Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1840
- Issue
- 51 (19.12.1840)
- Article
- Das rationale Judenthum ... [Rezension]
- Date
- 1840-12-19
- Page
- 787 (sequence 3)
- Language
- German
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789 Das rationale ^uvemyum von -L)r. UrancoiM/ rnusuueurrc-etn wn .-«smu-um; j* Lehren des Judenthums, denn wo die höhere Einsicht mangelt, rettet nur das gläubige Vertrauen. Dieser Ausspruch wird aber bald in diesen Worten gemildert, „Indessen kann allerdings in den Zeremonialgesetzen eine Veranlassung liegen, welche ihre Uebertretung, und mithin die Gesetzverachtung zur endlichen Folge hat, wenn nämlich die Formen dieser Gesetze im Widerspruch mit der Gesinnung treten, welche die Geschichte in der Menschheit atlmalig heran ge bildet hat. Dann werden diese Gesetze auch nicht mehr bewirken, was sie sollen, und verlieren die Kraft, das Gemüth zu ergreifen, und mit heiligen Empfindungen zu erfüllen." Es kommt nun noch S? 146 die Bemerkung hinzu, „daß im Zeremonialgesetze nur die sittliche Idee vorherrschend sei, die Art aber, wie diese Idee verwirklicht werden soll, hängt von der Bedeutung ab, welche diese oder jene Handlung für die Menschen haben kann." Und endlich wird aus dem allen der Schluß gezogen, „die Sünde des Gesetzverächters besteht in der Nichtbeachtung der Idee des Z er emoni algesetz es," und wieder S. 147 „die Uebertretung des A-eremonialge setz es ist also Sünde, sobald sie aus Nichtachtung desselben entsteht. Nur derjenige darf den Buchstaben des Gesetzes übertreten, der es achtet, und wenn er gegen die Form handelt, doch dem Geiste nach kommt." Der Verfasser wiederholt dann S. 149 nochmals, „daß seine Aussprüche nur an Heterodoxe, keineswegs an Orthodoxe, also an Rationalisten und Gesetzverächter, nicht aber an Rabbanisten, ja nicht einmal an Außenfromme gerichtet sind." Ec sucht dies ausführlich zu motivlren, und theilt endlich S. 150 die Ieremoninlgesetze a) in solche, die für den israelitischen Staat Bedeutung hatten; fo) die eine Nationalerinnerung bedingten) e)deren Zweck war, die Verehrer des wahren Gottes in einer Absonderung von den G ötzendienern zu erhalten und d) die in einem Widerspruche mit der bürgerlichen Einrichtung unsrer Zeit stehen, ein. Dieser Eintheilung folgt nun S. 152 die Erklärung, „So bestimmt nun jedes leichtsinnige Uebertreten eines Zeremonialgesetzes Sünhe und Zeichen des Mangels an positiver Religion ist, so fallt doch jeder Vorwurf weg, sobald man ein Gesetz aus einem der angegebenen Gründe erkennt" und werden die Bestimmungen der Gründe der Einsicht und dem Gewissen jedes Einzelnen wohlweislich anheimgesteltt. S. 153 macht der Vers, den Uebergang zu den Zeremonialgesetzen, welche als noch geltend anzuerkennen sind, und bemerkt, daß wir zu erwägen haben, ob ihre Form einer Veränderung bedarf, daß hierbei die größte Vorsicht nöthig sei, damit nur ja nichts Fremdes m das rein Biblische gebraucht werde, denn was Gesetz sein soll, muß Gott geboten haben. Jedoch scheint uns der letzte Ausspruch des Verfassers nicht ernst, denn wie S. 155 ff. beweisen, nimmt er wieder seine Zuflucht zum Talmud, oder wenigstens zu deffen Geiste, und behauptet S. 156 unter Anderem: „Indem wir nun den Talmud als ein Werk betrachten, das die höchsten religiösen Wahrheiten lehrt (hört!), denen wir uns also auch ohne den Glauben an seine Autorität schon aus Anerkennung seines Werthes unterwerfen würden, wenn nicht seine in jener frühem Zeit vollkommen zweckmäßigen zeremoniellen Vorschriften in einem Mißverhältnisse zur gegenwärtigen Gestaltung unseres Lebens ständen, ist klm, daß wir niemals fehlen, wenn wir ihm in einem oder dem andern Punkte gehorchen, sollte es auch nicht sowohl aus religiöser Ueberzeugung, als aus Nachgiebigkeit gegen den Rabbinismus geschehen." Eine andere diesem Sinne ganz entsprechende Stelle lesen wir S. 158, die wir ebenfalls wörtlich mittheilen müssen. „Wir aber ganz im Gegentheil erkennen die Richtigkeit des Glaubens und der Ansichten der rabbinistischen (soll wohl auch heißen mbbinischen) Juden, die Zweckmäßigkeit der wirklich talmudischen Gebräuche vollkommen an, und so gilt unser System (sie!) auch nur der Belehrung der Heterodoxen, denen wir die Beobachtung biblischer Vorschriften, auch wo sie sich auf Zeremonien beziehen, zur Gewissenssache machen, wobei wir auch den Talmud für eine Quelle echter Religiosität erklären, die wir nicht verlassen, aus der wir nur auf unsere Weise schöpfen wollen." Ob der Vers, aus dieser Quelle Wein oder Wasser geschöpft, wollen wir bald sehen. Das dreizehnte Kapitel P überschrieben: „Die Glaubensartikel." Unser Vers, stellt im Sinne Maimuni's folgende Glaubensartikel auf: 1) Gott ist der Schöpfer der Welr. Er ist ohne Anfang, allmächtig. Er nur ist Gott, außer ihm Keiner. 2) Mose ist der Prophet Gottes, dem der Wille Gottes offenbart worden ist; und diese Offenbarung ist in den mosaischen Büchern die wir besitzen, enthalten. 3) Die Seele des Menschen ist unsterblich. 4) Gott belohnt das Gute und bestraft das Böse. Der Glaube an einen Messias wird zu einer Hoffnung auf ein Gottes reich herabgesetzt, der andern Artikel wird gar nicht erwähnt. Ist dieses nun im Geiste oder Sinne des Talmuds verfahren? Wir werden jedoch auf diese Frage zu kommen noch öfter Gelegenheit haben, und können darum das vierzehnte Kapitel mit der Überschrift „Von den Gesetzen" ruhig überschlagen, da es überhaupt nur eine leere Wiederholung des schon Gesagten ist, und fassen lieber die letzten 25 Kapitel ins Auge, welche, seltsam genug, eine Agende, Synagogenordnung und Anweisung für häusliches Leben der Juden enthalten. In diesem Theile des Buches zeigt der Vers, die größten Jnconsequenzen. So sagt er S. I/O: „es gelten bei der Beschneidung alle talmudische Vorschriften, weil nicht zu bezweifeln ist, daß gerade die Zeremonie sich von Josua an durch Ueberlieferung erhalten hatte." Ist denn aber zu bezweifeln, daß die Zeremonie des und der Gebrauch der Speisegesetze, so wie das Fasten am Versöhnungstage, nicht überkommen sind? Und warum spricht der Vers. S. 179 so empfindlich über die rv^, daß er sich also ausdrückt: „Nichts ist unpassender, als sich unter den Kleidern ein Stück Zeug von einer ersonnenen Form umzuhängen, oder über die moderne Tracht eine alte Toga ungeschickt zu werfen, um nur Fäden anbringen zu können. Es zeigt sich hier das Kleben an dem Buchstaben, wobei der Geist geopfert wird u. s. w." Warum sixirt er nicht den Gebrauch der Speisegesetze, Tefilin und Mesusa, sondern schlüpft ruhig darüber weg, und ignorirt selbst das Fasten am Versöhnungstage? Heißt das nicht im Geiste und Sinne des Talmud verfahren! Wir wollen aber gegen den würdigen Verfasser nicht polemisiren, und ihm nur bedeuten, daß nach unsrer schwachen KenrttuiZ des Talmud, wir in seinem Buche keine Benutzung der talmudischen Quellen gewahren konnten, und wir es über- 51*