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Der Orient · 1840-04-11 · Heft 15 (11.4.1840) · p. 113

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Journal
Der Orient
Volume
1 (1840)
Issue
Heft 15 (11.4.1840)
Article
Leipzig: zur Geschichte der Juden in Sachsen
Date
1840-04-11
Page
113 (sequence 3)
Language
German
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113 Die Kammer ändert nämlich den Antrag der ersten Kammer dahin ab, daß sie ein Gesuch an die Regierung richtet, das in. Frage-stehende Gesetz erst der nächsten Ständeversammlung verlegen zu lasten, inmittelst aber die Niederlassung fremder Israeliten allhier nicht, zu gestatten (am 4. Marz 1834); -— Letztere Klausel verwirft zwar die erste Kammer bei nochmaliger Berathung, tritt, aber im Uebrigen der zweiten Kammer bei (am 3. Ott. 1834). .Das .war.die Frucht der langgenahrten, der sichern Hoffnungen, welche die nun enttäuschte Gemeinde von der ersten constitutio.ne.llen Ständeversamm^ lang gehegt hatte. Was man auch entgegnen möchte: Judaei cum irrisione dimissi konnte man hier so, wie. bei dem Gerichte zu Weißenfels im Jahre 1386 ausrufeN) nur mit . dem . Unterschiede, daß dort mittel-, alterliche Grausamkeit, hier dergleichen Vorurtheile die Ursache waren. Denn, .so sehr man. es auch zu vermanteln suche, es war nur ein Ueberrest solcher Dunkelheit, .welcher hier, mit.Hellen Augen zu sehen hinderte. Während, das Mittelalter sich nicht scheuste den Juden das Prädikat der Ungläubigen beizulegen, ja ohne dasselbe den Namen zu. verunstalten meinte, sprach man jetzt von einem Nationalgott.der Hebräer,, von der niedern Stufe ihrer Sittlichkeit, und von ihrem Hang zum Wucher l.Großmüthig wollte man sie bessern, mit der christlichen Bevölkerung amalgamiren .— der Lieblingsausdruck der Gegenwart deshalb legte man ihnen die Staatsbürgecpflichten auf — wie die späteren, im Geiste der Standeversammlung erlassenen Gesetze, darthun— ohne ihnen die.. Frucht derselben .zugönnen l man wollte ihnen Liebe zum Vaterlande ein stoßen, . und versagte ihnen eine Hufe, .desselben zum Eigmchnm, obschon sie den Acker bearbeiten sollten, um ihre Kraft zu stählen, um<sich an Mühseligkeiten zu gewöhnen, welche sie noch nie erfahren hatten! Man wollte dm Cultus bessern, und hatte , wenigstens zum großen Theile, darauf angetragen, ihre Feste zu verlegen. Letzteres hatte auch die Verordnung von 1690 bewerkstelligen wollen, denn wenn - sie auch dieselben, gänzlich zu feiern untersagte, so hatte sw doch nicht verbieten dürfen, auch nicht ungern gesehen, wenn diese gleichzeitig mit den christlichen wären gefeiert worden. — Solche Forderungen hatte auch das Mittelalter nicht gestellt) wegen Unzulässigkeit der Gemeinschaft, wohl auch der Furcht halber, unter den christlichen Mitbrüdern unsicher zu. sein,, verbot sich das Meisterrecht von selbst. - Ein ausdrückliches Verbot desselben aber findet , sich in Sachsen nirgend. Erwerb von Grundbesitz ist eine öftere Erscheinung, und zur Uebung des Gottesdienstes hatte man sie. selbst mit Gebäuden belehnt (in Meißen und Weißenftls), ja, jede Störung desselben untersagt.'— Und die-gefaßten Beschlüsse waren nicht einmal im Sinne der meisten Antragsteller ausgefallen. Denn -die Verweisung bis zum künftigen Landtage hatten Manche, gern ad graecas calendas ausgedehnt; so wie das Parlament in dem Verlesen der Bill nach sechs Monaten die beste Art ihrer Verwerfung erblickt. Aber das Schicksal wollte es, daß die (Aussicht nicht ganz verschlossen-bleiben sollte, und so wies man die Tilgung der-Schuld, der. nächsten Versammlung an.- Die Unterstellung des jüdischen Cultus und öffentlichen Unterrichts erfolgte durch eine Verordnung von .20. Dec. 1834. Auch die übrigen Beschlüsse der Kammern in Bezug auf jüdische Verhältnisse wurden genehmigt, was um so weniger bezweifelt werden konnte, als sie gar nicht eine wahre Aenderung ihrer bürgerlichen' Stellung im Staate bezweckten. Vielmehr waren einige nur auf Hinwegräumung einiger Mißge-. butten gerichtet, welche vom Mittelalterselbst oder doch in seinem Geiste geschaffen worden waren. Ja, das früher geltende Verbot des Wohnens in den Vorstädten war nur ein Gewohnheitsrecht zu nennen,, da es, seinem Ursprung nach nur gegen'nichrconcessionirte Israeliten erlassen worden war, welche sich, laut ständischen Beschwerden mit Kammerpässen in jenen Stadttheilen aufgehalten hatten, um weniger bemerkt zu werden. Die Aufhebung..der polizeilichen Maßregel zu Freiberg war nur die Tilgung einer Schmach,, welche als Ueberbleibfel des Leibzolls längst hatte verwischt sein sollen. Nur die Erlaubniß israelitische Knaben zur Erlernung von Handwerken aufdingen zu können, ließ die Gedrückten etwas freier Athem schöpfen. So gering dieses Recht an sich war, so kostbar schien es ihnen doch, als einmal schon gewahrtes, aber wieder entrissenes Gut.- Hierzu kam, daß eure ziemliche Anzahl bereits aufgedungener Lehrlinge vorhanden war, welche aus eignem Antrieb oder durch Unterstützung des Mendelsohnvereins dem gefühlten Bedürfnisse der bürgerlichen Nahrung Genüge leisten mußten. So zeigte sich schon von nun an in der Gemeinde ein freierer Aufschwung. Beiträge , zum -Bau einer allgemeinen Synagoge wurden gesammelt, zum Theil auf Aktien, deren Inhaber nachher großentheils dieselben zum Geschenk machten. Der Schulunterricht wurde geregelt, aus eine vollkommenere Stufe gebracht und allgemein genießbar gemacht. Schon früher war von Seiten des Ministeriums des Cultus ein Entwurf zu einem Regulativ. über Organisation des jüdischen Cultus . und Schulwesens dm Aeltesten zugesertigt worden, deren Gutachten bald darauf vollendet war; so wie die inzwischen verlangten „Vorschläge zu einem geeigneten .Wahlmodus der Letzteren nebst den zur Verbesserung der innem Verfassung der jüdischen Gemeinde etwas zweckmäßigeren Einrichtungen^ später im Jahre 1837 in zwei Entwürfen erfolgten, deren einer vom Oberrabbiner den theoretischen, der andere, von den Aeltestenamtsverwesern verfaßte, dm praktischen Weg eingeschlagen hatte. Beide wurden berücksichtigt, und die Bestimmung darüber besonders nach Anleitung des letzteren festgesetzt. Unter diesen und ähnlichen Vorbereitungen und Hoffnungen

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