Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1 (1840)
- Issue
- Heft 23 (6.6.1840)
- Article
- Damaskus: Europäisierung der jüdischen Blutfrage ...
- Date
- 1840-06-06
- Page
- 174 (sequence 2)
- Language
- German
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174 Hebräer ist verbunden, drei Mal an jedem Tage das christliche Geschlecht zu verfluchen und von Gott seine Ausrottung sammt seinen Herrschern und Regierenden zu erflehen. Ueberdies hat Gott der ganzen hebräischen Nation befohlen, sich in Besitz der Güter der Christen auf welche Art immer zu setzen, sei es durch Betrug, sei es durch List oder mittels Raub." Tract.!V, Cap. 8, Paragr. 2: „Die Hebräer müssen die Christen gleich Bestien anfehen und sie als solche behandeln. Die Hebräer sind nicht gehalten, den Götzendienern weder Gutes noch Böses zu erzeigen; hinsichtlich der Christen sind sie aber verbunden, mit Eifer jedes Mittel, jede Hinterlist anzuwenden, sie zu tobten, und wenn sie sie auch nahe am Rand eines Abgrundes erblicken, müssen sie, sind sie verpflichtet, sie augenblicklich hinabzustoßen." Tract. II. Cap. 1, Paragr. 5: „Die christlichen Machte sind schlechter als alle andere; der Hebräer, welcher einem götzendienerischen Fürsten dient, sündigt; aber wenn er einem christlichen Fürsten dient, wird das Verbrechen viel größer. — Die Kirchen der Christen, als Hauser des Verderbens, als Tempel der Götzendiener, müssen von den Hebräern zerstört werden. Endlich muß das sündenentsprungene Evangelium der Christen verbrannt werden, obwohl sich darin der heilige Name Gottes findet." — Von der Saale, 15. Mai. Daß die mir eingesandten Stellen aus dem Talmud, wie sie hier vorliegen, gerade wörtlich aus dem Talmud übersetzt seien, ist gewiß eine unrichtige Behauptung, obgleich sie dem Sinne nach mit vielen Aussprüchen und Lehren des Talmud und der angesehensten altern Rabbiner übereinstimmen. Ein paar Worte, um über diese Angelegenheit zu einem Urtheile zu gelangen, möchten der Zeit nicht unangemessen sein. — Der Talmud, d. h. die ergänzende Lehre des mosaischen Rechtes, besteht aus zwei sehr verschiedenartigen Bestandtheilen; der eine Theil wird Mischna genannt und bildet gewissermaßen den Text; sie mag in den Jahren 190 oder 220 nach Christi Geburt in ihre jetzige Ordnung gebracht worden sein. Der andere Theil ist eine Art Erklärung und weitere Durchführung dieses Textes und heißt Gemara. Es giebt eine doppelte Gemara, eine kürzere, von den jüdischen Akademien zu Jerusalem um das Jahr 230-—270 abgesaßt, und eine weitläufigere aus Babylon, aus dem 6. oder 7. Jahrhunderte. Die jerusalemische Gemara wird von den Juden wenig studirt und benutzt, die babylonische aber bildet noch bis auf den heutigen Tag das eigentliche Grundwerk des jüdischen Glaubens und Gesetzes. In der Mischna nun findet sich nicht das Geringste gegen die Christen und ihre Religion; in der Gemara aber, die man übrigens auch vorzugsweise Talmud nennt, laßt sich dies kaum bestreiten; selbst gelehrte Juden haben dies zugestanden. Sicher aber ist, daß die ältesten und bei den Juden am meisten geschätzten Commentatoren der Gemara, z. B. Rabbi Salomo Jarchi (gewöhnlich Rasch! genannt) und Maimonides, die im Talmud unzählige Mal unter verschiedenen Namen, als Ammonitec Kuthäer rc. erwähnten Heiden (gojim) auf die Christen beziehen. — Bekannt ist es, daß die meisten Ausgaben jüdischer Werke, sowol des Talmud als der rabbinischen Exegeten zum Alten Testamente, die in christlichen Landern erschienen, aus Furcht vor der weltlichen Macht verstümmelt sind, und viele oder alle Stellen, die eine zu wilde und rohe Verachtung gegen Christus und seine Religion beurkunden, weggelassen worden sind. Doch sind z. B. in der amsterdamer Ausgabe des Talmud von 1644 fg. verschiedene Stellen wieder ausgenommen worden, die in andern Drucken ausgelassen waren; aber auch hier fehlen einige Worte und Satze. So werden in dem Tractat Jevammoth die Christen Bestien (beheinoth) genannt; in dem Tractat Sanhedrin steht: „Auch den besten Gojim sollst du tödten." Dieses fehlt aber, als doch zu stark, selbst in dieser Ausgabe. Ein eben solches Verfahren ist bei den spätem Ausgaben der rabbinischen Commentatoren befolgt worden; man sehe z. B. die Citate aus Kimchi's Commentar zu den Propheten über die Christen, die in unfern gewöhnlichen Ausgaben fehlen, bei Pococke in einer Anmerkung zur Porla Mosis S. 318—43. Daß die in Konstantinopet, Salonichi und den übrigen Städten des türkischen Reiches, wo die Juden Druckereien besaßen, gedruckten Ausgaben des Talmud alte diese Stellen enthalten, ist höchst wahrscheinlich. Man vergleiche über alle die hier nur angedeuteten Punkte die gründliche und gelehrte Abhandlung über den Talmud von Wolf, in dessen Bibiiolheca hebraica, Bd. 15. S. 657— 993. — Ein allgemein von den Rabbinern anerkanntes und geschätztes Weck die „Jad chasaka" des berühmten Maimonides, enthält die Lehren des Talmud in wissenschaftlicher Ordnung, und ist öfters gedruckt, zuletzt im vorigen Jahr in Wien in acht Banden Folio. Hier heißt es z. B. Theil IV. Cap. 5, Paragr. 1. „Man borge von einem Kuthäer (Christen) und leihe ihnen auf Wucher; aber es wird gesagt: „an deinem Bruder sollst du nicht wuchern" (5 Mos. 23, 20). An deinem Bruder ist es verboten, aber an den übrigen Leuten der Welt ist es erlaubt". Und ferner Theil I V. Cap. 4, Paragr. 11: „Es ist verboten, die Kuthäer zu retten, wenn sie dem Tode nahe sind; wenn Jemand daher Einen sieht, der in das Meer gefallen ist, so soll er ihn nicht herausziehen; denn es heißt: „du sollst auch nicht auftreten gegen deines Nächsten Blut" (3 Mos. 19, 16). Dieser aber ist dein Nächster nicht." — Bei dem furchtbaren Ereignisse, das diesen Zeilen Veranlassung gegeben hat, kann man nicht umhin, über die außerordentliche Unvorsichtigkeit sich zu wundern, mit welcher einige Juden, z. B. Hr. Cremieux, ihre Glaubensgenossen in Damaskus vertheidigen, indem der Genannte ohne gllen Grund den begangenen Mord den Christen oder Mohammedanern aufbür-