damit verbindet, 12 Thlr. jährlich erhalten. Der Chordirector erhält jährlich 72 Thlr., wofür derselbe das Chor einstudirt und an Sabbat- und Festtagen, Morgens und Abends und bei besonderen Feierlichkeiten in der Synagoge fungirt nnd für das Chor componirt. Also' Summa 100 Thlr. Wir glauben kaum, daß ein so billiges Chorpersonal in Deutschland existirt. Und ist es dann überflüssig? Hebt es nicht den Gottesdienst? Gereicht es uns nicht bei allen Besuchern der Synagoge, ohne Unterschied des Glaubens zur Ehre, daß wir einen wohlgeordneten, anständigen und der Zeit angemessenen Gottesdienst haben? Kein Gemeindemitglied wird wohl ernstlich wünschen, daß man, um 100 Thlr. jährlich zu ersparen, das den Gottesdienst hebende und ehrende Chor aufheben solle. Es heißt ferner: „daß die Gemeinde für eine israelitische Schute zu sorgen habe, die bei so vortrefflichen christlichen Anstalten gänzlich überflüssig sei." Dieß beweist nur, wie man das zu schätzen weiß, was man entbehrt, aber den Werth dessen, was man besitzt, verkennt. „Die israelitische Schule ist überflüssig!" So sprach man nicht, als vor 5 Jahren noch die israelitische Schuljugend zwei jüdische Schulen besuchte, deren jeder Ein Schullehrer Vorstand, dessen kärgliche und precäre Einnahme Gedilfen zu nehmen nicht erlaubte. Da konnte dieser Eine bei allem Eifer den an Fähigkeiten und Alter verschiedenen Schülern von 5 bis 14 Jahren unmöglich genügen. Damals fand das Streben des Herrn Oberrabbiner Dr. Frankel, eine wohl geregelte israelitische Schulanstalt zu begründen, bei allen Gemeindemitgliedern vielen Anklang. Sie besteht nun fast 5 Jahr, hat sich mit der göttlichen Hilfe ehrenvolle Anerkennung erworben, und ehrt unsere Gemeinde —- nun wird sie auf einmal überflüssig. Es gereicht denen wirklich zum Vorwurf, die sich deren Notwendigkeit erst demönstrirerr lassen müssen. — Wir wollen es thun. Die Aufrecht- Haltung der Religion, die fortschreitende Intelligenz, die zu bezweckende Einheit der Gemeinde, die Erleichterung des Unterrichts für den Mittelstand, fordern zur Erhaltung der israelitischen Schulanstalt auf. In einer christlichen Schule wirken Umgang, Unterrichtsweise, Mißverhältnisse auf das Gemüth des israelitischen Kindes so nachtheilig ein, daß ihm nothwendig endlich die Lust am Judenthum, welches für eine große Idee große Opfer verlangt, wahrend von anderen Seiten sich Freude und Gewinn dabietet, verleidet werden muß. In Elementar¬ oder Bürgerschulen, von deren Zöglingen man noch keine höhere Einsicht erwarten darf, wird es an Neckereien der Christenkinder gegen ihre israelitischen Mitschüler so lange nicht fehlen, als noch der Jude dem Christen staatsrechtlich nachgesetzt ist. Bald fragen die Kinder verwundert, warum der Judenknabe am Sonnabend die Schule nicht besuche, oder doch nicht schreibe; oder thut er dieses, so giebt es entgegengesetzte Fragen; bald giebt die Entfernung vom Religionsunterrichte zu Neckereien Anlaß; bald sind es Vorurtheile, welche die Kinder vom elterlichen Hause mitbringen. Es ist dieß Alles dem christlichen Kinde sehr zu verzeihen, aber der arme Judenknabe fühlt sich oft verlassen, gekränkt, und kann nur in dem Judenthume die Ursache dazu finden. Die Vorsicht auch der weisesten Lehrer ist darin fruchtlos, denn diese Mißhelligkeiten wiederholen sich so oft, daß der Lehrer und sein jüdischer Schüler es am Ende für besser finden, die Unarten der christlichen Mitschüler ungeahndet zu lassen, als durch immerwährende Rüge die Sache zu verschlimmern. Wer dieß nicht glaubt, der frage nur diejenigen Juden, welche christliche Elementar- und Bürgerschulen besucht haben, oder die jüdischen Aeltem, deren Kinder noch solche besuchen, die Schulen mögen vornehm oder gering sein,

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