Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1840
- Issue
- 22 (30.5.1840)
- Article
- Ueber das Princip der jüdischen Ehe
- Date
- 1840-05-30
- Page
- 338 (sequence 2)
- Language
- German
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339 Ueber das Pnncip der jüdischen Ehe von I. 21'. Frankel aus Stolpen. 340 Zweifel aus dem Grunde, weil sie alle in der Bibel ausgezeichneten Ehen durch Bia geschlossen wähnt, und alle darauf sich beziehenden Verse so auslegt. Dieser Ansicht ist auch Mann, in dem Commentar zu dieser Mischnar INISE) ÜW pNl »m -iDraty rniro ariDn «iftmtd -rny jwrppn bjn rwyj nwoo n'bjai rvby. Wr die durch den Ehebrief vollzogene Trauung bedient sich die Gemara eines Vergleiches zwischen Trauung und Scheidung, Kiduschin 5 a HD/ ntt'Lch rpin .tJflpD nrpm N«2'1 iop nm -)B20 )Ö3 nm “1D2Q , wodurch die auf solche Weise geschlossene Ehe eine höhere Sanetion erhalt, gleichsam biblisch wird. Allein für die Geld-Ehe wird weder ein ganz passender Vers noch ein guter Vergleich gefunden, weshelb die Gemara mit einem Scheingrunde p£>y HtPD nrpp sich begnügt, und nur einen sehrschwachen Erweis bringt, daß npb auch „kaufen" heiße. Maimuni Hilchot Ischot Cap. 1, V. 2 erklärt deshalb eine solche Ehe nicht für biblisch, sondern für rabbinisch Es ist demnach erwiesen, daß ursprüngdie Bia-Ehe dem Iudenthum angehörte, weshalb auch später, als die Kesef-Ehe immer mehr in Brauch kam, ein besonderer Werth auf Chuppa (tlralamus nuptia1i8, >1^^n HIPP T\W2b) gelegt wurde, daß^ dann erst die Schetar-Ehe sich einschlich, welche, vermutlich aus einer Verwechselung der Trauung und Scheidung oder einem Gleichstellen beider entstanden, auf die Bibel zurückgeführt, und als biblisch angenommen wurde, Kiduschin 9 a: IfDO «robn «21 10« «b« \X“]p« p21 1i’Ü'ODD«1. Beide hingegen, sowohl die Biaals die Schetar-Ehe, welche letztere nur darin bestand, daß der Mann dem Mädchen einen Brief gab, beschrieben mit den Worten: II -,122a >b WTIpD D« nD/ tragen, keine Spur des Kaufes an sich. Was die dritte später entstandene, rabbinische Eheverbindung anbetrifft, so kann auch diese unmöglich ein Act des Kaufes gewesen sein, da schon eine Peruta oder eine Sache von diesem Werthe zur Antrauung genügte, und wahrlich ein Pfennig, ist doch ein zu schlechter Preis für den Ankauf einer Frau. Ferner durfte nicht die Frau als Gekauftes, als Sache das Geld erhalten, sondern deren Verkäufer. Um jedoch nachzuweisen, welche hohe Idee dieser Kestf-Ehe zu Grunde liegt, müssen wir auf das Geloben und die Gelübde unser Augenmerk richten. Der Jude nämlich, dem jedes Wort "pNOt^ MMl), jede Handlung, kurz dem das ganze Leben heilig ist, kanneine beliebige Sache sich weihen oder heiligen, wodurch er dem Gebrauche derselben feierlichst entsagt, nicht aber kann er eine Person als Person, die sich selbst und ihren Willen hat, und ihre Persönlichkeit nie ganz veräußern kann, sich oder einem Andern auf solche Weise weihen. Wurde auch die Ehe als etwas Heiliges und die Verbindung von Seiten des Mannes als ein Heiliger der Frau in Bezug auf andere Männer betrachtet, so trat der Uebelstand ein, daß die Frau als Person, trotz ihrer Einwilligung, ihre Persönlichkeit nicht ganz aufgab, also nicht als geheiligt gegen andere vom Mqnne erklärt werden konnte. Weshalb die Rabbinen eine Sache unterschoben, (wie etwa yp-)p IW PUlp) welche, wenn auch bedeutend an Werth, selbst bei dem geringen Preise von einer Peruta, immer noch den Namen Sache behält, und diese Sache sollte als ein Drittes, als ein Mittelglied, das Geheiligtwerden der Frau gleichsam aufuehmcm Die einwklligeude Frau und nur als solche gab ihre Persönlichkeit oder die Freiheit dem ihr gefallenden Manne sich zuzugesellen' indirekt Einem bestimmten auf, oder mit andern Worten, sie wurde von Einem Manne Allen untersagt und für heilig erklärt. Darum spricht der Mann: „ nt^HlpO W ‘HD Du sollst Allen gehenlgt sein, *6 meinet wegen durch diese Sache" vor zwei Zeugen als Repräsentanten aller lebenden Männer auf Erden, Daß diese Erklärung nicht eine philosophische Hülle ist, wodurch der profane Kauf bemäntelt wird, nicht ein dichterischer Traum, rin phantastisches Lustgebilde, um ein höheres, geistiges Element in die prosaische, sogenannte Kaufehe zu bringen, beweist mit klaren Worten der Talmud seibst in einer Stelle Kiduschin fol. 2 a anpro 30«' rb “1D«1 pari/ wozu Sofefot die richtige Bemerkung giebt: 2Elb2 ’b n2TIpO DK '»'ImI (ria d>yü) 120, 'b'22a obiyb rumpo mrib Dwb nvnb DIE26 p2Hipa jn nn. Man hört ferner oft ein Zetergeschrei erheben gegen den Talmud, welcher dem Manne das Recht einräumen soll, bei der geringfügigsten Ursache der Frau den Scheidebrief zu geben, während die Frau nur in wenigen Fällen, oder wie andere noch irrtümlicher behaupten, in keinem Falle die Scheidung erlangen kann. — Wie wir den Talmud als Rechts- und Geschichtsquelle der damaligen Zeit betrachten, so haben wir bereits früher die wahre Idee der Ehe und die hohe Stellung der Frau erwiesen. Angenommen nun, diese hier angeführten Rechte wären im Talmud begründet, so müßten sie, wiedersprechend unsrer ausgestellten und der mit vielen Daten erwiesenen Behauptung, auf irgend eine andere Weise erklärt und erläutert werden, denn könnte Eine Zeit, oder Ein Volk, oder Ein Buch der Wiedersprüche so viele und bedeutende in sich enthalten? Allein wir haben nicht nöthig eine spitzfündige Auslegung im Talmud über die Rechte des Mannes und der Frau zu geben, da dieselben mit unsrer Behauptung nicht nur conveniren und jeder andern Meinung entgegenstehen, sondern da sie selbst als ein direkter Beweis für unsere Annahme dienen. — Daß im Iudenthume die Ehescheidung von keiner so leichten Seite genommen wurde, beweist folgende Stelle in Sanhedrin 22: ptmu ntt/p noD n*m a» «2« *0 mb lb ii'kin «bi nn”b b rrnn ibcn in nnitv mehr, aber noch dieser Ausspruch des Rabbi Elieser bD mm vby toid roin ib'B« wi2>«i lrmx n«j denn 0V11JJ3 die Frau der Jugend, der Liebe, wird nicht nur in der Bibel (Prov. 5, 18; Ies. 54, 6; Malachi 2, 14 u. 15), sondern auch im Talmud sehr hoch gestellt. Die Moral ist also der Scheidung nicht günstig. Um jedoch