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Der Orient · 1841-03-27 · 13 (27.3.1841) · p. Spalte 189-190

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Journal
Der Orient
Volume
1841
Issue
13 (27.3.1841)
Article
Ueber den Kanon
Date
1841-03-27
Page
Spalte 189-190 (sequence 3)
Language
German
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189 Ueber den Kanon der jüdischen heiligen Schriften. Ueber die verloren geg.anger:en Schriften 19Ü den zu denken, ist sicher in jeder Beziehung unwahrscheinlich. Es ist überdies hier ja auch nur von Gesetzen und von einem Bündnisse hauptsächlich die Rede. Wir kommen darum nur annehmen, daß Josua. zu den Gesetzen in der „Lehre Mosis" neue hinzugefügt habe; und desgleichen ist mit dem übrigen Inhalt von ihm verfahren worden. ,Von einem ähnlichen Zusatz lesen wir 1 Sam. 10, 25, den Samuel gemacht haben soll. Er hat, heißt es daselbst, ein Regiecungsgesetz vor dem Volke verlesen, es in das Buch ("W2 mit dem Artikel) eingeschrieben,und es vordem Ewigen,also inderVundeslade niedergelegt, das überdies hier als bekannt betrachtet wird, kann nichts anderes gewesen sein, als eben das bekannte Buch der Gesetze oder der Lehre. Auch David und Salomo erließen Gesetze und verordneten Gebräuche, und wir irren wohl nicht, wenn wir behaupten, daß auch diese Gesetze und Gebrauche zu den andern, die sich im Tempel befanden, geschrieben wurden in das Buch der Gesetze. So 1 Sam. 29, 25 über die Beutevertheilung; 1 Chrom 15, 16 über die Levitenordnung, die nach 2 Chron. 35, 15 verzeichnet gewesen zu sein scheint; 1 Chron. 28, 11—19. 24, 3. 23, 6; über die Tempelgerathe 2 Chron. 8, 14, das schriftlich aufbewahrt wurde, und noch zu Josias Zeiten existirte und angeführt wird, vergl. 2 Chron. 35, 4. Von diesen allen Gesetzen ist uns nichts, wenigstens nichts in der Form, wie es ursprünglich von den verschiedenen Verfassern herrührend für sich bestehend ausgesehen haben mag, übrig geblieben. Wir baben keine schriftliche Verordnung, die doch noch zu Zosias Zeit vorhanden, von David oder Salomo angeftrtigt, und mit diesen Namen verzeichnet; nicht das Regierungsgesetz von Samuel; denn daß dieses nicht die Worte sind, die Samuel zum Volke von der Regierungsweise des Königs gesprochen, 1 Sam. 9, 10—-21, gehet schon, abgesehen davon, daß es unwahrscheinlich wäre, eine solche ominöse Prophetie, und noch dazu als ein Gesetz in der Bundeslade auszubewahren, auch daraus hervor, daß nach dem Berichte 1 Sam. 10, 25 ein rntel üDttfD, nicht aber das ödwd, wie die Rede Samuels, nach 9, 11, genannt wird, vor Gott niedergelegt wurde. Es ist uns keines dieser Gesetze in seinem ursprünglichen Verhaltniß und in seiner ursprünglichen Gestalt erhalten worden, gleichwohl aber wissen wir, daß sie alle in einem Buche verzeichnet waren, und in der Bundeslade früher in der Sristshütte und später dann wohl im Tempel aufbewahrt wurden. Aus einigen Stellen Haben wir zugleich ersehen, daß dieses Buch unter dem Namen lex Mosis cjdftkte. Es würde nun, beiläufig gesagt, mehr als Conjectur sein, wenn wir annehmen, daß das aufgefundene Buch unter Zosias, das so viel Aufsehen erregte, nichts anderes als eben dieses Buch sei, zumal doch Gesetze des D. u. S., die wir nicht haben, angeführt werden. Wir würden mit, einem Mal all den Schwierigkeiten entgehen, die die biblischen Exegeten bald zur Annahme verleitete, daß es ein Autograph von Mosis ser, bald daß der Pentateuch jetzt erst interpolirt wurde. Der Pentateuch, wenn er einmal vor dem Volke veröffentlicht wurde, mußte in Vieler Hände sein, und konnte nicht solches Aufsehen - erregen; ein Autograph aber anzunehmen, ist wahrlich eine etwas zu starke Iumuthung. Nach unserer Annahme hat das aufgefundene Buch nichts mit dem Pentateuch, der damals Vielen oder Niemanden bekannt gewesen sein mag, zu theilen; es mag jenes Gesetzbuch, das sonst im Tempel lag, durch die götzendienerische Regierung des Manasse, der an die Stelle der Bundeslade im Heiligthume ein Bild setzte, bei Seite geschafft worden sein. Es wurde wieder hervorgesucht, ausgefunden und erregte durch die Flüche, die es enthielt, Furcht und Schrecken, dem Könige und dem Volke. Doch zur Sache; dieses Buch lex Mosis, das seinem ganzen Umfange nach, aus uns unbekannten Gründen, dem Volke nicht zugänglich gemacht wurde, befand sich im Tempel, und wurde, wie die Berichte andeuten, bei Zerstörung desselben, ein Raub der Flammen. Nach der Rückkehr aus dem Exil restaurirte Esra den alten Gottesdienst, und stellte nach dem Vorbilde der alten Zeit durch unbekannte Mittel auch die Tempelbibliothek, namentlich das Buch der Lehre Mosis her. Dieses hat dann^die Veranlassung gegeben zur Sagenbildung, und auf dieses Faktum deuten alle Notizen hin. Im Buche Esra ist daher auch immer der Ausdruck und die Redeweise, nicht speciell von dem Pentateuch, sondern von dem Gesetze gebraucht; so wird Esra der Hersteller der Gebote des Herrn und seiner Gesetze in Israel genannt, vergl. Esr. 7, 11 u. a. v.. St. Nach Nehemia 8 soll Esra an den Festtagen der Laubhütten vor dem Volke das ganze Buch der Lehre Mosis vorgelesen haben, was doch füglich von dem ganzen Pentateuch, mit Inbegriff der weitläufigen Erzählungen nicht behauptet werden kann. Offenbar muß also hier an ein besonderes Buch der Gesetze, das Esra restaurirte, gedacht werden» In der That wird wirklich Neh. 8, 15 aus demselben Buche, das Esra vorlas, ein Vers citirt, der sich in dem gamen Pentateuch nicht findet. Es muß daher angenommen werden, daß Esra das Buch der Gesetze, das sich im Tempel befand, wiederhergestellt habe, und auf dieses ist dann auch jene Notiz in der Apocalypsis Esra zu beziehen. Es. kann leicht möglich dasselbe Abtheilungen oder Abschnitte gehabt haben, die mit der genannten Anzahl Bücher, nämlich 204 in der That congruiren. Dabei kann uns durchaus nicht auffallen, daß dergleichen Abschnitte Bücher genannt werdenweil eine solche Benennung häufig um diese Zeit vorkommt. So wird vom Berosus beim Alexander polphist. denn Noah zehn Bücher und von der saracenischen Chronik dem Set 50 Bücher zugeschrieben (vergl. Sextus Senensis bibl. Seth; Sganibal. Archiv IVoe), welche

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