Der Orient
- Journal
- Der Orient
- Volume
- 1 (1840)
- Issue
- Heft 15 (11.4.1840)
- Article
- Leipzig: zur Geschichte der Juden in Sachsen
- Date
- 1840-04-11
- Page
- 112 (sequence 2)
- Language
- German
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— 112 — Vorwurf vernichtet/ daß die Erfahrung von keinem Fortschritte der' Cültür "und-Moralität feit' fünfzehn Jahrhunderten spreche. Solche vielleicht im Taumel verfaßte Redendiese Phrasen mußteder Bericht ^Schritt für Schritt'widerlegen. Für "seine -langweilige Mühe rächte ersich endlichfreilich damit, baß; er deh -bekannten Beschluß der Baseler''Kirchenversammlung (Hit. VI. de Judaeis et rieophitis. Emminghaus corp. jtii\ Germ; <3. 62.) anführte, wo die Gemeinschaft mit Juden soweit' verboten wird, daß christliche Dienstboten, Ammen Uv- (V f; von jenen nicht gemiethet werden durften; — ein Verbot, welches der- Redner nicht allein in den früheren sächsischen Gesetzen, sondern auch in den , Beschlüssen der nächsten Ständeversammlung wiederholt finden kann; da letztere -die Erwerbung von Grundbesitz nur unter der Bedingung gestattete, daß der Acker durch jüdische Dienstboten bewirthschaftet werde. — Daß das Judenthum gerade von den Christen gemißhandrlt worden, fährt er fort, sei nur Folge der physischen Uebermacht der christlichen Bekennner, ohne deren Vorhandensein diese auch von den Bekennern - des Islams nicht in Ruhe gelassen würden;-so wie wiederum diese nur durch gefürchtete Herrschaft-der Unterdrückung von Seiten der Christenwelthätten entgehen können. —- Sollte man es denken, auch gelehrte Streitigkeiten über den Messiasglauben, ob und in welcher Bedeutung dieser noch existire,' des Dr'.- Paulus Meinung hierüber,- alles dieß wurde in diese Frage -der Menschlichkeit —vielen Staatsmännern selbst ist-sie-eine solche --- hineingezogen! — Alle Rednermacht des ' Berichterstatters aber wendete sich gegen die Behauptung,'daß die ö ffentliche - Meinung gegen ,,dieses - Gebot" der Nothwendigkeit, Gerechtigkeit und der" Staatsklugheit in die Schranken trete. Er widerlegte fti mit den niederschmetternden Worten Bent- Ham's: ,)Wie hat man die öffentliche Meinung erforscht? Hat das ganze- Volk dieselbe Vorstellung, auch die neunzehn Zwanzigstel, die man nie darüber gehört hat? Ueberdieß, hat die Menge sich getäuscht, ist sie verdammt, in dem Jrrthum zu verharren? Verlangt man, daß das Volk den 'Hellen Sinn gehabt haben müsse, bevor-Gesetzgeber und Philosophen ihn hatten?" Aber traurig genug, wir müssen' das Gebiet der herrlichsten Reden verlassen, um die unerwartetste, niederschlagendste Wirkung auf dem'Felde der Entschlüsse zu beobachten! Ja, es 'ist schmerzlich —'und sehen müssenwir es doch, so sehr man '-sich dagegen auch strauben mag, -—- höchst schmerzlich, wie die Stimmen der Vernunft, der Menschlichkeit, der Erfahrung sammtlich überhört wurden! Das Vorurtheit gewann den Sieg für einige Tausend H>andwerker. Aber auch die Kammer suchte den ihrigen selbst gern -auszuhalten. Der Bericht machte bald mit einem „Möch" -daraufaufmerksam>< wie nach der Aeußerung des königlichen Kommissars und höherem Vernehmen zufolge/ die Regierung nicht gemeint sei, eim die bürgerliche Stellung der Juden verbesserndes Gesetz noch der jetzigen Standeversammtung vorzulegen. Dafür beantragte die-Kammer bei der Regierung baldige Abstellung einiger — nicht die Juden, sondern das Vaterland — beleidigender Verfügungen nachzusuchen, welche sie neben! der Verfassung von 1831 fortzubestehen doch nicht für schicklich fand. 'Daher beschloß man I. dem Anträge der ersten Kammer beizütreten 1) im Allgemeinen, 2) in Bezug auf die. zu Kelberg bestehende,, polizeiliche Maaßregel. II. Ilm sofortige Abhilfe für folgende Falle zu ersuchen: . 1) es möge das ^Rescript vom 25. Juli 1818, welches den ' Israeliten das Undingen ihrer Kinder zur Erlernung von Handwerken gestattet hatte, auf den Vortrag der Landesregierung vvm 20. Dctbr. 1819 aber suspendirt worden'war, wieder in Wirksamkeit treten. " 2) Die, auf die Unthatkgkeit der Juden beim Feuerlöschen gestützte Verordnung (Feuerordnung v. 1751 C. VI. §. 7) daß die jüdische Gemeinde zu Dresden bei Ausbruch eines Feuers jedesmal 10 Thlr. zur Stadtkammerei entrichten müsse, (wofür eine Prämie für die erstes Spritze hergestellt wurde) aufzuheben, da mit dem Communatgardmdienste, welcher Pflicht die Juden gleich den Christen sich unterzogen hätten, jeder Grund dazu weggefallen sei. 3) Das Verbot, in Dresden nicht' außerhalb der Altstadt also weder in den Vorstädten noch in der Neustadt eine Wohnung beziehen zu dürfen, aufzuheben. , 4) Daß. die Cognition bei Verehelichungen von Seiten des Ministeriums des Innern nicht mehr nöthig sei, und bei der Landesdirection, und dem Stadtrathe die Kosten "hierbei nicht die Summe von 10 Thalern übersteigen. 5) Sofortige Unterstellung des jüdischen Cuttus und der jüdischen Schulen unter das Ministerium des -Cultus und des öffentlichen Unterrichts. -Welche Wirkung diese Beschlüsse nach einem solchen Berichte auf die Debatten haben mußten, war leicht zu erwarten. Zwei Mitglieder stimmten für gänzliches Aufsichberuhenlassen der israelitischen Petition, alle für ermäßigte- C'mancipation, die alten Vorurtheitegewannen wieder Ratlm, und eine Petition der Innungen gab den Ausschlag. Zwar mißbilligte die Kammer, namentlich der Referent, die unziemende, drohende Sprache derselben, wodurch jene in Ihren Rechten, in der Freiheit . der Berathung, beschränkt werde, man beschloß, sie nicht weiter zu beachten, aber daß dieß wirklich von Seiten der Einzelnen geschah, möchte wohl bezweifelt werden; und der endliche Beschluß rechtfertigt diesen Zweifel.