Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1840
- Issue
- 22 (30.5.1840)
- Article
- Ueber das Princip der jüdischen Ehe
- Date
- 1840-05-30
- Page
- 339 (sequence 3)
- Language
- German
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m Ueber das Princip der jüdischen Ehe von I. A. Frankel. 342 das erste obenangcsührte Recht, daß der Mann fast willkürlich die Frau sorttreiben könnte, klar ins Licht zu setzen, müssen wir auf den Streit von Samai und Hillel in Gitiii 90» achten. Samai behauptet, der Mann könne von der Frau sich nur trennen, wenn sie die weibliche Keuschheit verletzte, fl ck irms* ns cnx dp -1Q1X rr>c PP f&D/ und stützt diese seine Behauptung auf die Bibel, in welcher es heißt: Deut. 24. HD NSJD O 121* Von einem untreuen, unkeuschen Weibe sich scheiden zu können, wird wohl jedes moderne Recht einraumen, und jeder Gelehrte für recht und billig erklären. Hilels Meinung, daß der Mann den Schcidebrkef seiner Frau geben könne, welche das Essen verbrennen ließ, mpn DiS4/ wird in der Gemara nur auf die zweite, nicht aber auf die erste Ehe bezogen. Mag jedoch Hilel seine Meinung auch auf die erste Frau geltend gemacht haben, so ist dieser Talmudist nicht nach seinen hier ausgesprochenen Worten, sondern nach seiner Individualität, die sich in andern Talmudstellen so deutlich herausstellt, zu beurtheilen. Ec wird nämlich (in Sabbath 30b u. 31a. DPK KU pp WöttO pBp Xn’ ^>X1 ^nc snwx) als ein Muster, ein Non-plus-ultra der Sanftmut!) geschildert, Niemand konnte ihn zum Zorne reitzen; wie die wildtobenden, schaumenden Wellen an dem hervorragenden Felsen sich brechen, ihn aber nimmer zerschellen, so scheiterten alle Versuche, Hilel zu erzürnen, an seinem geduldigen unwankelbaren, männlich festen Gemüthe. Man mißbrauchte seine Güte, um ihn aus seinem Gleichmuth zu bringen, aber vergebens war dieses Mißbrauchen, vergebens jede List; Jemand wettete um Vierhundert Sus (sy) ihn zum Zorne reizen zu können; aber er verlor seine Wette und mit ihr sein Geld; denn dieser feste, frische Charakter ließ sich nicht biegen und brechen. Das sollte nun derselbe Hilel sein, der dem Manne bei der kleinsten unbedeutensten Veranlassung, als das An- oder-Verbrennen des Essens ist, das Recht zugestehen, die Frau zu vertreiben; und der aufgebrachte, reizbare, jähzornige Samai (S. Sabbat 31 pöp) sollte derselbe sein, welcher, eine bessere Ansicht von der Ehe hegend, dem Manne gar kein Recht zugesteht, von einer keuschen Frau sich scheiden zu können? Hätte man nicht vom sanft- und demüthigen Hilel die Meinung Samai's und vom Lobenden, aufbrausenden Samai die Meinung Hilels über die Ehe erwartet? So widerspricht sich ein Gelehrter nicht! Wir werden deshalb erweisen, daß keiner dieser Gelehrten sich selbst widerspricht, und daß ihre Meinungen keine Controverse mit ihren Individualitäten, sondern deren Consequenzen bilden. Der sich immer gleichbleibende, kaltblütige Hilel, für dm dieser Gemüthsaffect, Zorn, kaum existirt, sucht in dem Manne, welcher schon über das Annnd Verbrennen der Speisen dem Weibe zürnt, eine untilgbare Verachtung , einen anderweitigen Haß gegen die Frau, und erlaubt dem Manne sich von der Frau zu scheiden, weil in einer solchen Ehe eine natürliche Disharmonie stattsinden müsse. Samai hingegen, der aus eigener, bei sich selbst gemachten Erfahrung weiß, daß ein Mann auch kleinlicher Dinge wegen zuweilen hadre, und daß ein solcher Hader noch keinen gegenseitigen eingepsianzten Haß voraussetze, gestattet dem Manne nur von einem unkeuschen Weibe sich trennen zu lassen. — Dennoch räumten beide Lalmudisten dem Manne keine Willkürlichkeit ein, sondern bezweckten jeder nach seiner Snbjcctivität, eine friedliche, ausdauernde Ehe, nur das Hilels Ehe gleich Plato's Staat in der Idee allein ausführbar wäre, oder wenn die Menschheit in ihrer Totalität lauter Hilel und Plato's in sich enthielte. „Die Frau," meinen einige Ankläger des Iudenthums, „konnte nach dem Talmud in keinem Falle die Scheidung fordern. — Wir führen ein recipirtes Gesetz, Ketubot 63 d an: rb P’fiO KP by dikd mos EX, wenn die Frau sagt, mir ist der Mann verhaßt, wird sie nicht gezwungen bei ihm zu bleiben, oder wie's Maimuni Hilchet Ischot cap. 10 auffaßt: byyrb nPic’ rwxi inrncxQ mos ex wd ieP nmP my^P mix pDic , mjno P fp M2p ni'ICBO/ wenn sie sagt, ich hasse ihn, und kann nimmer seine Gattin bleiben, wird der Mann sogleich zur Scheidung gezwungen; denn sie ist keine Gefangene, um die Frau eines ihr Verhaßten sein zu müssen." Man fleht also, daß Liebe das Grundprincip der Ehe war, und daß die Frau durch diesen einen Ausspruch, der allerdings begründet sein mußte: „mir ist der Mann verhaßt" die Ehe auflösen konnte. Ein Gesetz, das in manchem Codex der modernen Zeit fehlt. — Rabbi Ammi in Jebamot 65 a gestattet der Frau die Scheidung, wenn der Mann sich noch eine Frau nimmt irr^K hy und selbst Raba, der dieses Gesetz bestreitet, gesteht doch der Frau das Recht zur Scheidung zu, sobald der Mann nicht zwei Frauen ernähren kann mW'i'Cp nP n'XI Kim. Ferner sind in der Mischna (Ketubot '77a) fünf verschiedene Fälle aufgezählt, wo die Trennung durch die Frau erzwungen werden kann: dibPib Pym p-iV rpm x'LinP mix psw Dlicm ntsnm piüom pDpDHI diese werden zur Scheidung gezwungen: der Aussätzige, der Hundekoth-Aufsammelnde, der am Polyp Leidende, der Kupfergräber, der Gerber," sobald sie vorgiebt, mit einem solchen Manne nicht leben zu können. Wenn Iosephus (Antiqu. JudaisXII, 11) den.Umstand, daß Salome ihrem Manne den Scheidebrief schickt, nicht für gesetzlich (ov v.aza zovg iovdcdovg vofiovg) halt, so meint ohne Zweifel Iosephus, daß nach jüdischem Gesetze die Ceremom'e des Schcidebriefschreibens und -schickens nicht von der Frau, sondern vom Manne ausgeht, 1BÜ T\h DDD) piV der Mann schreibt und giebt entweder seldst oder durch einen andern den Scheidebrkef. Thöricht ist's deshalb aus dieser Stelle erweisen zu wollen, die Frau hätte kein Recht, die Scheidung zu verlangen. Mehrere andere anzusührende Fälle übergehen wir, theils, weil sie ästhetisch einem Blatte der Oeffentlichkeit nicht Zusagen, theils, weil wir die angeführten Rechtsfälle als genügend zur Widerlegung erachten. War die Polygamie im Iudenthume von uralter Zeit her erlaubt, haben selbst die Nabbinen weder durch ein mora? 22 *