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Der Orient · 1840-12-12 · Heft 50 (12.12.1840) · p. 391

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Journal
Der Orient
Volume
1 (1840)
Issue
Heft 50 (12.12.1840)
Article
Stellung der Juden in der Grafschaft Venaissin
Date
1840-12-12
Page
391 (sequence 2)
Language
German
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erscheint, zumal da bei der Verbannung aus Spanien 1793 die Israeliten in die Grafschaft einwanderten und diese Viertel durchkreuzten. Ein außergewöhnliches Regiment lastete von dort ab schwer auf den Juden. Sie lebten für sich, ohne weitern Verkehr mit den Christen, als den ihrer Lebensbedürfnisse willen. Diese Lebensweise hatte einen solchen Einfluß auf ihren physischen und moralischen Charakter, daß sie mehr und mehr entarteten und aus tapfer», muthigen und energischen Leuten, wie man sie zur Zeit der Kämpfe gegen die römische Oberherrschaft sah, Schwächlinge, Kleinmüthige und Maulhelden wurden, wie die Christen der priesterlichen Lander sie haben wollten, damit sie sich besser unter ihre tyrannische Gewalt fügen lernten, und in diesem Zustande des Verfalls und der Erniedrigung verharrten sie langer als fünf Jahrhunderte, unaufhörlich den Beschimpfungen unbarmherziger Papisten zur Zielscheibe. Durch eine Charte, gegeben zu Schloß Montelunar (Adinari), im Jahre der Menschwerdung 1178, am 3. der Nonen des Monats August, vertraute Kaiser Friedrich der Nothbart diejenigen unter den Juden dieser Stadt, welche anerkannt wurden ganz insbesondere der kaiserlichen Kammer zuzugehören, dem Pons, Bischof von Avignon an, damit sie ruhiger sich ausbreiten und unter seinem Schutze sich mehr zu wehren vermöchten, als die übrigen jüdischen Einwohner dieser Stadt, oder die, welche sich in der Folge entschließen sollten, sich dort niederzulaffen, „damit dieser Bischof, sagte der Kaiser, an Unsrer Stadt über sie wache, sich befleißige, sie in allen Stücken zu begünstigen, sie zu erhalten und zu schützen vor jeder Unbill; überdem, setzte er hinzu, fordern Wir die höchste Aufmerksamkeit dahin zu lenken, daß dieselben Juden von den Plackereien der Grafen und Edeln und allen andern Personen wer sie auch sein mögen befreit werden und wollen, daß aus den Händen besagten Bischofs die mit Unsrer Würde verbundene Schutzherrlichkeit genommen werden kann, sobald man die Juden nicht geziemend, billig und leutselig vertritt und verteidigt." — Wir sehen aus dieser 1178 gegebenen Charte, daß die Juden zu Avignon harten und grausamen Quälereien ausgesetzt waren, daß die Klagen dieser Unglücklichen zu den Ohren des Kaisers Friedrich gedrungen waren, daß dieser Fürst, gerührt von dem traurigen Loose der Israeliten und bewegt durch ein natürliches Gefühl der Gerechtigkeit und Menschlichkeit, sie auf eine ganz besondere Weise dem Bischof zu Avignon anempfahl, damit derselbe sie in seinen Schutz nehmen sollte, und sie somit ein wenig Ruhe genössen, bis die Päpste sich der ganzen Grafschaft Venaissin'wieder bemeisterten (1379). Wahrend der Zeit, wo die Priester als Souveraine über die Grafschaft herrschten, waren.die Juden beständig alle Arten von Quälereien ausgesetzt, und wenn sie auch einmal ein Wenig Freiheit zu genießen schienen, so erfolgten solche Erwerbungen nur auf ihr Gold; und nie genossen sie solche Freiheiten lange, wenigstens fand sich bald ein Vorwand, um sie derselben wieder verlustig zu erklären; denn der Religionshaß hatte sich dem'Gemüth dieser Fanatiker zu tief eingebürgert, als daß man die Verfolgten hatte in Ruhe lassen können. In Wahrheit, es hat auf der ganzen Erde für die Juden keinen Winkel gegeben, wo sie hatten in Frieden leben, können. War es in Frankreich nicht noch arger, als in den päpstlichen Staaten? Unsre Brüder lebten hier nur unter einer Art stillschweigender Duldung, und' erschienen, eine Zeit nach der andern, bald verbannt oder zurückgerufen, ganz nach der Laune oder dem Bedürfnisse des Herrschers. In Deutschland wurden sie gleicher Weise verfolgt; Spanien stieß sie ein für allemal aus seinem Schoße; kurz die Juden erscheinen als das j Volk, auf dem eine schwere Eisenhand lastete, um sie nie zur Ruhe und zur Rast kommen zu lassen. Am 22. Juni 1459 bestätigte A n g e G i rald in i ihre Privilegien, Freiheiten und Freistätten, welche die Päpste, Vice- Legaten und Rectoren den Juden von Carpentras bisweilen eingeraumt hatten. Es scheint, als ob Giraldini sie, während der Dauer seines Reclorats, sehr begünstigt hatte, er gestattete ihnen nicht allein als Pachter des apostolischen Hofes aufzutreten, sondern machte sie auch Ehren uns Würden theilhaftig; allein die Stände legten rücksichtlich dieser Verhältnisse die Repräsentation in die Hände des Souverainö, Pius 11. und seine Heiligkeit vernichtete durch seine Bulle vom 25. Aug. 1479 alle die den Juden gemachten Concessionen des Giraldini und verordnete ausdrücklich, daß sie ins Künftige der Begünstigung sich nicht mehr zu erfreuen haben sollten, welche jener Rector ihnen verwilligt hatte. 4) So waren kaum zwei Monate verflossen, als Giraldini sich gezwungen sah, die Juden den Quälereien und Plackereien einer böswilligen und fanatischen Bevölkerung wieder Preis zu geben, die in ihrem unversöhnlichen Hasse nicht abließ von der Verfolgung derselben. Trotz der Verachtung, unter welcher die Juden der Grafschaft Venaissin seufzten, war ihnen dennoch freie Ausübung ihrer Religion gestattet, nur daß sie gewisse erhebliche Erbzinfen zu zahlen hatten. Sie gaben daher dem Culrus Leben und großen Glanz und jeder beeiferte sich, diesen Glanz nur noch mehr zu vervollständigen. Jede Gemeinde (es gab deren vier, zu Carpentras, Avignon, Lisle und Ccwaitton) erwählte alljährlich ihre Gemeinheitsverwalter5), um die Geschäfte des Kahal zu dirigiren und allem, was zum Dienste und dem Unterhalte der Synagoge nothwendig war, vorzustehen. Der Zahl nach gab es zwölf Vorsteher, welche die zwölf Söhne Jakobs oder die zwölf Stämme Israels reprasentirtm, und somit die unauslöschliche Erinnerung an die Macht der Hebräer verewigen wollten. Nichts schöneres gab es in diesen Verhältnissen als einen religiösen Festtag. Alle Gläubigen, Männer und Frauen, festlich gekleidet, strahlten Freude und Lust, vergaßen ihre Widerwärtigkeiten und ihre Sklaverei, wallten in den Tempel, um das Wort Gottes zu hören und sein Lob zu verkündigen. Es war wirklich ein Tag allgemeiner Erleichterung. Hier war nichts von jenem aristokratischem Geiste zu finden, den unsre moderne Gesellschaft und der Standpunkt unsrer Sitten hervorgebracht hat; hier war eine Gemeinschaft von Menschen, die ein und dasselbe Joch niederbeugte, die durch gleiche Gefühle, durch gleiche Bedürfnisse, durch gleiche Interessen bewegt wurden, welche in der freudigsten, süßesten und brüderlichsten Herzlichkeit mit einander lebten; denn der Kummer und das Glück des Emen war ja auch der Kummer und das Glück des Andern. Es war allen israelitischen Einwohnern der Grafschaft verboten, die freien Künste auszuüben, Grund und Boden zu erwerben, oder jedweden Handel zu treiben, wenn er nicht auf Geldwechselei oder auf Trödelei hinauslief. Der Vertrieb neuer Handelsartikel war ihnen durchaus verwehrt. Kurz, um einen richtigen Begriff von der Quälerei und Tyrannei zu haben, unter der die Israeliten zur Zeit der Priesterherrschaft lebten, dürfen wir nur bemerken, daß der Fanatismus selbst den Handlungen, welche einer Verwilligung ähnlich zu sein schienen, einen vollkommen willkürlichen Geist einhauchte. 4) Cottier, Notes hist, concernant les recteurs de Carpentras. 5) Diesen Vorstehern kwaren in der Synagoge ausschließliche Ehrenplätze Vorbehalten, die nur sie und der Rabbine, aber Niemand anders einnehmen durste.

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