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Der Orient · 1840-04-18 · 16 (18.4.1840) · p. 242

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Journal
Der Orient
Volume
1840
Issue
16 (18.4.1840)
Article
Dine Schechita von Ahron ben-Elia dem Jüngeren
Date
1840-04-18
Page
242 (sequence 2)
Language
German
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243 Dine Schechlta, v. Ahron ben Elia, dem Jüngern. 244 Inschrift des sel. An de. Danz, durch den dieser Cod. nach Jena kam (fl Losexsrten,. Oorona Legis S. 9). Im I. 1686 mußten die Tücken, im Angesichte ihres zahlreichen Heeres, Ofen von den Christen mit Sturm erobern sehen. Die Beute war unbeschreiblich, weil Reiche und Gebildete in Masse nach dieser Stadt ihre'Zuflucht genommen hatten; sie würde noch.größer gewesen sein, wenn die Stadt nicht wahrend des Sturmes in Brand gesteckt worden wäre. Unter dieser Beute verpflichtet uns die Menge der orientalischen nach Deutschland gebrachten Manuscripte noch jetzt zum Danke gegen den erlaüchten heldenmüthigm Sieger. Diese Manuscripte wurden theils in der Stadt, theils in den türkischen Gezelten außerhalb derselben erbeutet; wir sehen, daß die türkischen Krieger selbst mitten im Kriege der gelehrten Studien nicht uneingedenk waren; einige Handschriften sind selbst in der entscheidenden Zeit der Belagerung geschrieben, ja sogar verabfaßt. Unter den türkischen Soldaten, wenigstens unter den Bewohnern der eroberten Stadt waren auch gelehrte Juden, rabbanitische und karaische, wie die ihnen entrissenen Handschriften, größtenteils ausgewählten Inhalts, zeigen. Das jenaische min nrD ist bei diesem siegreichen Belagerungssturme 1686 den Flammen entrissen wurden, und unser aus Constantinopel nach Ofen gebrachter Codex, aus ' dem wir eine Schilderung der 'O’H von Ahron b. Elia geben wollen, geschrieben auf schöngeglättetes faserndes Baumwollenpapier, gehört wahrscheinlich der Beute desselben Jahres an. Das bezeichnte rituale Werkchen, desselben Inhalts, als die gleichfalls karaischen plI? von Israel b. Samuel Dajan dem Westländer (d. i. gedruckt Wien 1830 nebst einem Auszug über die Regeln des ritualmäßigen Schlachtens aus Ti'ihx HTUS4, von Josef b. Mordechai ha-Kadosch) und von Elia Dajan b. Ahron b. Mose (Geiger HI. S. 443), ist in unserm Cod. fol. 115, b. — 143, b. enthalten und von mir bereits vorläufig in dem Catalogus Bibi. Senat. Lips. beschrieben worden. Ich kann nicht gewiß sagen, ob dieses Werkchen nur ein integrirender Theil des ' DliJD D Ahron b.,Elia's ist; denn auch dieses enthalt eine methodische Erklärung der Schlachttrgeln, wie aus Schupart's Beschreibung und der Existenz eines handschr. Excerptes jener Regeln von Abraham Rophe b. Jakob Chazan (Geiger am a. O.) hervorgeht. Wenn aber auch Ahron b. Elia diese Abhandlung mehr oder weniger wörtlich im I. 1354 seinem größeren Corpus praeeeptoruin einverleibte, so geht doch aus dem fundamentellen Charakter der Vorrede, in dem zunächst die allgemeinsten Principien des Karaismus festgestellt werden, deutlich hervor, daß er es erst, wie wahrscheinlich auch andere Theile des größeren Werkes (z. B. NDdr ni^rn, s. Cod. Ross. 173.), als eine in sich abgeschlossene Monographie gearbeitet hatte. Wir geben erst summarisch den Inhalt dieses, in unserm Cod. titellosen Traktats über das Schlachtungs-Ritual, soweitder Stoff von allgemeinerem Interesse ist, und knüpfen daran einige kritische Untersuchungen über die Abfassungszeit und die citirten Personen und Schriften, so wie einige charakteriflrende Bemerkungen über seine stylistische Form. Als Motto steht über dem Buche der bekannte Psalmvers: Enthülle meine Augen, baß ich schaue Wunder aus deinem Gesetz. Dann folgt die mit einer Beracha, nach Art der muhammedcmischen Proömien, beginnende Einleitung, die uns sogleich in das Centrum der philosophischen Anschauungen Ahrons versetzt. Die Vereinigung des menschlichen Geistes mit Gott auf dem Wege der Erkenntniß (bemerkt Ahron einleitend) ist das Ziel der menschlichen Bestimmung. Die rationale Seele (nDt£0 oder n^onn 1) gelangt aber nicht zur Vollkommenheit ohne vermittelst des Körpers, und der Körper hinwiederum kann nicht bestehen ol)tu die seelischen Kräfte (polentiae), die durch die Körperwerkzeuge wirken; beide, Geist und Körper, bedingen sich gegenseitig, und werden durch die seelischen Kräfte vermittelt. Die geistige und dahin führende leibliche Vervollkommnung des Menschen ist der Endzweck der Tflora, deren Gebote in intellektuelle (r>y6rw mao) und rein legale (mmn) zerfallen. Letzcere, ohne unmittelbare Beziehung zur Vecnunsteckenntniß (HJTD H^N), die seelischen Kräfte nach göttlicher Weisheit moderirend, haben den Zweck, eine Hinleitung 0) zur geistigen Vollkommenheit zu sein. Zu jenen rein legalen Geboten gehören die, welche die dem Menschen aus dem Thier- und Pflanzenreiche Nahrung zuführende Ern ährungskraft (ssN Pp) betreffen und namentlich den Gebrauch animalischer Nahrung durchAbgrenzung des Verbotenen und Erlaubten gesetzlich regeln. Die Thora ist durch Vermittelung der Prophetie gemäß den Regeln des sprachlichen Gedankenausdrucks (3) NQDP) gegeben. Die Sprache nun, als das Vehikel der Gedankenmittheitung, muß, wenn sie ihrem Zwecke entsprechen soll, der adäquate Ausdruck des Mitzutheilenden sein. Unverhältnißmäßige Kürze kann nur dann eintreten: 1) wenn das Verstandniß dadurch nicht beeinträchtigt wird; 2) wenn der Sprechende nicht 1) Nach diesem Term benannt ist das (bpü/ün b) mmn WE>n b, von Mose b. Schem -Tyob Leon, geschrieben im I. 1290 in der Stadt ^£>\j (d. i. Guadalajara, das alte Caraca). 2) Ein der karaischen Religionsphilosophie eigentümliches Wort, synonym mit (beide entnommen aus Gen. 33,14). 3) Keineswegs identisch mir (jUaA+Jf nvofür auch Ahron b. Elia pvjiin flDDP hat. 1 2 3

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