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Der Orient · 1841-03-13 · 11 (13.3.1841) · p. Spalte 149-150

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Journal
Der Orient
Volume
1841
Issue
11 (13.3.1841)
Article
Ueber den Kanon
Date
1841-03-13
Page
Spalte 149-150 (sequence 3)
Language
German
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149 Ueber den Kanon der jüdischen heiligen Schriften, eine kritische Untersuchung. 159 ven unterzulegen. Es würde demnach schon dieser Umstand, daß dergleichen Lieder sich im Kanon befinden, uns bestimmen müssen, außer der Heiligkeit und dem gottesfürchtigen Sinn, der die biblischen Schriften characterisirt, noch ein anderes zu conjiciren, durch das die Bücher und Schriften des Kanons in uralter Zeit in Beziehung zu einander getreten sind. Indessen dieser Beweis gründet sich nur ein für alle Mal auf die Ansicht, daß die erotischen Lieder des Bundes realiter nicht allegorisch sind. Dieses wird jedoch noch nicht von Allen zugestanden; im Gegentheil, die Meinung ist noch sehr verbreitet und wird von vielen vertheidigt, daß die erotischen Gedichte allerdings allegorischen Inhalts sind, und neben der Bulgärbedeutung noch eine apokalyptische haben (vgl. R o se n m ü l l e r 's Morgenland 2 Bd.); da wir aber einmal uns vorgesetzt haben, vorliegende Untersuchung, abgesehen von jeder individuellen Ansicht, zu führen, so müssen wir schon jedenfalls von diesem Beweise abstehen und ihn fallen lassen. Wir haben aber noch ganz andre Gründe, diese Ansicht über den Kanon für ungegründet zu erklären und folglich aufzugeben. Wenn es nämlich nur der heilige Inhalt der Bücher ist, der die Bücher vor dem Untergänge bewahrte, und sie dann von selbst zusammenreihete, so ist es nicht abzusehen, weshalb so viele andere Schriften, die ein gleiches Interesse dem Volke bieten, die sowohl ihrer Verfasser als des muthmaßlichen Inhalts wegen heilig erscheinen mußten, uns verloren gegangen sind. Wir erwähnen nur unter ihnen die Weissagungen des Jddo, des Samaja, des Gab u. v. A. II. Chronik. 12, 15. I Chronik. 29, 29.; die Klagelieder II Chronik 35, 25; und die so oft citirten Annalen. Wenn überhaupt der innere Gehalt nur und die Bedeutung der Bücher zu ihrer Erhaltung beitrug , gewiß diese hier erwähnten Bücher waren uns nicht verloren gegangen. Ein Volk, das die unbedeutendsten Genealogieen, und zwar die selbst mit andern glaubwürdigem in directem Widerspruch stehen, unveränderlich aufbewahrt, kann so leicht nicht durch Fahrlässigkeit seine wichtigsten Documente verlieren. Ein Volk, das eine und dieselbe Thcrtsacke zwei bis dreimal nur in wenigen Variationen erzählt und aufbewahrt, weiß sich Gelegenheit zu verschaffen, wichtigere Bücher zu erhalten. Ueberdies wenn wir den Charakter des hebräischen Volkes betrachten, so dürfen wir wohl mit Sicherheit behaupten, daß alle seine Erzeugnisse Gottesfurcht und Heiligkeit athmeten, weil diese der Grundzug des hebräischen Charakters ist, daß also auch die untergegangenen Werke, auch diejenigen, deren Andenken selbst sich verwischt hat, und die nicht die Berühmtheit als die erwähnten erlangt haben, sich nicht von dm uns aufbewahrten unterschieden. Wenn nun dennoch unterfchiedenttich die einen vorzugsweise vor den andern aufbewahrt wurden, so ist natürlich ein ganz anderer Grund für die Erhaltung, als der in der hier widerlegten Ansicht angegeben wird, anzunehmen. Wir können wohl auch noch andere Beweise gegen diese Ansicht anführen, ebenso auch anders modisicirte Ansichten erwähnen und sie ausführlich widerlegen, indessen es verlohnt sich wohl kaum des Geredes darüber. Alle diese Ansichten sind rein conjecturaliter aufgestellt, und wie aus der Lust gegriffen; wir haben es uns aber zur Aufgabe gestellt, uns von jeder Conjectur fern zu halten. In Sachen des Alterthumes muß man soviel als möglich von jeder Hypothese abstrahiren, weil die Verhältnisse so ganz verschieden sind von den unsengen, und lieber über das was nicht sicher constatirt werden kann seine Unwissenheit eingestehen. Wir lassen darum hier alles auf sich beruhen, vermeiden es, eine Grundansicht aufzustellen, und halten uns nur an dem Thatbestand. Bei vorliegender Untersuchung ist für uns indessen nur von Wichtigkeit, das Verhaltniß der Bücher zu einander zur Zeit des zweiten Tempels zu bestimmen. Wie es mit den Büchern vor dem Exil sich verhalten habe, kann dabei von keiner dicectm Bedeutung sein, weil sich die Umstande und Ansichten geändert, und möglicherweise auch die Verhältnisse verschieden sein können. Nur indirekt können uralte Zustände beweisen, und. wir haben sie daher mit Vorsicht zu benutzen. Wiederholentlich bemerken wir, daß wir von den unbegründeten Ansichten über das Zeitalter der Bücher ganz absehen, und uns hier nur an dem Wortsinn halten. Wir setzen indessen, wie sich dieses von selbst verstehet, die Glaubwürdigkeit der angedeuteten Notizen voraus, insofern nicht innere Gründe dagegen sprechen. Bei der Zerstörung des ersten Tempels wurde natürlich der heilige Inhalt desselben ebenfalls ein Raub der Flammen und der Feinde. Daß dabei nun auch Bücher, die sich etwa im Tempel befanden, mit verbrannt wurden und verloren gingen, ist mehr als sicher. In der That deuten auch die vorhandenen Berichte darauf hin. Es erzählt uns mit deutlichen Worten Epipharr ius (de pond. et inens. IV. p. 162 Tom. II opp.) und Augustin (<!o mirab. 11. fin.), daß die heilige Tempelbibliothek verbrannte. Doch wiederum deuten alle Notizen darauf hm, daß sie Esra wieder hergestellt; so heißt es an der zuletzt angeführten Stelle: Esdras dei sacerdos combustam a Chaldaeis in archivis templi restiluit legem. Auch im Buche Esra wird darauf hingedeutet, daß Esra das' heilige Gesetz von Neuem ausgeschrieben habe. So heißt es von ihm „der die Gebote des Herrn und seine Gesetze für Israel schrieb". Esr. 1, 6—10, 11 und 12 „der die Gesetze Gottes kennt". Was er indessen sammelte, und was für eine Bibliothek es war, die er wiederhergestellt, haben wir zuvor hier zu untersuchen. Wir führen die Hauptstelle an, sie befindet sich in der Apoca« Ivpsis Esdrae. Wir haben zwar über dieses Buch 11 *

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