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Der Orient · 1841-06-19 · 25 (19.6.1841) · p. Spalte 371-372

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Journal
Der Orient
Volume
1841
Issue
25 (19.6.1841)
Article
Ueber die Pijutim
Date
1841-06-19
Page
Spalte 371-372 (sequence 2)
Language
German
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371 Stimmen über die Pijutim. Dav. Abudraham. genssprüche zu trennen, so gehört dieses und Äehnliches leider noch immer $ir den Verboten, welche die Menschen noch immer mit Füßen treten, und die jetzige Generation scheint noch immer nicht Empfänglichkeit genug zu haben, um einer Zurechtweisung hierüber Gehör zu-schenken." — b) Josef Äibo '(1412), Dieser Religionsphilosoph der spätem spanischen Periode äußert sich über unfern Gegenstand in seinem Werke Ikkarim Abschn.IV. v. 23 in folgender Weise: „Schon aus dem Vorhererwahnten geht klär und deutlich hervor, daß es nicht einem Jeden gestattet ist, Worte nach eignem Gutdünken in das tägliche Gebet -einzuschalten, UM wie weit weniger ist es erlaubt, im Gebete Gott Eigenschaften beizulegen, die sich nicht im Worte Gottes finden, was auch die Schrift verbietet: sei nicht vorschnell mit deinem Munde, und schütte dein Herz nicht in eitlen Worten vor Gott aus . . Ich stimme daher dem Zb n Es c a in Allem, das er in seinem Kommentar zu dieser Stelle gegen die Pijutim so kräftig und trüftig anführt, völlig bei und bemerke nur noch, daß Alles so einleuchtend ist, daß es kaum meiner Bestätigung bedarf." i) Samuel bi Medina *) (Naschdam) (1560). In dem Rechtsgutachten dieses Mannes zum Tor Orach Chajim c. 34 heißt es über unfern Gegenstand: Auf die Anfrage der deutschen Gemeinde von Saloniki, ob sie wohl ihren herkömmlichen Brauch verlassen und die Liturgie der Spanier aufnehmen darf, erwiederte dieser wie folgt: „Oesters sei es sehr wohl .gethan,'die Sitten der Väter streng beizubehaltenallein dies gelte nur, wo sie wirklich zur Verhütung des Leichtsinns dienten. Dieses habe aber auf die Gebete keineswegs Bezug, indem an den alten Grundgebetm auch die Spanier nichts geändert hatten. Der ganze Unterschied bestehe darin, daß die Spanier, die vielen eingeschobenen Gedichte und Lieder verwerfen, deren Weglassung eine wahre Wohlthat fti, da sie m schlechtem Style verfaßt sind., und nur die Wenigsten sie verstehen könnten. Schon Jdn Esra hat gelehrt, daß man im Gebete nur Salomo und Daniel, sowohl rücksichtlich der Reinheit des Styles, als der Kürze, sich zu Mustern nehmen müsse, das allzuviele Beten sei nur Zeitverderb. Das ist auch die Meinung des Maimuni. Daher ist die Weise der Spanier, die höchstens noch die klaren und schönen Gesänge eines JehÜdä ha-Le vi, S al0m 0 ben G abi co l, Ibn Es ra aüfnehmen, bei Weitem vorzuziehen. Sie allein beten verständlich, bei den Andern versteht oft der Vorbeter nicht einmal den Inhalt der Worte, die ec vorträgt. 1). Medina rßHD ist ein spanischer Familienname, von dem Namen einer r&iaH ^v.gl, Med i na in Vall-adolid) entnommen. Meriachem b. Serach. Ribasch. FosefAlborc. 372 | , | Fast paffe hierauf die Vermahnung Jesaja's: „Wer s fordert dies von Euch, meinen Tempelhof zu zertreten!" \ j) Moses Minz (lö70). [ Dieser Gelehrte sagt in seinen trefflichen Rechtsgut- L achten Enn» norra) I. n. 87 S. 131b die j trefflichen nvch heute anwendbaren Worte: „Die Ge-; nreinde moK die Pijuttm Wbchalttn, der Einzelne aber k der sie nicht betet, verdient Aufmunterung". — f 1c) Josef Karo (1575). Dieft allgemein in hohem Ansehen stehende Autorität sagt in ihrem Bet Josef zu Orach Ehajim e. 68: „An einigen Orten unterbricht man die Schema- Segenssprüche wegen der Pijutim. Es ist aber weit richtiger, daß man diese nicht bete, indem sie eine unerlaubte Unterbrechung veranlassen." l) D a vid ben Simra (Radbas) (1600). Dieser sagt in seinen Rechtsbescheiden (nrh nwn) III. n. 645: Auf die Frage über die hinzugefügten Klagegebete, gewöhnlich Kecobot genannt, welche an den drei Sabbaten vor dem Tempelzerstörungstage gebräuchlich sind, inwiefern man Recht daran rhut, sie beizubehalten, oder sie zu entfernen, antwortet er wie folgt: „Wohl dem, der solche Dinge abbringt! Gottlob, hat auch dieser Gebrauch in Egypten aufgehört; auch die Mo stnxab beachten ihn nicht. Wie sehr haben uns unsere Lehrer die Klage und das Weinen am Sabbate verboten, um wie viel weniger ist es erlaubt, Klagelieder zu sagen und an . die Zerstörung zu erinnern, um das Weinen erst zu erregen! .... Die Verfasser derselben aber mögen wohl weniger Gesetzeskundige denn Dichter gewesen sein, wie dies auch Maimuni in. seinem Buche der Gesetze, in Bezug auf den Verfasser der Asharot, Salomo ben Gabirol, sagt ... Wer daher einen solchen Gebrauch abschaffen kann, thut wohl daranz jedoch auf friedlichem Wege, denn nichts kann dem Streite gleichkommen. So viel ist gewiß, daß wir auf den Gebrauch nicht zu achten haben, denn schon Jow-Tob ben Abraham sagt, daß es in Bezug auf einen gesetzwidrigen Gebrauch nimmer auf die Ansicht desjenigen Lehrers ankommen müsse, der zur Zeit sei; nur nach dem Geistlichen unserer Tage haben wir uns zu richten." m) Menachem Asarja aus Fano (1626). Dieser Gelehrte sagt in seinem Werke nriDNDrroj? (Zehn Abschnitte) I. n. 31 S. 22 b und in dem dazu gehörigen Eommentar »TOT T, zu dieser Stelle: T ext . . . „Ein Gebet in nicht hebräischer Sprache, aber mit zerknirschtem und andachtsvollem Herzen verrichtet, har den Vorzug vor einem Gebete in hebräischer Sprache, das andachtslos gehalten wird". Jad Jehuda im Commentar zu dieser Stelle: „Besonders anwendbar ist dieses auf die 'Pijutim, deren Sinn schwer gefaßt wird, daß selbst die Gelehrten erst darüber studiren müssen, bevor sie einen, wenn auch nur vermeinten

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